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Reiseversicherungen

Es gibt verschiedene Reiseversicherungen, die Ihnen bei unvorhergesehenen Problemen unter die Arme greifen. Können Sie eine Reise nicht antreten, müssen Sie Ihre Reise abbrechen, sind Sie im Ausland erkrankt oder ist Ihr Gepäck verschwunden? Die Reiseversicherungen helfen Ihnen.

Es gibt vier Arten von Reiseversicherungen:

  • Die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Ausland aufkommende Kosten beim Arzt oder im Krankenhaus erstattet oder einen Rücktransport finanziert. Informieren Sie sich hierzu auf unseren Produktseiten zur Auslandsreise-Krankenversicherung.
  • Die Reiserücktrittsversicherung, die entstandene Stornokosten übernimmt, wenn Sie aus einem wichtigen Grund die Reise nicht antreten können.
  • Die Reiseabbruchversicherung, die die Mehrkosten bei einer vorzeitigen Rückreise aus wichtigem Grund trägt.
  • Und die Reisegepäckversicherung, die bei Abhandenkommen des Reisegepäcks Entschädigung leistet.

Ist eine Reise lange im Voraus geplant, können Sie nicht wissen, ob Sie die Reise wirklich antreten können. Warum auf den ganzen Kosten sitzen bleiben? Wenden Sie sich an uns und wir erarbeiten für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur eingeschränkt aufkommende Kosten im Ausland, sodass zum Beispiel eine Krankenhausbehandlung oder Zahnbehandlung während Ihrer Reise sehr teuer werden kann.

Sichern Sie sich gegen unvorhergesehene Kosten ab. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte unsere Produktseiten zur Auslandsreisekrankenversicherung.

Auch für privat Krankenversicherte kann diese Versicherung sinnvoll oder sogar notwendig sein.

Reiserücktrittsversicherung

Mit der Reiserücktrittskostenversicherung erstattet der Versicherer die anfallenden Stornokosten bei Nichtantritt Ihrer Reise. Jedoch nur, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für Sie nicht zumutbar ist (zum Beispiel Tod des Versicherungsnehmers oder eines nahen Angehörigen, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schaden am Eigentum der versicherten Person, Verlust des Arbeitsplatzes).

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruchversicherung

Bei Abschluss einer Reiseabbruchversicherung erstattet der Versicherer die anfallenden Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung. Auch hier ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise nur aus einem sehr wichtigen Grund versichert. Gründe können hier der Tod des Versicherungsnehmers oder eines nahen Angehörigen, eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung sein.

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reisegepäckversicherung

Mit der Reisegepäckversicherung werden Sie entschädigt, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird. Erstattet wird der Zeitwert beziehungsweise notwendige Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen (und auch spezielle Versicherungen – fragen Sie uns).

Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.

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Weitere Quellen zur Reiseversicherung

Informieren Sie sich zur richtigen Versicherung auf Reisen anhand unserer Broschüre:

Versichern für längere Auslandsaufenthalte

Sie planen einen längeren privaten oder beruflichen Auslandsaufenthalt? In Form einer längeren Urlaubsreise, als Work & Travel, im Rahmen eines Sabbaticals oder aufgrund einer Entsendung durch den Arbeitgeber? Als Sprachschüler, Student, Au-Pair oder Volunteer?

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Lassen Sie Ihre geplante Reise nicht zu einer unvorhergesehenen finanziellen Belastung werden. Wir beraten Sie zu sinnvollen Versicherungen für Sie.

Hier sind ihre Ansprechpartner