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Frau steht auf einem Berg

Dienstunfähigkeits­versicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Da Sie im Ernstfall von Ihrer Dienstunfähigkeitsrente leben müssen, empfehlen wir Ihnen regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente ausreichend bemessen ist. Wenn Sie Erhöhungsbedarf haben, sprechen Sie uns an.
  • Einige Gesellschaften bieten Anpassungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung an. Diese Anpassungsoptionen erlauben es, die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente exakt an die beamtenstatusabhängigen Versorgungsansprüche anzupassen (ganz wichtig, wenn sich die Beamtenversorgung reduziert). In vielen Fällen sind weitere anlassbezogene Erhöhungen möglich (z.B. beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis). Bitte melden Sie uns einen Statuswechsel, das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis und Erhöhungswünsche frühzeitig, da für die Wahrnehmung von Anpassungsoptionen Fristen einzuhalten sind.
  • Wir empfehlen Ihnen, die jährlichen Dynamisierungen regelmäßig wahrzunehmen, damit Ihre Dienstunfähigkeitsrente nicht an Kaufkraft verliert.
  • Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie eine selbständige Dienstunfähigkeitsversicherung (also eine reine Risiko-Dienstunfähigkeitsversicherung ohne Kapitalbildung) abgeschlossen haben. In vielen Fällen ist es möglich und sinnvoll, den Vertrag zu optimieren, damit der Beitrag im Rahmen der Basisrente (Rüruprente) steuerlich geltend gemacht werden kann.
  • Geben Sie uns Nachricht, wenn beim ursprünglichen Vertragsabschluss wegen einer Vorerkrankung ein Zuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden musste, sich Ihr Gesundheitszustand nun aber verbessert hat oder die Vorerkrankungen inzwischen eine längere Zeit zurück liegen.
  • Geben Sie uns Nachricht, wenn sich das Risiko Ihrer beruflichen Tätigkeit reduziert hat. In manchen Fällen ist es möglich, dass Sie auf Antrag in eine beitragsgünstigere Berufsgruppe eingestuft werden.
  • Geben Sie uns ebenfalls Nachricht, wenn Risiken weggefallen sind, die bei Vertragsabschluss zu einem Zuschlag oder einer Leistungseinschränkung geführt hatten (z.B. eine risikoreiche Sportart). Die Aufnahme einer risikoreichen Sportart nach Vertragsabschluss ist übrigens nicht meldepflichtig, zieht keine Beitragserhöhung nach sich und führt auch nicht zu Einschränkungen im Leistungsfall.

Erfassungsbogen

Dieser Erfassungsbogen ist zwar mit "Berufsunfähigkeitsversicherung" überschrieben, kann aber uneingeschränkt auch für die Dienstunfähigkeitsversicherung verwendet werden.

Wenn Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einer Revision unterziehen möchten, prüfen Sie bitte anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und Ihre Wünsche und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Fragen Sie uns!

Wir sind Berater, die sich mit Ihnen individuell und kompetent zum Thema Dienst­unfähigkeits­versicherung auseinander­setzen. Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungs­bogen. Gerne können Sie sich bei Fragen mit uns in Verbindung setzen.

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