Krankenversicherung
Ecken und Kanten. Freche Farben.
Unkonventionell. Individuell.
Genau wie Sie. Und wir.
Neugierig? Entdecken Sie das runde Konzept hinter den eckigen Früchten!
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung – aber zum Teil auch die private – bietet im Ausland nicht den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland.
Krankenversicherung im Ausland
Krankenversichert im Ausland
Eine Auslands(reise)krankenversicherung deckt in der Regel Kosten von akut
auftretenden Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und
Heilmitteln, schmerzstillenden Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen
Rücktransport aus dem Ausland.
Zu unterscheiden sind verschiedene Situationen:
- Standardpolicen für Urlaube im Ausland bis 6 oder 8 Wochen.
- Andere Situationen, wie längere Arbeitsaufenthalte im Ausland, aber auch der Aufenthalt von ausländischen Gästen in Deutschland.
Jahrespolice für Urlaubsreisen
Im Urlaubsland zusätzlich versichern
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse reicht im Ausland nicht aus, da deutsche Urlauber im Ausland meist wie Privatpatienten behandelt werden. Auch innerhalb Europas werden die Behandlungskosten – trotz Auslandskrankenschein bzw. Europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC) (siehe Wikipedia) – nicht immer voll erstattet. Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenkasse z.B. grundsätzlich nicht.
Auch für Privatversicherte sinnvoll
Auch für Privatversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Sie kann im Leistungsfall während des Auslandsaufenthalts den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt einsparen. Auch ist in der privaten Krankenvollversicherung der medizinisch notwendige Rücktransport nicht immer beinhaltet.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte sowie Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Sie zahlt allerdings nur bei nicht vorhersehbaren Behandlungen im Ausland, also nicht für Behandlungen, die vor Beginn der Auslandsreise bereits feststanden.
Andere Situationen
Krankenversicherung für jede Art von Auslandsaufenthalt
Es gibt neben den typischen Urlaubsreisen eine Vielzahl von Situationen, für die eine spezielle Krankenversicherung erforderlich ist, beispielsweise
- Private und geschäftliche Reisen über eine Dauer von 8 Wochen hinaus
- Auslandsaufenthalt von Sprachschülern und Studenten
- Längerfristige Auslandsaufenthalte bis zu mehreren Jahren (Auswanderer, Expatriates, Residenten, Langzeitreisen)
- Deutsche Au-Pairs im Ausland und ausländische Au-Pairs in Deutschland
- Ausländische Gäste und Besucher, Sprachschüler, Studenten, Doktoranden, Stipendiaten und Teilnehmer an internationalen Projekten von Universitäten und FHs in Deutschland
Über unseren Kooperationspartner Care Concept finden Sie Versicherungsschutz für praktisch jede Art von Auslandsaufenthalt.

