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Hausratsversicherung

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung entschädigt Sie bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust beweglicher Sachen in Ihrem Haushalt.

Schützen Sie Ihr Eigentum

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden oder Einbruchdiebstahl und Vandalismus nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat können auch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

Ganz kurz gesagt

  • Kommt für Schäden und Verlust Ihres Hausrats auf
  • Nicht nur gegen Diebstahl
  • Sollte durch erweiterte Versicherungen ergänzt werden

Was ist versichert?

Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die am Hausrat an dem im Versicherungschein bezeichneten Versicherungsort entstehen. Zum Hausrat gehören Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, Haushaltsgeräte, Bekleidung sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb des Versicherungsortes ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Eine Standardversicherung umfasst folgende Schadenursachen:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel

Folgende Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind möglich:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Glasbruch
  • Fahrraddiebstahl
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten
  • Unbenannte Gefahren (All-Risk-Deckung)

Die vorgenannte Aufzählung ist nicht abschließend. Geben Sie uns Ihren Versicherungsbedarf und Ihre Wünsche im Erfassungsbogen bekannt.

Allgefahrendeckung

Wenn Sie "auf Nummer sicher" gehen möchten, können Sie Ihren Versiche­rungs­schutz um so genannte "unbenannte Gefahren" ergänzen oder eine spezielle All-Risk-Deckung (Allgefahren­deckung) abschließen. Damit schützen Sie Ihr Eigentum gegen alle denkbaren und undenk­baren Gefahren – außer denen, die im Versiche­rungs­vertrag explizit ausge­schlossen sind.

Welche Zahlungen werden geleistet?

Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen wird der Neuwert bzw. Wieder­beschaffungs­wert erstattet, bei beschä­digten Sachen erfolgt die Erstattung der Reparatur­kosten zuzüglich einer Wert­minderung. Darüber hinaus werden entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutz­kosten sowie Hotelkosten ersetzt.

Wie bestimmen Sie die richtige Versicherungssumme?

Achten Sie darauf, dass die Höhe der Versicherungssumme dem gesamten Neuwert Ihres Hausrates entspricht, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Haben Sie keine besonders hohen Wertgegenstände, können Sie von ca. 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als grobem Richtwert ausgehen. Verwenden Sie jedoch für die exakte Ermittlung der benötigten Versicherungssumme unseren Summenermittlungsbogen.

Vermeiden Sie eine Unterversicherung

Durch eine ausreichende Bemessung der Versicherungssumme vermeiden Sie eine Unterversicherung. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie im Falle eines Totalschadens (z.B. durch Brand) nicht auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben, da eine Erstattung maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme erfolgt.

Darüber hinaus besteht bei Unterversicherung die Gefahr, dass die Versicherungsleistung auch bei kleineren Schäden entsprechend der Quote der Unterversicherung gekürzt wird. Wenn die Versicherungssumme ausreichend hoch ist (i.d.R. mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche) kann mit dem Versicherer ein Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung vereinbart werden.

In unseren leistungsstarken Deckungskonzepten verzichten die Versicherer generell auf die Einrede der Unterversicherung unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme pro Quadratmeter.

Weitere Quellen zur Hausratversicherung

Sparteninformationen

Externe Quellen

Gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern

Bitte beachten Sie die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Gebäuden! Diese Pflicht besteht für beispielsweise in Bayern für Gebäudeneu- und -umbauten beispielsweise seit 2013, bestehende Gebäude mussten in einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2017 nachgerüstet werden.

Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag von Barbara Henning: Rauchmelder jetzt – egal ob vorgeschrieben oder nicht!

Konzepte & Lösungen

Die Hausratversicherung ist ein Baustein für die Absicherung Ihres Hab und Guts. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihr Eigentum zu schützen.

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Lassen Sie sich von uns beraten

Die Wahl des richtigen Versicherers und des passenden Deckungskonzeptes für die Hausratversicherung ist grundlegend für eine reibungslose Abwicklung im Schadenfall. Lassen Sie sich von uns den passenden Vorschlag erstellen!

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