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Diensthaftpflichtversicherung

Eine Diensthaftpflicht­versicherung versichert Sach- und Personenschäden, die der Versicherungs­nehmer während seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten fahrlässig zufügt. Aufgrund der besonderen Haftungs­situation sollte jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Dienst­haftpflicht­versicherung haben.

Doch nicht nur gegenüber unabhängigen Dritten, sondern auch gegenüber Ihrem Dienstherren können Sie haftpflichtig gemacht werden. Dann übernimmt die Diensthaftpflicht die Prüfung sowie Regulierung begründeter beziehungsweise die Abwehr unbegründeter Schadens­ersatz­forderungen.

In den meisten Fällen kann die Dienst­haftpflicht­versicherung in eine Privat­haftpflicht­versichurng integriert werden.

Was ist versichert?

Versichert sind Sach- und Personenschäden, die der Versicherungs­nehmer in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten oder dem Dienstherrn fahrlässig zufügt.

Zuerst wird geprüft, ob die Schaden­ersatz­ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Die entstehenden Kosten (bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit) werden von der Haftpflicht­versicherung übernommen. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Haftpflicht­versicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen und Versicherungs­summen.

Ganz kurz gesagt

  • Haftet für Schäden, die Dritte oder der Dienstherr bei ihrer dientstlichen Tätigkeit erleiden
  • Obligatorisch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Deckungserweiterungen

Die Versicherungsabdeckung kann auf Vermögensschäden, Verlust von Dienstschlüsseln, Dienstfahrzeug-Regress und mehr erweitert werden.

Weitere Quellen zur Diensthaftpflichtversicherung

Informieren Sie sich zur Diensthaftpflicht anhand unserer Broschüren:

Konzepte & Lösungen

Die Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein obligatorischer Baustein zur Minderung von Haftungsrisiken. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihre Haftung zu entschärfen.

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Wir beraten Sie zu der passenden Diensthaftpflichtversicherung für Ihren Beruf. Auf Wunsch können wir Sie zu weiteren Versicherungen wie die Dienstunfähigkeitsversicherung beraten.

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