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Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein wesentlicher Teil des deutschen Alters­vorsorge­systems. Zusammen mit der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflege­pflicht­versicherung bildet sie die 5 Säulen unseres Sozial­versicherungs­systems.

Die GRV dient in erster Linie der Altersvorsorge von abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern). Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf Rente, wenn versicherungs­rechtliche und persönliche Voraus­setzungen erfüllt sind. Neben abhängig Beschäftigten sind in der Renten­versicherung weitere Personen­kreise pflichtversichert (beispielsweise selbständige Handwerker). Auch eine freiwillige Versicherung ist möglich. Neben Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.

Die gesetzliche Renten­versicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Heutige Beitragszahler bringen also die Renten der heutigen Rentenbezieher auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene (spätere) Rente. Weil immer die nächsten Generationen die Renten­ansprüche der heute Berufstätigen finanzieren, sprechen wir auch von einem "Generationenvertrag".

Da die demographische Entwicklung die Finanzierung des Umlage­verfahrens zunehmend erschwert und eine Vielzahl von nicht beitrags­gedeckten Leistungen (z.B. Kinder­erziehungs­zeiten, Hinter­bliebenen­renten usw.) das System zusätzlich belastet, steigen die jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt immer weiter an und der Steuerzahler muss über diesen Weg noch zusätzlich in die Bresche springen.

Eine Beratung und Betreuung zu den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozial­versicherung ist von unserer Maklertätigkeit nicht umfasst. Aus diesem Grunde können wir Ihnen keine Fragen zu Ihren Renten­anwartschaften, Ihren Renten­ansprüchen, Ihren persönlichen und renten­rechtlichen Voraussetzungen oder zu sinnvollen oder erforderlichen Maßnahmen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei der Gesetzlichen Renten­versicherung beantworten. Bitte wenden Sier sich dazu direkt an Ihren Versicherungs­träger.

Ganz kurz gesagt

  • In erster Linie für Arbeit­nehmer (im Gegensatz zur Privaten Kranken­versicherung)
  • Wesentlicher Teil unseres Alters­vorsorge­systems, aber ein zunehmend schwacher
  • Finanziert im Umlage­verfahren: Arbeit­nehmer zahlen für Rentner
  • Zunehmend finanziert durch Geld aller Steuer­zahler

Konzepte & Lösungen

Die Gesetzliche Rentenversicherung zählt zur Altersvorsorge der 1. Schicht.

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist ein wesentlicher Teil unseres Altersvorsorgesystems. Aber eben nur einer und ein zunehmend schwacher.

Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen", wie Sie zusätzlich für das Alter vorsorgen sollten, damit am Ende des Geldes nicht noch Leben übrig ist!

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Wir beraten Sie zu einer Altersvorsorge, die zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passt. Beginnen Sie so früh wie möglich damit und lassen Sie die Zeit für sich arbeiten, um im Alter sorgenfrei zu leben! Bei Fragen können Sie sich gerne auch per Telefon oder E-Mail mit uns in Verbindung setzen.

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