Sachversicherung
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Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen, dass die Kosten eines Rechtsstreits nicht Ihren finanziellen Rahmen sprengen.
Ein Rechtsstreit wird schnell sehr teuer
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit das finanzielle Risiko und verhindert, dass Ihnen hohe Kosten entstehen. Nur so ist es oft erst möglich, eigene Interessen rechtlich durchzusetzen. Dabei ist es egal, ob Sie vor Gericht gewinnen, unterliegen oder ob es zum Vergleich kommt.
Versichert sind im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.
Insbesondere bei der Rechtsschutzversicherung empfehlen wir Ihnen, die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen genau zu lesen, da es einige typische Leistungsausschlüsse gibt, die einem nicht gleich bewusst sind. Beispielsweise sind Leistungen für Baurechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien- Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes sowie vorbeugende Rechtsberatung nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert.
Zu beachten sind für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung auch Wartezeiten, d.h. für Versicherungsfälle, die sich ab Vertragsbeginn innerhalb der Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Darüber hinaus prüfen die Versicherer vor Erteilung einer Deckungszusage, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.
Welche Kosten sind von der Rechtsschutz-Versicherung gedeckt?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten (abzüglich eines ggf. vereinbarten Selbstbehalts):
- die Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten
- Zeugengelder
- Sachverständigenhonorare (nicht für außergerichtliche Privatgutachten)
- Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss
Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Wer ist versichert?
Versichern können sich alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten. Ehegatten und Kinder (sofern sie minderjährig sind; volljährige Kinder, sofern sie unverheiratet und in der Ausbildung sind, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr) sind in einer Familienpolice automatisch mitversichert.
Die verschiedenen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel modular aufgebaut, so dass man sich für ein Komplettpaket entscheiden, oder aber nur bestimmte Bereiche des Lebens versichern kann (Einzelrisiken). Die Hauptbereiche sind:
- Privat-Rechtsschutz
- Berufs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter vonWohnungen und Grundstücken
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung rundet Ihr Versicherungsportfolio ab.
Wir können Ihnen Versicherungskonzepte anbieten, die optimal zu Ihren Bedürnissen passen und erstklassigen Rechtsschutz zu fairen Preisen bieten.

