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Privathaftpflichtversicherung - eine wichtige Versicherung für Privatpersonen

Privathaftpflichtversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Privathaftpflichtversicherung geändert hat!

Oft werden geänderte Lebensumstände nicht sofort mit  der Privathaftpflichtversicherung in Verbindung gebracht. Dadurch können jedoch Deckungslücken entstehen, die vermeidbar sind.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise und unseres Erfassungsbogens, ob sich Änderungen in Ihrem privaten und beruflichen Umfeld ergeben haben, Ihre Privathaftpflichtversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zur Privathaftpflichtversicherung

  • Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen (wenn Sie z.B. Ehrenämter übernommen haben) oder Risikoerhöhungen (wenn z.B. Freizeitrisiken hinzugekommen sind) ergeben.
  • Informieren Sie uns umgehend über Änderungen im familiären Bereich, wenn Sie sich selbständig gemacht haben (ggf. nebenberuflich), wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder sich Änderungen bezüglich Immobilien, Miet- und Eigentumsverhältnissen oder Haustieren ergeben.
  • Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Deckungssumme ausreichend bemessen ist.
  • Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.

Erfassungsbogen

Bitte prüfen Sie anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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