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Krankentagegeldversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas am Bedarf und an den Voraussetzungen für Ihre Krankentagegeldversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich etwas Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Krankentagegeldversicherung angepasst werden sollte.

Hinweise zur Krankentagegeldversicherung

  • Da Sie im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit davon leben müssen, empfehlen wir Ihnen regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe Ihres Krankentagegeldes noch ausreichend bemessen ist. Wenn Sie Erhöhungsbedarf haben, sprechen Sie uns an.
  • Wir empfehlen Ihnen, die von vielen Versicherern in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen zugesandten Erhöhungsangebote ohne Gesundheitsprüfung wahrzunehmen, um Ihr Krankentagegeld nicht an Kaufkraft verliert. Falls Sie diese Erhöhungsangebote von Ihrem Versicherer nicht erhalten, sollten Sie umso konsequenter die nachfolgend beschriebene Anpassungsmöglichkeit nutzen.
  • Unabhängig von den vorgenannten Erhöhungsangeboten können Sie Ihr Krankentagegeld bei Einkommenssteigerungen ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dem Versicherer die Einkommenssteigerung innerhalb von 2 Monaten nachweisen. Die Frist läuft bei Selbständigen i.d.R. ab dem Datum der Steuererklärung (nicht des Bescheides!) oder bei Arbeitnehmern ab dem Datum eines Gehaltserhöhungs-Nachtrags zum Arbeitsvertrag. Geben Sie uns so früh wie möglich Bescheid, wenn eine Einkommenssteigerung absehbar ist, da sich die Regelungen von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
  • Wenn Sie Ihr Krankentagegeld ursprünglich nicht in ausreichender Höhe abgeschlossen oder im Laufe der Zeit nicht wie oben beschrieben regelmäßig angepasst haben, kann die Absicherungslücke nur mit Gesundheitsprüfung geschlossen werden.

Bedarfsermittlung

Ihren persönlichen Krankentagegeldbedarf können Sie mit Hilfe der Formulare bzw. Tools auf der Seite Informationsmaterial ermitteln.

Tipp

Achten Sie darauf, dass Ihr Krankentagegeld (Verdienstausfall) nicht Ihrer tatsächlichen Einkommensentwicklung hinterherhinkt! Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten - wie z.B. der Berufsunfähigkeitsversicherung - gibt es beim Krankentagegeld keine Möglichkeit, eine automatische Dynamisierung zu vereinbaren. Nutzen Sie also regelmäßig die oben beschriebenen Möglichkeiten zur Anpassung, da Erhöhungen mit Gesundheitsprüfung irgendwann vielleicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sind.

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