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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Kosten eines Rechtsstreits nicht Ihren finanziellen Rahmen sprengen.

Ein Rechtsstreit wird schnell sehr teuer

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit das finanzielle Risiko und verhindert, dass Ihnen hohe Kosten entstehen. Nur so ist es oft erst möglich, eigene Interessen rechtlich durchzusetzen. Dabei ist es egal, ob Sie vor Gericht gewinnen, unterliegen oder ob es zum Vergleich kommt.

Versichert sind im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.

Insbesondere bei der Rechtsschutzversicherung empfehlen wir Ihnen, die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen genau zu lesen, da es einige typische Leistungsausschlüsse gibt, die einem nicht gleich bewusst sind. Beispielsweise sind Leistungen für Baurechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien- Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes sowie vorbeugende Rechtsberatung nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert.

Ganz kurz gesagt

  • Greift beim Verstoß gegen Rechts­pflich­ten oder Rechts­vor­schrif­ten durch Sie oder Ihren Gegner
  • Nicht für Rechts­beratung und Haft­pflicht­an­sprüche
  • Übernimmt die Kosten eines Rechts­streits
  • Der Ausgang des Ver­fahrens spielt keine Rolle

Zu beachten sind für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung auch Wartezeiten, d.h. für Versicherungsfälle, die sich ab Vertragsbeginn innerhalb der Wartezeit ereignen, besteht – ebenso wie für vorvertragliche Versicherungsfälle – kein Versicherungsschutz.

Maßgeblich für den Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt, zu dem ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoß durch Sie oder durch einen anderen stattgefunden hat. In leistungsstarken Deckungskonzepten und für bestimmte Leistungsarten kann geregelt sein, dass Versicherungsschutz nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit (z.B. nach 5 Jahren) auch für vorvertragliche Rechtsverstöße besteht ("Claims-Made-Deckung").

Darüber hinaus prüfen die Versicherer vor Erteilung einer Deckungszusage, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

Jetzt Angebot Rechtsschutzversicherung anfordern

Leistung bei Rechtsverstoß

In welchem Fall leistet eine Rechtsschutzversicherung? Bei dieser Frage gibt es oft große Missverständnisse!

Der Grundsatz lautet: Versicherungsschutz besteht, wenn man Ihnen vorwirft, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen zu haben oder wenn Sie jemandem vorwerfen, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen zu haben.

Die Betonung liegt hier auf gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen, d.h. eine Rechtsschutzversicherung ist kein Institut, das

  1. Kosten für Rechtsberatungen übernimmt oder
  2. Sie bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen unterstützt.

Für Rechtsberatungen gibt es in leistungsstarken Rechtsschutzversicherungen einige Ausnahmen (beispielsweise eine telefonische Erstberatung zu bestimmten Themen), die in den Versicherungsbedingungen abschließend aufgezählt sind. Siehe dort!

Für die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen benötigen Sie zwingend eine Haftpflichtversicherung (beispielsweise Privathaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)!

Welche Kosten sind von der Rechtsschutz-Versicherung gedeckt?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten (abzüglich eines ggf. vereinbarten Selbstbehalts):

  • die Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder
  • Sachverständigenhonorare (nicht für außergerichtliche Privatgutachten)
  • Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss

Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Wer ist versichert?

Versichern können sich alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten. Ehegatten und Kinder (sofern sie minderjährig sind; volljährige Kinder, sofern sie unverheiratet und in der Ausbildung sind, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr) sind in einer Familienpolice automatisch mitversichert.

Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Eine Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein, wenn Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehren müssen! Dafür benötigen Sie zwingend eine Haftpflichtversicherung (beispielsweise Privathaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)!

Ohne Haftpflichtversicherung müssen Sie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche selbst finanzieren, und das kann auch sehr teuer werden (Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten usw.).

Informieren Sie sich deshalb unter Haftung entschärfen zu den einzelnen Arten von Haftpflichtversicherungen, die Sie ja nach persönlichen Verhältnissen benötigen und die allesamt die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche beinhalten.

Die verschiedenen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel modular aufgebaut, so dass man sich für ein Komplettpaket entscheiden, oder aber nur bestimmte Bereiche versichern kann (Einzelrisiken). Die Hauptbereiche sind:

  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • (Erweiterter) privater Straf-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken 

Spezielle Rechtsschutzversicherungen

Für Selbständige, Firmen und besondere Zielgruppen gibt es spezielle Konzepte:

  • Rechtsschutz für Freiberufler
  • Manager-Rechtsschutz
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Heilwesen
  • Rechtsschutz für Landwirte
  • (Spezial-) Straf-Rechtsschutz für Gewerbe
  • Verkehrsrechtsschutz für Selbständige und Firmen

Sparteninformation zur Rechtsschutzversicherung

Bitte informieren Sie sich zum Rechtsschutz anhand unserer umfangreichen Downloads und externen Quellen

Privat

Vermieter

Manager

Externe Quellen

Firmen

Heilwesen

Landwirte

Vereine

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