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Pflegetagegeldversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Pflegetagegeldversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Pflegetagegeldversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zur Pflegetagegeldversicherung

  • Da im Ernstfall alle Pflegekosten abgedeckt sein sollten, empfehlen wir Ihnen regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe der versicherten Pflegeleistungen ausreichend bemessen ist. Wenn Sie Erhöhungsbedarf haben, sprechen Sie uns an.
  • Einige Gesellschaften bieten immer wieder eine Erhöhung der Versicherungsleistung ohne Gesundheitsprüfung an (unabhängig von einer ggf. vereinbarten Dynamisierung). Wir empfehlen, diese Angebote genau zu prüfen und bei Bedarf innerhalb der genannten Frist anzunehmen.
  • Wir empfehlen Ihnen, die jährlichen Dynamisierungen (teilweise zwei- oder dreijährliche) regelmäßig wahrzunehmen, damit Ihre Pflegeabsicherung nicht an Kaufkraft verliert.

Erfassungsbogen

Wenn Sie Ihre Pflegeversicherung einer Revision unterziehen möchten, prüfen Sie bitte anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und Ihre Wünsche und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).

Wir schauen über den Tellerrand hinaus und prüfen für Sie automatisch, welche Form der Pflegevorsorge für Sie die sinnvollste ist. Einen eigenen, reduzierten Erfassungsbogen nur bezogen auf das Pflegetagegeld haben wir deshalb nicht online gestellt.

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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