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Hausratsversicherung

Hausratversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Hausratversicherung geändert hat!

Oft werden geänderte Lebensumstände nicht sofort mit dem Thema „Hausratversicherung" in Verbindung gebracht. Dadurch können jedoch Deckungslücken entstehen, die vermeidbar sind.

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand unserer Hinweise und unserer Erfassungsbögen, ob sich Änderungen ergeben haben, die Auswirkungen auf Ihre Hausratversicherung haben.

Haben Sie Anschaffungen getätigt, die den Gesamtwert Ihres Hausrats erhöhen? Wurde die Wohnfläche durch Dachgeschoss- oder Souterrain-Ausbau vergrößert? Besitzen Sie inzwischen hochwertige Fahrräder, ein Aquarium oder Wasserbett?

Risikoerhöhungen sind beispielsweise ein längerer Leerstand der Immobilie oder der Aufbau eines Gerüstes für Fassaden- oder Dacharbeiten.

Die Aufzählungen sind nicht abschließend, bitte beachten Sie den Erfassungsbogen!

Hinweise zur Hausratversicherung

  • Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen (z.B. Anmietung eines Kellers oder einer Garage) oder Risikoerhöhungen (z.B. Aufstellung eines Gerüstes zur Fassadenrenovierung) ergeben.
  • Um bei einem Totalschaden eine vollständige Erstattung zu erhalten und bei Teilschäden keinen Abzug wegen Unterversicherung zu riskieren, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Versicherungssumme ausreichend bemessen ist.
  • Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
  • Sollte ein Schadenfall eingetreten sein, der eine Leistungspflicht des Hausratversicherers begründet oder begründen könnte, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Wir bitten Sie insbesondere, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung eines Schadens zu sorgen bzw. eine Ausweitung zu verhindern und den Schaden genau zu dokumentieren (Fotos!).

Erfassungsbögen

Bitte prüfen Sie anhand des Erfassungsbogens und des Summenermittlungsbogens den gesamten Neuwert Ihres Hausrats und die Risikoumstände, teilen Sie uns Ihre Absicherungswünsche mit und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer beide Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen)!.

Wenn die gewünschte Versicherungssumme 250.000 Euro übersteigt, senden Sie uns dann bitte zusätzlich die folgende Sicherungsbeschreibung ein:

Tipp: Wenn Sie Kopien des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungs- und Summenermittlungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten.

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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