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Hände als bunte Kreidespuren auf Asphalt

Grundfähigkeits­versicherung

Die Grund­fähigkeits­versicherung soll den Verlust von bestimmten grundlegenden körperlichen Fähigkeiten wie Sehen, Treppensteigen oder Auto fahren auffangen. Die Grund­fähigkeits­versicherung ist eine Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, insbesondere wenn letztgenannte aufgrund der ausgeübten Berufstätigkeit zu teuer ist.

Die Grund­fähigkeits­­versicherung ermöglicht eine im Vergleich zur Berufs­unfähigkeits­versicherung etwas eingeschränkte (aus unserer Sicht), dafür aber auch kosten­günstigere Absicherung der Arbeitskraft.

Insbesondere für Menschen, die sich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht oder nur sehr teuer gegen Berufsunfähigkeit versichern können, kann sie als Ausweichlösung zur Berufs­­unfähigkeits­­versicherung angesehen werden.

In diesem Falle sollte dann aber die Grund­fähigkeits­versicherung mit einer Unfall­versicherung kombiniert werden, oder auf eine eine Multirente ausgewichen werden (die eine Art Kombination aus Grund­fähigkeits­versicherung und Unfallversicherung darstellt) sowie auch eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung oder Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft in Betracht gezogen werden.

Ganz kurz gesagt

  • Günstige Alternative, wenn Berufs­unfähig­keits­versicherung nicht möglich oder zu teuer.
  • Eingeschränkte Abdeckung im Vergleich zu einer BU.

Was wird über die Grund­fähigkeits­versicherung abgesichert?

Ist ein Versicherter nicht mehr in der Lage, grundlegende körperliche Fähigkeiten auszuüben, erhält er die vereinbarte Rente.

Die Frage, ob die versicherte Person im Leistungsfall noch weiter­ arbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Solange die Beeinträchtigung besteht, wird die Rente gezahlt.

Der Verlust der Grundfähigkeiten kann durch Unfall, Kräfteverfall oder Krankheit eingetreten sein.

Es gibt verschiedene Grundfähigkeiten, die in der Regel in zwei Kategorien eingeteilt sind:

  1. Die Kardinalfähigkeiten: Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände, Orientierung
  2. Übrige Fähigkeiten: Hören, Sitzen, Stehen, Gehen, Treppen steigen, Greifen, Knien, Bücken, Bewegung der Arme, Heben und Tragen, Auto fahren

Die Grundfähigkeitsversicherung greift, wenn der Versicherte in der Regel a) mindestens eine Kardinalsfähigkeit oder b) mindestens drei der übrigen Grundfähigkeiten verliert. Einige Versicherer haben über diese beiden Kategorien hinaus zusätzliche geistige Fähigkeiten definiert oder unterscheiden nicht nach diesen Gruppen.

Sie suchen weitere Informationen? Lesen Sie mehr zur Grundfähigkeitsversicherung bei Wikipedia!

Keine Alternative zu Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung

Wählen Sie eine Grundfähigkeits­versicherung nicht als Ersatz für eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (z.B. um Beiträge zu sparen), da der Versicherungss­chutz (aus unserer Sicht) eingeschränkter ist.

Wählen Sie wenn möglich vorrangig eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder als Beamter bzw. beamtenähnlich Beschäftigter eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung

  • Die Leistungszahlung hängt nicht von der tatsächlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sondern nur vom Verlust der Grundfähigkeit(en) ab.
  • Der Verlust von Grundfähigkeiten ist in der Regel leichter nachzuweisen, als eine Berufsunfähigkeit.
  • Die Grundfähigkeitsversicherung ist für viele geeignet, die sonst nur eine teure oder gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Z. B. weil sie Vorerkrankungen haben, einen risikoreichen Beruf ausüben oder riskante Freizeitbeschäftigungen verfolgen. Allerdings gibt es auch bei der Grundfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen, die vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
  • Der Versicherte kann weiterhin arbeiten, wenn er möchte und wenn es ihm möglich ist. Die Höhe der Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung ändert sich dadurch nicht.

Nachteile der Grundfähigkeitsversicherung

  • So sind die Hürden für die Versicherungsleistungen recht hoch. Der Betroffene muss die versicherten Fähigkeiten wirklich vollständig verloren haben oder sehr schwer beeinträchtigt sein.
  • Wer eine Fähigkeit verliert, die nicht im Katalog enthalten ist, erhält keine Rente. Dazu gehören beispielsweise viele psychische Erkrankungen (z.B. Burnout).
  • Die Absicherung durch eine Grundfähigkeitsversicherung erreicht aus unserer Sicht nicht das Niveau einer Berufsunfähigkeitsversicherung, oder die Kombination anderer Versicherungsformen wie Unfallversicherung, Multirente und Dread-Disease-Versicherung.

Konzepte & Lösungen

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein Element der persönlichen Vorsorge. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft.

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Klären Sie mit einem Fachmann, ob tatsächlich eine Grundfähigkeits­versicherung passt, oder ob eine Berufs­unfähigkeits­versicherung oder andere Absicherungen machbar und sinnvoller sind.

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