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War er gegen Unfall versichert?

Unfallversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Unfallversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich etwas Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Unfallversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zur Unfallversicherung

  • Wir empfehlen Ihnen regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe der Invaliditätsabsicherung und des Todesfallschutzes ausreichend bemessen ist. Wenn Sie Erhöhungsbedarf haben, sprechen Sie uns an.
  • Wir empfehlen Ihnen, die jährlichen Dynamisierungen regelmäßig wahrzunehmen, damit die versicherten Leistungen nicht an Kaufkraft verlieren.
  • Denken Sie daran, neue Familienmitglieder nachzuversichern. Insbesondere für Kinder ist eine Unfallversicherung (oder auch Multirente) existenziell, da andere Absicherungsmöglichkeiten meistens noch nicht zur Verfügung stehen.
  • Geben Sie uns Nachricht, wenn Sie eine risikoreiche Tätigkeit (z.B. körperliche Tätigkeit oder Flugzeugführer) oder gar eine nicht versicherbare Tätigkeit (siehe Bedingungen des Versicherers) aufgenommen haben oder eine risikoreiche Sportart ausüben (z.B. Flugsport, Klettersport oder Rennsport). Gefährliche Sportarten oder Tätigkeiten sind nur dann mitversichert, wenn dies angezeigt wurde und besonders vereinbart ist. Anders als beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Risikoerhöhungen auch nach Vertragsabschluss gemeldet werden!
  • Geben Sie uns ebenfalls Nachricht, wenn Risiken weggefallen sind, die beim ursprünglichen Vertragsabschluss zu einem Zuschlag oder einer Leistungseinschränkung geführt hatten (z.B. eine risikoreiche Sportart oder die Tätigkeit als Flugzeugführer).
  • Denken Sie daran, das Bezugsrecht im Todesfall regelmäßig zu prüfen (falls Sie einen Todesfallschutz mitversichert haben), da sich der Versicherer an das von Ihnen ausgesprochene Bezugsrecht halten muss – auch dann, wenn Sie mit der eingetragenen Person inzwischen nichts mehr zu tun haben sollten! Ein Formular und weitere Informationen zur Änderung des Bezugsrechts finden Sie in unserem Kundenservice.

Erfassungsbogen

Lassen Sie Ihren Vertrag zur Unfallversicherung anhand der oben stehenden Checkliste von uns überprüfen. Reichen Sie uns dazu einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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