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Schwarze, drohende Unwetter-Wolken

Elementarschadendeckung und unbenannte Gefahren

Die Elementar­schaden­versicherung ist eine Deckungs­erweiterung für die Wohn­gebäude­versicherung sowie Haus­rat­versicherung. Mit der Deckungs­erweiterung für unbenannte Gefahren heben Sie den Versicherungs­schutz auf die bestmögliche Stufe.

Deckungserweiterungen für Ihr Wohngebäude und Ihren Hausrat

Die Deckungserweiterungen "Elementarschäden" und "unbenannte Gefahren" sind aus unserer Sicht ein Muss und runden den Versicherungsschutz Ihres Wohngebäudes und Ihres Hausrats perfekt ab. Nämlich gegen Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Erdsenkungen, die Ihr Haus oder Ihren Hausrat zerstören oder beschädigen können bzw. gegen Gefahren, selbst wenn diese nicht explizit in den Bedingungen genannt sind, die aber – der Teufel ist ein Eichhörnchen – in vielen Schadenfällen eine Rolle spielen.

Zum besseren Verständnis: Die Wohngebäudeversicherung deckt im Wesentlichen die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel ab, bei der Hausratversicherung kommt noch Einbruchdiebstahl dazu. Die Elementarschadendeckung und Unbenannte-Gefahren-Deckung erweitern diesen Grundschutz.

Ganz kurz gesagt

  • "Elementar­schäden" als Versicherungs-Erwei­terung für Wohn­gebäude und Hausrat
  • "Unbenannte Gefahren" als ideale Abrundung
  • Dringend empfohlen insbesondere für jeden Immo­bilien­besitzer aber auch für den Hausrat

Elementarschadenversicherung

Gefahr durch Überschwemmung

Durch den Klimawandel müssen wir uns auf Wetterextreme einstellen. Wir empfehlen Ihnen, sich darauf vorzubereiten und sich durch die Deckungserweiterung von Elementarschäden abzusichern.

  • Hochwasser kann durch starke Niederschläge oder auch Schneeschmelze entstehen. Vor allem Häuser, die in der Nähe eines Flusses gelegen sind, sind gefährdet, die Gefahr ist aber auch ohne naheliegende stehende oder fließende Gewässer nicht zu unterschätzen.

Denn selbst Häuser, die man durch ihre Lage sicher von Hochwasser glaubt, können durch dieses gefährdet werden:

  • Rückstau: Das Hochwasser läuft nämlich zunächst in die Kanalisation. Kann diese die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, bildet sich ein Rückstau. Das Wasser kann bei hohem Druck in den Leitungen durch die Ableitungsrohre ins Gebäude gedrückt werden.
  • Oberflächenwasser: Eine sehr häufig auftretende Schadenursache in Gebieten, die nicht durch ausufernde stehende oder fließende Gewässer gefährdet sind, ist Starkregen, infolge dessen Oberflächenwasser nicht schnell genug abfließen oder versickern kann und ins Gebäude eindringt.
  • Schneeschmelze: Auch Schnee kann einige Schäden verursachen. Manche Dächer können gefallene Schneemassen nicht mehr tragen und geben nach. Gelangt so Schnee oder anderer Niederschlag ins Hausinnere, verursachen sie spätestens mit der Schmelze typische Wasserschäden.

Gefahr durch Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Erdsenkungen

Abgesehen von Niederschlägen ist auch der Boden, auf dem das Haus steht, nicht immer sicher. Ein Erdrutsch kann ganze Häuser mitreißen. Und auch wenn einem einige Naturereignisse in Deutschland kaum relevant erscheinen, gibt es hier Erdfälle und auch Erdbeben.

Versicherung gegen unbenannte Gefahren

Sie können sich ergänzend für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Hier sind alle Gefahren abgedeckt, die vom Versicherer nicht explizit ausgeschlossen werden. Mit diesem Deckungseinschluss schützen Sie Ihr Haus und Ihren Hausrat auf höchstmöglicher Stufe. Dieser Einschluss wird auch All-Risk-Deckung oder Allgefahrendeckung genannt.

Bedenken Sie den hohen Wert Ihres Hab und Guts und insbesondere Ihres Hauses, Ihrer Garagen und Nebengebäude. Für ein neues Auto wählen Sie automatisch die Vollkaskoversicherung. Ergibt das dann nicht auch Sinn für Ihr Eigenheim? Wir können nur dazu raten, da viele Schadensereignisse nur mit dieser Deckungserweiterung absicherbar sind. Es kann manchmal eine Kleinigkeit sein, die dafür verantwortlich ist, ob ein Schaden erstattet wird oder nicht. Gehen Sie hier kein Risiko ein!

 

 

Unbenannte Gefahren für Fortgeschrittene

Wenn eine einwirkende Gefahr in den Bedingungen a) explizit benannt (und somit versichert) ist oder in den Bedingungen b) explizit ein Ausschluss hinsichtlich einer einwirkenden Gefahr formuliert ist (die Gefahr also nicht versichert ist), dann gehört diese Gefahr nicht zu den unbenannten Gefahren. Denn sie ist ja in den Bedingungen "benannt".

Im Falle von a) ist die Gefahr über die Bedingungen "ganz normal" versichert, für diese Gefahr ist also eine Klausel für die Deckung unbenannter Gefahren nicht erforderlich. Im Falle von b) lässt sich diese ausgeschlossene Gefahr auch nicht mit einer Klausel für die Deckung unbenannter Gefahren versichern.

Alles was "zwischendrin" liegt, wird durch die Klausel für die Deckung unbenannter Gefahren in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Weitere Quellen zur Elementarschadendeckung

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüren und externen Links:

Wohngebäude- oder Hausratversicherung

Informieren Sie sich am besten gleich auf unseren Produktseiten zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung. Eine Elementarschadendeckung und die unbenannten Gefahren werden in diese Verträge eingeschlossen.

Konzepte & Lösungen

Die Elementarschadendeckung und die Unbenannten Gefahren sind Deckungserweiterungen für die Absicherung Ihres Hab und Guts. Aber eben nur Teilaspekte. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihr Eigentum zu schützen.

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Der letzte Schliff

Wir beraten Sie zu den Deckungserweiterungen Elementarschaden und unbenannte Gefahren und stellen einen angemessen Schutz für Ihr Eigenheim und Ihr Hab und Gut auf!

Hier sind ihre Ansprechpartner