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Krankenzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen schränken Leistungen immer weiter ein. Für Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder, die nicht in die Private Kranken­voll­versicherung wechseln möchten, ist eine Kranken­zusatz­versicherung deshalb Pflicht.

Dabei kann für die verschiedenen unten näher beschriebenen Leistungs­bereiche aus einer Vielzahl von Versicherungs­bausteinen mit unterschied­lichstem Leistungsniveau gewählt werden. So können Sie als gesetzlich Versicherter ihre Vorsorge für den Krankheitsfall ganz individuell gestalten – Sie können Ihre Leistungs­ansprüche in fast allen Bereichen auf das Niveau von "Privatpatienten" anheben oder auch nur die schmerzlichsten Lücken schließen.

Ganz kurz erklärt

  • PKV-Leistungen als Zusatz zur gesetz­lichen Kranken­versiche­rung
  • Unter­schied­liche Berei­che für die Zusatz­abdeckung frei wählbar
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Sparteninformation zur Krankenzusatzversicherung

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Krankenzusatzversicherung – Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte" über die Krankenzusatzversicherung im allgemeinen. Hier können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen versicherbaren Bereiche verschaffen und finden Leistungsbeispiele aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtige Tipps.

Welche Bereiche sind versicherbar?

Stationäre Zusatzversicherung

Mit diesem wichtigsten Zusatzbaustein haben Sie umfassenden Versicherungsschutz für die Fälle, wenn es wirklich darauf ankommt. Wenn Sie keine Kompromisse bei der Wahl des Arztes oder Krankenhauses eingehen und im Ernstfall auch Fachärzte in Spezialkliniken in Anspruch nehmen möchten, die nur privat behandeln und abrechnen. Darüber hinaus genießen Sie den Komfort eines Privatpatienten, also die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

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Sparteninformation zur stationären Zusatzversicherung

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Krankenzusatzversicherung – stationär". Hier finden Sie Leistungsbeispiele aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtige Tipps.

Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur geringe Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann die Erstattung deutlich aufgebessert werden. Auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie sind versicherbar.

Der Umfang der Absicherung ist je nach Gesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich, was sich auch in großen Beitragsunterschieden widerspiegelt. Auf Grundlage einer genauen Erfassung Ihrer Wünsche und preislichen Vorstellungen lässt sich individueller Versicherungsschutz gestalten.

 

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Sparteninformation zur Zahnzusatzversicherung

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Krankenzusatzversicherung – Zahn". Hier finden Sie Leistungsbeispiele aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtige Tipps.

Speziell zum Thema Kieferorthopädie für Kinder können Sie sich anhand der Broschüre "Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Ihr Kind" informieren.

Ambulante Ergänzungsversicherung

Mit einer ambulanten Ergänzungsversicherung können Sie einzelne Lücken schließen und Leistungen versichern, die von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht erstattet werden, wie zum Beispiel die Behandlung durch einen Heilpraktiker, der Kauf einer Sehhilfe, Heilmittel wie Massagen oder ein Kuraufenthalt.

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Sparteninformation zur ambulanten Ergänzungsversicherung

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Krankenzusatzversicherung – ambulant". Hier finden Sie Leistungsbeispiele aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtige Tipps.

Ambulanter Kostenerstattungstarif

Im ambulanten Bereich spüren gesetzlich Versicherte Budgetierungen und Leistungs­beschränkungen besonders stark. Wer sich mit diesen Einschränkungen nicht abfinden möchte, aber die GKV nicht verlassen kann oder will, hat dennoch die Möglichkeit, Privat­patienten­status zu genießen. Dazu muss sich der gesetzlich Versicherte für das Kosten­erstattungs­prinzip entscheiden und kann zur Abfederung der Restkosten den Kosten­erstattungs­tarif eines Versicherers abschließen.

Beim Kosten­erstattungs­prinzip werden ärztliche Leistungen per Rechnungs­stellungen durch den Arzt abgerechnet. Diese Rechnung reicht der Versicherte bei der Krankenkasse ein. Die gesetzliche Kranken­versicherung erstattet die Kosten in Höhe des Kassensatzes (die Gebühren, die beim Sach­leistungs­prinzip angefallen wären). Außerdem wird eine Pauschale für die Verwaltungs­kosten vom Erstattungs­betrag abgezogen. Der Kosten­erstattungs­tarif der Kranken­zusatz­versicherung übernimmt die Restkosten zu einem bestimmten Prozentsatz.

Der Versicherte bleibt also Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung, genießt jedoch trotzdem die Vorteile eines privat Versicherten. Jedoch darf der Arzt bei Privat­behandlungen ein höheres Honorar als bei einer Kassen­behandlung berechnen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Modalitäten sowie die Vor- und Nachteile des Kosten­erstattungs­prinzips im Vergleich zur Abrechnung über die Versichertenkarte (Sachleistungsprinzip).

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Sparteninformation zum ambulanten Kostenerstattungstarif

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Krankenzusatzversicherung – Kostenerstattung". Hier finden Sie Leistungsbeispiele aus der Praxis, Erklärung des Kostenerstattungsprinzips, Hintergrundwissen und wichtige Tipps.

Um die Unterschiede zwischen Sachleistungsprinzip und Kostenerstattungsprinzip anschaulich zu machen, haben wir für Sie auch ein Schaubild erstellt.

Krankentagegeldversicherung

Für Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit in der Regel sechs Wochen weiterhin das volle Gehalt. Danach entsteht eine Versorgungslücke. Die Krankenkasse zahlt nämlich dann nur noch ein Krankengeld (Verdienstausfall), das höchstens 70% des Bruttogehalts beträgt, maximal aber 90% des Nettogehalts. Insgesamt ist die Auszahlung auf 70% der Beitragsbemessungsgrenze der GKV begrenzt, zudem müssen von diesem Krankengeld weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden.

Das gesetzliche Krankengeld beträgt demnach maximal ca. 89 Euro täglich, also maximal ca. 2.700 Euro monatlich. Je nach Einkommenshöhe beträgt der Anspruch auf Krankengeld also nur einen Bruchteil des tatsächlichen Nettoeinkommens.

Die private Krankentagegeldversicherung, die genau auf die geltenden Regelungen zur Entgeltfortzahlung abgestimmt werden kann, gleicht die Lücke aus. Der Versicherte erhält für jeden Tag, den er nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag.

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Sparteninformation zum Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeld für Arbeitnehmer". Hier finden Sie Informationen zur Versorgungslücke von in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherten und freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Leistungsbeispiele aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtige Tipps.

Selbständige und Freiberufler haben naturgemäß im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aus diesem Grunde ist die Absicherung des Verdienstausfalls für diese Personengruppen besonders wichtig und der Absicherungsbedarf in der Regel auch besonders groß.

Auch dieser Personenkreis kann bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld versichern, jedoch ist dieses wie beim Arbeitnehmer stark limitiert und beträgt maximal ca. 3.000 Euro monatlich. Je nach Einkommenshöhe beträgt der Anspruch auf Krankengeld also nur einen Bruchteil des tatsächlichen Nettoeinkommens.

Spezielle Produktseiten zur Krankentagegeldversicherung

Weitere Informationen für Arbeitnehmer und Selbständige finden Sie auf unseren speziellen Produktseiten zur Krankentagegeldversicherung, einschließlich Berechnungshilfen zur Ermittlung Ihrer Krankentagegeldlücke.

Optimale Versorgung Ihrer Kinder im Krankheitsfall

Kinder brauchen ein liebevolles Zuhause, Förderung, fürsorgliche Eltern – und auch vorsorgende Eltern, denn nicht immer scheint die Sonne. Wenn ein Schatten auf Ihr Kinde fällt, möchten Sie sicherlich, dass Ihrem Kind bei Krankheit oder nach einem Unfall die bestmögliche Versorgung zur Verfügung steht. Am besten ohne kassenärztliche Selbstbehalte und Leistungseinschränkungen. Wir bieten Ihnen mit dem Kinderprodukt „Die kleinen Mäuschen" eine optimale Versorgung im Krankheitsfall.

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Kundeninformation zur Kinderversorgung im Krankheitsfall

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Drei kleine Mäuschen – Für Ihr Kind nur das Beste!". Hier finden Sie Leistungsbeispiele aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtige Tipps.

Krankenhaustagegeld

Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung sinnvoll ergänzen. Beispielsweise kann das Krankenhaustagegeld dazu beitragen, Ihnen den Alltag im Krankenhaus schöner zu gestalten. Oder es kann dazu dienen, die Unterbringung von Mutter oder Vater im Zimmer Ihres Kindes (Rooming-In) oder sonstige Kosten, die Ihrem Kind die Behandlung erleichtern, zu finanzieren.

Spezielle Produktseiten zur Krankenhaustagegeldversicherung

Weitere Informationen finden Sie auf unseren speziellen Produktseiten zur Krankenhaustagegeldversicherung, einschließlich Berechnungshilfen zur Ermittlung Ihrer Krankentagegeldlücke.

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Rundum absichern!

Sichern Sie sich mit der Krankenzusatzversicherung ab, um schmerzliche Krankenversicherungslücken zu schließen und Leistungen zu genießen, die ansonsten nur Privatpatienten erhalten. Wir helfen Ihnen dabei, das richtige Zusatzpaket zu schnüren!

Hier sind ihre Ansprechpartner