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Wohngebäude einer Schnecke

Wohngebäudeversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Wohngebäudeversicherung geändert hat!

Oft werden geänderte Verhältnisse rund um die Immobilie nicht sofort mit dem Thema „Wohngebäudeversicherung" in Verbindung gebracht. Dadurch können jedoch vermeidbare Deckungslücken entstehen.

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand unserer Hinweise, unseres Erfassungsbogens und der Formulare für die Wertermittlung, ob sich werterhöhende Änderungen oder Risikoerhöhungen bei Ihrer Immobilie ergeben haben, die Auswirkungen auf Ihre Wohngebäudeversicherung haben.

Haben Sie Nebengebäude oder Anbauten wie z.B. Garagen, Carports, Gartenhäuser errichtet? Wurde die Wohnfläche durch Dachgeschoss- oder Souterrain-Ausbau vergrößert? Haben Sie mit Wärmepumpen, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen oder anderen technischen Maßnahmen aufgerüstet? Sind Sie inzwischen Besitzer eines Schwimmbads?

Risikoerhöhungen sind beispielsweise ein längerer Leerstand der Immobilie oder eine (teilweise) gewerbliche Nutzung.

Die Aufzählungen sind nicht abschließend, bitte beachten Sie den Erfassungsbogen!

Hinweise zur Wohngebäudeversicherung

  • Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen oder Risikoerhöhungen ergeben.
  • Um bei einem Totalschaden eine vollständige Erstattung zu erhalten und bei Teilschäden keinen Abzug wegen Unterversicherung zu riskieren, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Wertermittlung des Gebäudes bei Vertragsabschluss korrekt durchgeführt wurde und sämtliche wertsteigernden Maßnahmen am Gebäude, die seit der letzten Wertermittlung durchgeführt wurden, dem Versicherer gemeldet wurden.
  • Sollte ein Schadenfall eingetreten sein, der eine Leistungspflicht des Wohngebäudeversicherers begründet oder begründen könnte, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Wir bitten Sie insbesondere, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung eines Schadens zu sorgen bzw. eine Ausweitung zu verhindern und den Schaden genau zu dokumentieren (Fotos!).

 

Erfassungsbogen

Bitte reichen Sie uns für eine Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben herein.

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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