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Maus knabbert an einem großen Käse

Tierhalterhaftpflichtversicherung – Schadenmeldung

Sollte es bei Ihnen zum Schadenfall kommen, stehen wir Ihnen bei Bedarf selbstverständlich zur Seite und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.

Bitte melden Sie einen Schadenfall unverzüglich

Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen oder begründen könnten, informieren Sie uns oder Ihren Haftpflichtversicherer unverzüglich, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann.

 

Schadenmeldung Tierhalterhaftpflichtversicherung

Lassen Sie uns dazu die folgende Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zukommen oder verwenden Sie das Formular, das Sie ggf. von Ihrem Versicherer zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten haben.

Im Rahmen Ihrer Obliegenheiten sind Sie verpflichtet, Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Wichtige Hinweise im Schadenfall

Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens bzw. verhindern Sie dessen Ausweitung.

Dokumentieren Sie einen Schaden möglichst genau durch Aufzeichnungen und Fotos.

Wir bitten Sie, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen und auch keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen.

Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), sind dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Unabhängig davon müssen Sie dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einlegen. Stimmen Sie alle Maßnahmen mit Ihrem Versicherer ab.

Bitte überlassen Sie dem Versicherer die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Stimmen Sie das Vorgehen mit dem Versicherer ab.

Welche Pflichten Sie im Schadenfall außerdem haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Kommen Sie Aufforderungen Ihres Versicherers unverzüglich nach.

Bitte beachten Sie auch unsere Basisinformationen und unsere wichtigen Informationen im Schadensfall bei Haftpflichtschäden.

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Hengstenberg & Partner,

Schadenfall melden

Gerne können Sie sich bei Fragen per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen. Es ist aber sehr hilfreich, wenn Sie uns in diesem Falle vorab das (mindestens so weit wie möglich) ausgefüllte Schadenformular zukommen lassen.

Kontakt aufnehmen