Qualitätsurteil Assekurata: exzellent

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Beitrags-Archiv

6. November 2013

Hände weg von der Alterungsrückstellung der Privaten Krankenversicherung

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wird aktuell in Erwägung gezogen, dass Kunden beim Wechsel der privaten Krankenversicherung künftig ihre gesamten Alterungsrückstellungen mitnehmen (portieren) können. Die Versicherungs-Ratingagentur Assekurata warnt davor mit Nachdruck.

"Eine nachträgliche Portabilisierung der Alterungsrückstellung per Gesetz käme einer Zweckentfremdung der Alterungsrückstellung gleich", sagt Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der Assekurata.

Dem können wir uns bei Hengstenberg & Partner nur anschließen: Die Alterungsrückstellung (oft auch nicht ganz korrekt "Altersrückstellung" genannt) der privaten Krankenversicherung in ihrer gegenwärtigen Form eignet sich nicht zur Portierung und ein dementsprechendes Gesetz würde nur die Versicherer schwächen ohne den Kunden einen substanziellen Nutzen zu bringen.

Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Die weitere Entwicklung werden wir hier im Blog dokumentieren und diskutieren.  

Versicherungsmakler Peter Przybilla

Peter Przybilla

Peter Przybilla ist Geschäftsführer und Gesellschafter von Hengstenberg & Partner, dem unabhängigen Versicherungsmakler in München. Im H+P-Blog schreibt er überwiegend über Themen zur Personenversicherung und Altersvorsorge.

Autor: Peter Przybilla Datum: 6. November 2013

Kategorien: Krankenversicherung

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