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Ritterhelme im Stroh

Das Versagen des Verbraucherschutzes

Über das H&P-Blog

In unserem Blog erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die Themen Vorsorge und Versicherungen, über unser Unternehmen und was uns in München auffällt und gefällt.

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Beitrags-Archiv

Verbraucher benötigen seriöse Informationen und Schutz vor schlechter Beratung. Doch die Institutionen, die dies dem Namen nach leisten sollten, glänzen immer wieder durch haarsträubende Aussagen und Empfehlungen. Einem unserer Berufskollegen reicht es nun.

Als unabhängiger Versicherungsmakler üben wir eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Dafür sind beträchtliches Fachwissen, ein umfassender Marktüberblick und eine hohe Beratungs­kompetenz erforderlich.

Als Versicherungs­makler müssen wir...

All dies ist seit Jahren gesetzlich geregelt.

Selbstverständlich erfüllen wir all diese Voraussetzungen – seit inzwischen über 30 Jahren! Sie können dies jederzeit nachprüfen. Geben Sie unsere Registernummer „D-CPTP-5155O-54" einfach auf der Rechercheseite des Vermittler­registers ein.

Gilt dies auch für Verbraucher­schützer?

Man sollte davon ausgehen, dass für Verbraucher­schützer mindestens die gleichen gesetzlichen Voraus­setzungen gelten. Sie glauben, das ist der Fall? Weit gefehlt!

Verbraucher­schützer verbreiten häufig Informationen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Nur ein paar Beispiele aus jüngerer Zeit:

Leider kommt es immer wieder zu unbeschreib­lichen Fehl­leistungen

Handelt es sich um Ausnahmen? Nein, sprechen Sie einmal mit kompetenten Versicherungs­maklern und Vermittlern! Es gibt kaum jemanden, der nicht von haar­sträubenden Fehlern und existenz­bedrohenden Tipps der Verbraucher­zentralen zu berichten weiß.

Wir werden uns weiter wehren gegen nicht fundierte Aussagen

Auch wir haben uns schon mehrfach zu dilettantischen, teilweise existenz­bedrohenden Empfehlungen von Verbraucher­schützern sowie Versicherungs- und Finanz­testern geäußert.

Einen symptomatischen Fall hatten wir 2013 in unserem Blog-Beitrag „Scharfe Kritik an den Testmethoden von Finanztest bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung" aufgegriffen.

Einem Kollegen aus unserer Branche reicht's jetzt

Natürlich ist auch bei Vermittlern nicht alles Gold was glänzt, aber bei Verbraucher­schützern, die für ihre Empfehlungen meist in Anspruch nehmen, unfehlbar zu sein, sollten doch zumindest die gleichen Vorschriften und Pflichten gelten!

Beratungs­gespräche der Verbraucher­schützer müssen nicht dokumentiert werden und eine Haftung für Falsch­beratung ist nicht vorgesehen. Ein Affront gegenüber unserem Berufsstand, der gesetzlich verpflichtet ist, all die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Auch Frank Dietrich ist der Ansicht, dass dieser unsägliche Zustand geändert werden muss. Unser Berufs­kollege hat eine Petition gestartet, die sich für mehr Kompetenz und Qualität in der Beratungs­praxis von Verbraucher­zentralen einsetzt.

Ihre Stimme für qualifizierten Verbraucherschutz

Bitte unterstützen Sie diese Petition unseres Kollegen Frank Dietrich, wenn auch Sie der Ansicht sind, dass für Verbraucher­schützer die gleichen Regeln gelten müssen, wie sie für uns als Versicherungs­makler vorgeschrieben sind!

Der Autor: Andrik Kurschewitz

Andrik Kurschewitz ist Geschäftsführer und Gesellschafter von Hengstenberg & Partner, dem unabhängigen Versicherungsmakler in München. Im H+P-Blog schreibt er überwiegend über Themen zur Personenversicherung und Altersvorsorge.

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80336 München

Telefon: +49 89 54838 – 0
Fax: +49 89 54838 – 199

Web:
E-Mail: info@hbup.de


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Wir sind im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 GewO, Registernummer D–CPTP–5155O–54 sowie als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Registernummer D–F–155–PRCF–53.

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