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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben, es kann also uneingeschränkt auf andere Tätigkeiten verwiesen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist deshalb kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Erwerbs­unfähigkeits­­versicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben. Damit ähnelt sie der gesetzlichen Erwerbs­­minderungs­r­ente. Anders als bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung haben der bisher ausgeübte Beruf, die Ausbildung und die berufliche Erfahrung bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung keinerlei Bedeutung, ebenso wenig das bislang erzielte Einkommen.

Eine Erwerbs­unfähigkeit­s­versicherung ist deshalb auch günstiger, der Versicherungs­schutz ist aber deutlich schwächer und kann deshalb eine vollwertige Berufs­unfähigkeits­­absicherung niemals ersetzen.

Ganz kurz gesagt

  • Greift, wenn gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.
  • Schwächerer Versicherungs­schutz als bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung.
  • Nur sinnvoll, wenn keine Berufs­unfähigkeits­versicherung möglich ist.

Manchmal muss es doch eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung sein

Für bestimmte Personen – z.B. künstlerisch Tätige – kann eine Erwerbs­­unfähigkeits­versicherung die einzige Möglichkeit der Absicherung sein. Für andere Berufe wiederum – z.B. risikoreiche Tätigkeiten im Handwerksbereich – kommt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung eventuell wegen des zu hohen Beitrags nicht in Frage. Anderen Personen kann aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung verwehrt sein.

All diese Personenkreise sollten dann aber die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung mit einer Unfall­­versicherung oder Multirente kombinieren und auch eine Grundfähigkeits­­versicherung oder Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft in Betracht ziehen.

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Weitere Quellen 

Kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Schließen Sie eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung niemals als Ersatz für eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung ab (z.B. um Beiträge zu sparen), da der Versicherungss­chutz nur sehr eingeschränkt ist.

Wählen Sie wenn möglich immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder als Beamter bzw. beamtenähnlich Beschäftigter die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Konzepte & Lösungen

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ein Element der persönlichen Vorsorge. Aber nur ein vergleichsweise schwaches. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft.

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Wir beraten Sie gerne, ob eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist oder Sie besser andere Absicherungsformen wählen sollten.

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