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Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeits­versicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Grundfähigkeitsversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich kurz Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Vertrag zur Grundfähigkeitsversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zur Grundfähigkeitsversicherung

  • Da Sie im Ernstfall von Ihrer Grundfähigkeitsrente leben müssen, empfehlen wir Ihnen regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe der Grundfähigkeitsrente ausreichend bemessen ist. Wenn Sie Erhöhungsbedarf haben, sprechen Sie uns an.
  • Wir empfehlen Ihnen, die jährlichen Dynamisierungen regelmäßig wahrzunehmen, damit Ihre Grundfähigkeitsrente nicht an Kaufkraft verliert.
  • Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie auf eine Grundfähigkeitsversicherung ausgewichen waren, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen nicht möglich war oder wenn beim ursprünglichen Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung wegen einer Vorerkrankung ein Zuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden musste, sich Ihr Gesundheitszustand nun aber verbessert hat oder die Vorerkrankungen inzwischen eine längere Zeit zurück liegen.
  • Geben Sie uns Nachricht, wenn Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatten, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Ihrer damaligen beruflichen Tätigkeit nicht möglich bzw. zu teuer war, sich Ihre berufliche Tätigkeit nun aber geändert hat.
  • Geben Sie uns ebenfalls Nachricht, wenn Risiken weggefallen sind, die beim ursprünglichen Vertragsabschluss zu einem Zuschlag oder einer Leistungseinschränkung geführt hatten (z.B. eine risikoreiche Sportart).
  • Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen nicht möglich war, sich Ihr Gesundheitszustand nun aber verbessert hat oder die Vorerkrankungen schon länger her sind.
  • Geben Sie uns Nachricht, wenn Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit zu teuer war, sich das Risiko Ihrer beruflichen Tätigkeit nun aber reduziert hat.

Erfassungsbogen

Wenn Sie Ihre Grundfähigkeitsversicherung einer Revision unterziehen möchten, prüfen Sie bitte anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und Ihre Wünsche und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).

Wir prüfen für Sie zugleich, ob es unter den geänderten Vorzeichen möglich und sinnvoll ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Kombination anderer Versicherungsformen abzuschließen. Einen eigenen, reduzierten Erfassungsbogen für die Grundfähigkeitsversicherung haben wir deshalb nicht online gestellt.

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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