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Beitrags-Archiv

21. November 2012

Bewahren Sie die Vorteile von Vorsorge-Altverträgen

Vorsorge-Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, bieten einige wesentliche Vorteile, die Neuverträge nicht mehr haben (z.B. die Option auf eine steuerfreie Kapitalabfindung). Behandeln Sie diese Altersvorsorgeverträge also mit Vorsicht!

Rosa Windrad mit Bewegungsunschärfe

Sie haben einen Vorsorgevertrag vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes abgeschlossen? Also vor dem 1. Januar 2005? Dann handelt sich steuerlich gesehen um einen sogenannten "Altvertrag", der die Möglichkeit einer steuerfreien Kapitalabfindung zum Vertragsende beinhaltet – ein Vorteil, der für Neuverträge, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, nicht mehr gilt.

Da uns diesbezüglich immer wieder Fragen aus unserem Kundenkreis erreichen, möchten wir Ihnen einige wichtige Empfehlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen geben:

Vertragsänderungen

Wir empfehlen Ihnen, Altverträge auf keinen Fall in wesentlichen Merkmalen zu ändern! Wesentliche Änderungen – sogenannte Novationen – würden die Kapitalabfindung steuerpflichtig machen.

Reduzieren Sie den Beitrag nicht und stellen Sie den Vorsorgevertrag nicht beitragsfrei! Sie hätten dann nämlich nie mehr die Möglichkeit, die Beiträge dieses Vertrages schadlos zu erhöhen.

Ausnahme: Bei wirtschaftlichen / finanziellen Schwierigkeiten kann eine befristete Beitragsfreistellung beantragt werden und der Vertrag im Anschluss daran wieder mit dem ursprünglichen Beitrag weitergeführt werden. In diesem Falle ist sogar eine Nachzahlung der ausgesetzten Beiträge möglich. Diese wirtschaftlichen / finanziellen Schwierigkeiten müssen jedoch ggf. nachgewiesen werden und können vom Finanzamt geprüft werden.

Nach aktueller Steuermeinung sollte diese Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 24 Monaten vereinbart werden, um Steuernachteile zu vermeiden.

Sollten Sie einen beitragsfrei gestellten Altvertrag besitzen, sollten Sie die Beitragszahlung also spätestens nach 24 Monaten wieder aufnehmen. Wenn Sie nach Ablauf von 24 Monaten Ihren Altvertrag weiterbesparen möchten, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater die weitere Vorgehensweise besprechen.

Dynamisierungen

Warum ist eine Dynamisierung so wichtig?

  • Ausgleich der Geldentwertung (Inflation)
  • Vorsorgebedarf steigt an (aufgrund steigenden Einkommens)
  • Versorgungslücken bei der Rente nehmen zu

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sämtliche Dynamisierungen – sofern ursprünglich im Antrag vereinbart – möglichst jedes Jahr wahrzunehmen.

Grund: Die höhere Ablaufleistung, die aus jeder Dynamisierung resultiert (auch wenn diese erst nach dem 1.1.2005 wirksam wurde oder erst in Zukunft wirksam wird), ist nach den steuerlichen Regelungen von vor 2005 ebenfalls steuerfrei. Diesen Vorteil sollten Sie nicht zu schnell aus der Hand geben!

Eventuell die Dynamisierung aussetzen

Selbst wenn Sie eine Dynamisierung einmal nicht mitmachen möchten, empfehlen wir, die Dynamisierungsmöglichkeit auf keinen Fall gänzlich und damit für Altverträge unwiderruflich aus dem Vertrag auszuschließen. Sie haben nämlich die Möglichkeit, einer Dynamisierung zu widersprechen, ohne die Dynamisierungsoption für die Zukunft gänzlich auszuschließen. 

Sobald Sie einen Dynamiknachtrag von Ihrer Versicherung erhalten, brauchen Sie auf diesem Nachtrag einfach nur handschriftlich notieren "dieses Jahr bitte keine Dynamik" und die Seite an die Versicherung zurückfaxen. Diesen Dynamikwiderspruch können Sie bis zum Wirksamwerden der Dynamik und sogar noch einen Monat darüber hinaus an den Versicherer schicken.

Vorteil: Die Dynamisierung wird Ihnen im Folgejahr erneut angeboten und Sie können die Dynamisierung dann akzeptieren oder auch ein zweites Mal widersprechen. Eine Dynamisierung kann zweimal hintereinander abgelehnt werden und muss dann wieder in Anspruch genommen werden, damit die Option nicht komplett aus dem Vorsorge-Vertrag herausfällt.

Sie sollten demzufolge die Dynamisierung unbedingt mindestens jedes dritte Mal in Anspruch nehmen.

Was tun bei Liquiditätsengpässen?

Aus den geschilderten Gründen macht es bei Liquiditätsengpässen Sinn, erst einmal andere Sparpläne zu reduzieren oder auszusetzen, bei denen diese Maßnahmen keine vergleichbar schädlichen Auswirkungen haben.

Gerade im aktuellen Marktumfeld ist ein maximales Besparen Ihres "Altvertrages" unter Ausschöpfung der Dynamisierungen erste Wahl, denn welche andere Anlageform bietet Ihnen derzeit eine angemessene Rendite bei vergleichbarer Sicherheit?

Autor: Das H&P-Team Datum: 21. November 2012

Kategorien: Vorsorge

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