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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeits­versicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Erwerbs­unfähigkeits­versicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zur Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

  • Da Sie im Ernstfall von Ihrer Erwerbs­unfähigkeit­srente leben müssen, empfehlen wir Ihnen regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe der Erwerbs­unfähigkeits­rente ausreichend bemessen ist. Wenn Sie Erhöhungsbedarf haben, sprechen Sie uns an.
  • Einige Gesellschaften bieten Anpassungsoptionen ohne Gesundheits­prüfung an, prüfen Sie diesbezüglich die Versicherungs- und Tarifbedingungen oder sprechen Sie uns an. Bitte melden Sie uns einen Erhöhungswunsch frühzeitig, da für die Wahrnehmung von Anpassungsoptionen Fristen einzuhalten sind.
  • Wir empfehlen Ihnen die jährlichen Dynamisierungen regelmäßig wahrzunehmen, damit Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente nicht an Kaufkraft verliert.
  • Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie auf eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung ausgewichen waren, weil eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wegen Vorerkrankungen nicht möglich war oder wenn beim ursprünglichen Abschluss der Erwerbs­unfähigkeits­versicherung wegen einer Vorerkrankung ein Zuschlag oder ein Leistungs­ausschluss vereinbart werden musste, sich Ihr Gesundheitszustand nun aber verbessert hat oder die Vorerkrankungen inzwischen eine längere Zeit zurück liegen.
  • Geben Sie uns Nachricht, wenn Sie eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen hatten, weil eine Berufs­unfähigkeits­versicherung aufgrund Ihrer damaligen beruflichen Tätigkeit nicht möglich bzw. zu teuer war, sich Ihre berufliche Tätigkeit nun aber geändert hat.
  • Geben Sie uns ebenfalls Nachricht, wenn Risiken weggefallen sind, die beim ursprünglichen Vertrags­abschluss zu einem Zuschlag oder einer Leistungseinschränkung geführt hatten (z.B. eine risikoreiche Sportart). Die Aufnahme einer risikoreichen Sportart nach Vertragsabschluss ist bei einer Erwerbs­unfähigkeits­versicherung übrigens nicht meldepflichtig, zieht keine Beitragserhöhung nach sich und führt auch nicht zu Einschränkungen im Leistungsfall.

Erfassungsbogen

Wenn Sie Ihre Erwerbs­unfähigkeits­versicherung einer Revision unterziehen möchten, prüfen Sie bitte anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und Ihre Wünsche und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht; nur die Änderungen eintragen). Wir prüfen für Sie zugleich, ob es unter den geänderten Vorzeichen möglich und sinnvoll ist, in eine höherwertige Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Einen eigenen, reduzierten Erfassungsbogen für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben wir deshalb nicht online gestellt.

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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