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Beitrags-Archiv

25. Juli 2013

Die Pflegezusatzversicherung "Pflege-Bahr": Sehr sinnvoll, aber noch nicht die perfekte Lösung

Der Pflege-Bahr ist als staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung für viele Menschen ein sehr sinnvolles Produkt. Leider ist dadurch alleine immer noch keine ausreichende Absicherung gegen das Pflegefallrisiko geschaffen. Was also tun?

Enkel und Oma mit Pflegezusatzversicherung

Die seit Januar 2013 erhältliche Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung, kurz Pflege-Bahr, ist ein Produkt ganz nach dem Geschmack des namensgebenden Gesundheitsministers und seiner Partei, der FDP: Mit nur relativ wenig gesetzlichen Eck-Vorgaben für die Versicherungsgesellschaften und einer staatlichen Förderung sollte ein Produkt geschaffen werden, mit dem sich zusammen mit der seit 1995 obligatorischen Pflegepflichtversicherung die immer größer werdende Lücke beim Pflegerisiko für breite Bevölkerungskreise schließen lässt.

Eine Versicherung mit Konstruktionsfehlern

Doch leider enthält das Ergebnis ein paar Konstruktionsfehler und ist auch von der Dimensionierung zu kurz gesprungen, so dass nicht einmal die Ergänzung der Pflegepflichtversicherung mit dem Pflege-Bahr eine ausreichende und rundum perfekte Absicherung bietet.

Das liegt im Wesentlichen am Kontrahierungszwang, den der Gesetzgeber den Versicherungsgesellschaften auferlegt hat. Dieser verpflichtet die Gesellschaften, jeden Interessenten – sofern er nicht bereits Pflegefall ist – ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen.

Einerseits ist dieser Aspekt sehr positiv: Kunden, die eine normale Gesundheitsprüfung aufgrund Vorerkrankungen nicht bestehen können, bekommen mit dem Pflege-Bahr eine sehr gute Möglichkeit Vorsorge zu treffen.

Andererseits entsteht aber ein Problem, das unter anderem in einem Beitrag des ARD Ratgeber Geld thematisiert wurde, in dem auch mein Kollege Peter Przybilla zu Wort kommt: Fachleute befürchten, dass die Beiträge des Pflege-Bahr explodieren könnten.

Diese Befürchtung hat zur Folge, dass die Versicherer in ihren Pflege-Bahr-Produkten kaum über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen und meist nur das erforderliche Minimum an Leistungen versprechen.

Aus diesem Grunde gibt es z.B. auch kein Produkt auf dem Markt, das im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung bietet: Wer also im Pflegefall Leistungen aus dem Pflege-Bahr in Anspruch nimmt, muss trotzdem weiter seine Beiträge dafür einzahlen! Die Beitragsbefreiung ist nämlich als gesetzliche Mindestvorgabe nicht vorgesehen. Wir wollen nicht weiter darüber diskutieren, wer da wohl nicht ganz zu Ende gedacht hat...

Fehler lassen sich teilweise ausgleichen

Immerhin lässt sich dieser Konstruktionsfehler aber mit der Wahl entsprechender Produkte wieder ausgleichen, indem Ergänzungsbausteine abgeschlossen werden, die diesen und auch weitere Mängel beheben.

Das alles mag jetzt vielleicht etwas kompliziert klingen, doch ganz so schlimm ist es zum Glück nicht. Auf unserer Website haben wir Ihnen nicht nur einige grundlegende Informationen zum Pflege-Bahr zusammengestellt, sondern für Sie auch ein ein einfaches Unterscheidungsmodell entwickelt, an dem Sie sich orientieren und vielleicht schon die für Sie passende Lösung finden können.

Das Förderprinzip und unser Fazit

Wirklich leicht zu verstehen ist bei dieser Versicherung die staatliche Förderung: Förderfähig sind alle Personen über 18 Jahren, die der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung angehören, aber noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder Demenz beziehen. Der monatliche Mindestbetrag muss 10,- Euro betragen. Vom Staat gibt es monatlich 5,- Euro dazu, unabhängig davon, ob man selbst nur 10,- Euro oder mehr einzahlt.

Fazit: Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie lange selbst nach der für Sie bestmöglichen Pflege-Absicherung suchen. Gerne betrachten wir für Sie dabei nicht nur isoliert das Pflegefallrisiko, sondern nehmen gerne auch einen Checkup Ihrer gesamten persönlichen Vorsorge vor.

Versicherungsmakler Andrik Kurschewitz

Andrik Kurschewitz

Andrik Kurschewitz ist Geschäftsführer und Gesellschafter von Hengstenberg & Partner, dem unabhängigen Versicherungsmakler in München. Im H+P-Blog schreibt er überwiegend über Themen zur Personenversicherung und Altersvorsorge.

Autor: Andrik Kurschewitz Datum: 25. Juli 2013

Kategorien: Vorsorge, Krankenversicherung

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