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Holzsteg über Wasser

12 | Entscheidung und Vertragsabschluss

Wenn das passende Konzept ausgearbeitet, der richtige Anbieter gefunden und die zutreffende Versicherungs- oder Vorsorgelösung ausgewählt ist, kümmern wir uns um Antragstellung, Vertragsabschluss und den dafür notwendigen Informationsfluss zwischen dem Anbieter und Ihnen.

Sobald Sie sich entschieden haben, besprechen wir mit Ihnen die letzten technischen Einzelheiten, die für einen Vertragsabschluss erforderlich sind, wie z.B. Vertragsbeginn, Zahlungsweise und Zahlweg.

Im Anschluss schicken wir Ihnen sämtliche Unterlagen und Informationen zu, die gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) und Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) erforderlich sind. Diese Unterlagen sollten Sie durchlesen, bevor Sie Ihre Willenserklärung für den Vertragsabschluss abgeben, damit Sie sicher sind, dass das gewählte Produkt und die gewählte Gestaltung wirklich Ihren Wünschen entspricht.

Ihre Willenserklärung als Deckungsauftrag

Sobald Sie uns Ihre Willenserklärung mitgeteilt haben, können sich bequem zurücklehnen. Kraft der uns vorliegenden Versicherungs­makler­vollmacht können wir den gewünschten Vertrag in Ihrem Namen abschließen bzw. die ausgewählte Vorsorgemaßnahme beantragen.

Wir leiten Ihre Willenserklärung als sogenannten "Deckungsauftrag" an das Versicherungs­unternehmen bzw. den Anbieter des Vorsorgevertrages weiter.

Mann sitzt entspannt im Stuhl

Selbstverständlich nutzen wir die Maklervollmacht nur in Absprache mit Ihnen und dokumentieren diese Absprachen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihre Willenserklärungen – zu Ihrer und unserer Sicherheit – in Textform benötigen. In der Praxis funktioniert dies am effi­zientesten und effektivsten per eMail, weil auf diesem Wege eine automatische Dokumentation und Protokollierung möglich ist.

Ihre persönliche Unterschrift

Es gibt jedoch Grenzen für unsere Handlungsfähigkeit kraft Vollmacht. Für Vertragsabschlüsse, für die neben einer Willenserklärung auch Wissenserklärungen erforderlich sind (beispielsweise die Antworten auf die Gesundheitsfragen bei Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und anderen Personenversicherungen), ist in der Regel unverändert Ihre Unterschrift erforderlich.

In diesem Falle erhalten Sie von uns konventionelle Antragsformulare, die Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Nach Erhalt leiten wir die Unterlagen an das Versicherungsunternehmen bzw. den Anbieter des Vorsorgevertrages weiter.

Auftragsabwicklung durch H+P

Wir prüfen alles auf Vollständigkeit und Richtigkeit und leiten die Deckungsaufträge und Antragsformulare an die Versicherungsunternehmen weiter. Auch später kümmern wir uns um die Kommunikation mit Ihrem Versicherer.

Nachbearbeitung

In einigen Fällen sind nach der Einreichung von Deckungsaufträgen und Anträgen noch Nacharbeiten erforderlich. Beispielsweise wenn ein Versicherer Nachfragen zu Antragsangaben hat oder ergänzende Angaben für die Risikoprüfung benötigt. Selbstverständlich begleiten und überwachen wir sämtliche Antragsvorgänge und halten Sie auf dem Laufenden.

Vertragsschluss

Im letzten Schritt des Vertragsabschlusses erhalten Sie die Versicherungspolice. Ein Versicherungsvertrag gilt mit Zugang des Versicherungsscheines (Police) rechtlich als geschlossen.

Versicherungsschutz wenn es eilt

Falls Sie einmal dringend Versicherungsschutz benötigen, können wir in vielen Sparten vorläufige Deckung gewähren, sofern uns die Maklervollmacht vorliegt. Vorläufige Deckung bedeutet, dass Versicherungsschutz mit Wirkung ab sofort besteht, noch bevor der Versicherungsschein (die Police) ausgefertigt wurde.

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Hengstenberg & Partner,

Haben Sie Fragen zu Antragsabwicklung und Vertragsabschluss?

Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!

Hier sind Ihre Ansprechpartner