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Auslandsreise-Krankenversicherung

Auslandsreise­kranken­versicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung – aber zum Teil auch die private – bietet im Ausland nicht den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb für jeden Auslandsreisenden obligatorisch.

Eine Auslands(reise)krankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlung von akut auftretenden Krankheiten, Krankenhausaufenthalte und Operationen, notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen oder auch die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland.

Zu unterscheiden sind verschiedene Situationen:

  • Urlaube im Ausland oder Geschäftsreisen ins Ausland in Form von Einzelreisen bis zu einer maximalen Reisedauer von zumeist 6 oder 8 Wochen. Diese Standardpolice wird zweckmäßigerweise in Form eines Jahresvertrages abgeschlossen, der sich automatisch verlängert, solange sie nicht gekündigt wird.
  • Andere Situationen, wie längere Arbeits­aufenthalte im Ausland oder längere touristische Reisen, Auslandsstudium, Work & Travel, aber auch der Aufenthalt von ausländischen Gästen in Deutschland. Dieser Versicherungschutz und die Laufzeit des Vertrages wird je nach Situation und gewünschtem Leistungsumfang individuell festgelegt.

Ganz kurz erklärt

  • Deckt Behandlungs­kosten bei Auslands­aufent­halten und häufig noch mehr
  • Gesetzliche und Private Kranken­versiche­rung zahlen im Ausland nicht alles
  • Unver­zicht­bar auf Reisen – geschäft­lich wie privat und längeren Aufent­halten

Jahrespolice für Urlaubsreisen

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse reicht im Ausland nicht aus, da deutsche Urlauber im Ausland meist wie Privatpatienten behandelt werden. Auch innerhalb Europas werden die Behandlungskosten – trotz Auslands­krankenschein bzw. Europäischer Kranken­versicherungs­karte (EHIC) – nicht immer voll erstattet. Kosten für einen medizinisch notwendigen Rück­transport übernimmt die gesetzliche Krankenkasse z.B. grundsätzlich nicht.

Auch für Privatversicherte sinnvoll

Auch für Privatversicherte ist die Auslands­reise­kranken­versicherung sinnvoll. Sie kann im Leistungsfall während des Auslandsaufenthalts den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt einsparen. Auch ist in der privaten Krankenvoll­versicherung der medizinisch notwendige Rücktransport nicht immer beinhaltet.

Bitte beachten Sie, dass eine Jahrespolice für Urlaubsreisen in der Regel nur bei nicht vorhersehbaren Behandlungen im Ausland zahlt, also nicht für Behandlungen, die vor Beginn der Auslandsreise bereits feststanden. Erkundigen Sie sich bei uns nach den Besonderheiten, wenn bei Ihnen chronische Erkrankungen vorliegen.

Bei der Wahl Ihrer Jahrespolice für Urlaubsreisen sollten Sie darauf achten, dass diese auch bei Geschäftsreisen leistet! Leistungsstarke Tarife bieten Ihnen auch in diesem Falle Sicherheit und können Ihren Arbeitgeber von seinen Pflichten teilweise entlasten.

Krankenversicherung für jede Art von Auslandsaufenthalt

Es gibt neben den typischen Urlaubs- und Geschäftsreisen eine Vielzahl von Situationen, für die eine spezielle Krankenversicherung erforderlich ist, beispielsweise

  • Private und geschäftliche Reisen über eine Dauer von 8 Wochen (teilweise 4 oder 6 Wochen) hinaus
  • Auslandsaufenthalt von Sprachschülern und Studenten
  • Längerfristige Auslandsaufenthalte bis zu mehreren Jahren (Auswanderer, Expatriates, Residenten, Langzeitreisen)
  • Deutsche Au-Pairs im Ausland und ausländische Au-Pairs in Deutschland
  • Ausländische Gäste und Besucher, Sprachschüler, Studenten, Doktoranden, Stipendiaten und Teilnehmer an internationalen Projekten von Universitäten und FHs in Deutschland
  • Ausländische Diplomaten und Gesandte
  • Reisegruppen

Arbeitgeberpflichten

Schickt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen ins Ausland, hat er bestimmte Pflichten. Kommt es beispielsweise während des Auslandseinsatzes zur Erwerbsminderung des Angestellten, hat der Arbeitgeber – im Rahmen der Fürsorgepflicht – den Arbeitnehmer so zu stellen, dass ihm durch die Tätigkeit im Ausland keine Nachteile entstehen.

Auch im Falle einer Erkrankung im Ausland ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Heilbehandlungskosten zu erstatten, die während eines beruflichen Auslandeinsatzes entstehen. Das Problem: Eine private Auslandsreisekrankenversicherung des Mitarbeiters greift in diesen Fällen nicht, wenn berufliche Reisen ausgeschlossen sind.

Leistungsstarke private Tarife für Urlaubsreisen bieten Mitarbeitern auch auf Geschäftsreisen bis zu einer tariflich festgelegten Reisedauer Sicherheit. Bei längerfristigen Auslandsaufenthalten – wie beispielsweise Entsendungen – beraten wir Sie zu speziellen Versicherungskonzepten.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Pflichten.

Weitere Quellen zur Privathaftpflichtversicherung

Sparteninformationen

Externe Quellen

Weitere Reiseversicherungen

Informationen zu Reiserücktritt, Reiseabbruch und Reisegepäck finden Sie auf unserer Produktseite Reiseversicherungen.

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