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Zwei Rentner mit guter Altersvorsorge im Park

Förderrente (Riester-Rente) – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihrer Riester-Rente geändert hat!

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Riester-Rente angepasst werden muss oder ob wir für Sie die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zu Ihrer Riester-Rente

Die Riester-Förderung ist ein sensibles Thema, da Fehler bei der Bemessung des Mindest-Eigenbeitrags, bei der Anmeldung von Familienmitgliedern oder bei den Angaben für den Zulagenantrag zu einer Kürzung oder sogar Rückforderung von Zulagen führen können.

Insbesondere Änderungen in folgenden Bereichen sollten Sie uns deshalb umgehend mitteilen:

  • Familienstand (Heirat, Scheidung)
  • Kinder (Geburt eines Kindes, Entfall des Kindergeldes für ein Kind, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit usw.)
  • Beruflicher Status (Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit oder umgekehrt, Aufnahme eines Minijobs ("450-Euro-Jobs"), Wechsel in die Elternzeit, Arbeitslosigkeit usw.)
  • Erhöhung Ihres Einkommens (sofern Ihr Bruttojahreseinkommen bei Abschluss des Riester-Vertrages geringer war als 52.500 Euro bzw. wenn Sie im aktuellen Kalenderjahr nicht mindestens einen Jahresbeitrag von 2.100 Euro einzahlen)
  • Erhöhung des Einkommens Ihres Ehegatten (sofern das Bruttojahreseinkommen Ihres Ehegatten bei Abschluss des Riester-Vertrages geringer war als 52.500 Euro und Ihr Ehegatte im aktuellen Kalenderjahr nicht mindestens einen Jahresbeitrag von 2.100 Euro einzahlt)

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, Ihren Riester-Vertrag einmal jährlich zu überprüfen. Idealerweise sollten Sie dies anhand der Jahresinformationen erledigen, die Sie von Ihrem Riester-Anbieter nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres erhalten (i.d.R. im ersten Quartal des Folgejahres). In den meisten Fällen liegt den Unterlagen ein Formular oder Berechnungsschema bei, mit dem Sie Ihren erforderlichen Mindesteigenbeitrag selbst berechnen und Änderungen gleich dem Riester-Anbieter mitteilen können.

Wenn wir Ihren Riester-Vertrag überprüfen sollen, reichen Sie uns bitte immer den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein, da wir Sie sonst nicht effizient unterstützen können.

Weitere Tipps zu Ihrer Riester-Rente

  • Prüfen Sie immer sorgfältig die Jahresinformationen, die Sie von Ihrem Riester-Anbieter erhalten. Diese Unterlagen bestehen im Wesentlichen aus der Jahresabrechnung, den Informationen nach § 7 Abs. 4 AltZertG, der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer Aufstellung der bei Ihrem Riester-Anbieter gespeicherten Daten zur Beantragung der Dauerzulage.
  • Geben Sie uns umgehend Bescheid, wenn sich Änderungen an den gespeicherten Daten zur Beantragung der Dauerzulage ergeben haben.
  • Vergessen Sie nicht, Ihre Riester-Rente bei Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben und die Bescheinigung nach § 92 EStG beizufügen.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit von Zuzahlungen, um Ihre Altersvorsorge zu stärken und die Vorteile der Riester-Rente voll auszuschöpfen (zusätzliche Steuervorteile, garantierte Rentenleistungen usw.).

Tipp fürs Update Ihrer Förderrente

Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungen sehr schnell feststellen.

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