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Beitrags-Archiv

21. Oktober 2013

Welchen Versicherungsschutz Immobilienkäufer brauchen

Die eigene Immobilie ist der Traum vieler Menschen, insbesondere wenn man sich diesen Wunsch in einer Stadt wie München erfüllen möchte. Welcher Versicherungs­schutz dabei erforderlich werden kann, zeigen wir Ihnen hier in diesem Überblicks­artikel.

Versicherungen für Immobilien

Beim Erwerb einer Immobilie können hinsichtlich des Versicherungsschutzes zwei Bereiche unterschieden werden:

  • Versicherungen rund um die Immobilie selbst
  • Versicherungen zum Schutz des Immobilieneigentümers (und seiner Familie)

Während der erste Bereich den Sachversicherungen zuzurechnen ist, sehen wir den zweiten Bereich, also die Versicherungen zum Schutz des Eigentümers der Immobilie, überwiegend unter dem Aspekt der Personenversicherung und Vorsorge.

Welcher Fallgruppe gehören Sie an?

Bei den Versicherungen zur Immobilie können mehrere Fälle unterschieden werden. Am häufigsten tritt (im Raum München) wohl der Kauf einer bezugsfertigen Wohnung auf. Dabei wird der Käufer Miteigentümer eines Objektes, für das vielleicht schon Versicherungen abgeschlossen wurden. Wer dagegen ein (Einfamilien-)Haus erwirbt, muss bzw. kann sich um alle Versicherungsfragen allein kümmern.

Eine weitere Fallgruppe bilden alle Käufe, an die sich umfangreiche Renovierungsarbeiten anschließen oder bei denen von Grund auf neu gebaut wird.

Ein dritter Punkt bildet die Frage, ob die neu erworbene Immobilie selbst genutzt oder vermietet werden soll. Betrachten wir nun diese drei Fallgruppen etwas näher.

Fallgruppe 1: Bezugsfertige Wohnungen und Häuser

Als Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses kommen für Sie folgende Versicherungen in Betracht:

  • Wohngebäudeversicherung (als Schutz bei Leitungswasserschäden, Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel)
  • Hausratversicherung (bei selbstgenutzten Immobilien zum Schutz bei Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus)
  • Gewässerschadenversicherung (als Schutz für Besitzer von Öltanks gegen Schäden durch auslaufendes Heizöl)
  • Elementarschadenversicherung (als Schutz gegen Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen und Erdrutsche) sowohl als Modul für die Wohngebäudeversicherung, als auch für die Hausratversicherung

Wir werden häufig gefragt: Welche Bedeutung hat eine Elementarschadenversicherung in München oder in anderen Gebieten, die von Überschwemmungen (stehender oder fließender Gewässer) weniger betroffen sind, geschweige denn von Erdbeben, Lawinen und Erdrutschen? Auch hier ist dieser Versicherungsschutz wichtig, da Schäden durch Starkregen und Schlagregen, die zu Überschwemmungen durch Oberflächenwasser führen, deutlich zugenommen haben! Auch eine Wohnung im 3. Stock kann betroffen sein – denken Sie an den Keller. Bitte lesen Sie dazu auch unseren Blogartikel über wichtige Versicherungen bei Wetterextremen.

Wie weiter oben bereits kurz erwähnt, ergeben Sie in dieser Fallgruppe Unterschiede, je nachdem ob Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Als Wohnungskäufer sollten Sie sich beim Verkäufer bzw. der Eigentümergemeinschaft erkundigen, welche Versicherungen bereits gemeinschaftlich abgeschlossen wurden. Als Hauskäufer ist auch die Frage nach bereits bestehenden Versicherungen wichtig, da Sie als Käufer in die Verträge automatisch eintreten und Fristen zu beachten sind, wenn Sie sich von den alten Verträgen lösen möchten, um neuen Versicherungsschutz mit besseren Bedingungen und/oder günstigerem Beitrag abzuschließen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit wir Sie unterstützen können!

Fallgruppe 2: Neubau und umfangreiche Renovierungsarbeiten

Bauen Sie neu oder stehen umfangreiche Renovierungsarbeiten an, können für die Bauphase mehrere Versicherungen für Sie wichtig werden:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung (zur Abdeckung von Risiken aus dem Bauvorhaben)
  • Bauleistungsversicherung (als Schutz vor Diebstahl und Vandalismus auf der Baustelle)
  • Feuer-Rohbauversicherung (als Schutz vor Brand, Blitzschlag und Explosionen) bzw. besser eine (vollwertige) Rohbauversicherung, die darüber hinaus – wie bei der Wohngebäudeversicherung für das fertiggestellte Objekt – auch die Risiken Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel abdeckt – dieser Deckungsumfang ist bei weitem nicht Standard!)
  • Bauhelfer-Unfall-Versicherung (zum Schutz von Angehörigen, Nachbarn und Freunden, die auf der Baustelle mithelfen)

Fallgruppe 3: Vermietete Objekte

Wenn Sie mit dem Erwerb der Immobilie zum Vermieter werden, sollten Sie neben den vorgenannten Verträgen auch folgende Versicherungen in Betracht ziehen:

  • Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflichtversicherung (als Schutz für den Fall, dass Dritte rund um Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung zu Schaden kommen). Beachten Sie, dass Sie diesen Versicherungsschutz auch für ein unbebautes Grundstück benötigen!
  • Rechtsschutzversicherung (für Rechtsschutz als Vermieter – dieser Baustein ist in einer normalen Rechtsschutzversicherung nicht enthalten!)
  • Mietnomaden-Versicherung
  • Mietausfallversicherung (insbesondere bei finanzierten Immobilien)

Wie sichern Sie sich und Ihre Familie persönlich ab?

Haus aus Münzen und Euroscheinen

Die allermeisten Immobilien werden nicht aus der Portokasse bezahlt, sondern mit einem Bankkredit finanziert. Ihr Erwerb stellt eine Investition dar, die über einen längeren Zeitraum hinweg mit Zins- und Tilgungszahlungen an eine Bank verbunden ist.

Deshalb muss darüber nachgedacht werden, wie für den Fall vorgesorgt werden soll, wenn die Darlehensraten nicht mehr erbracht werden können. Etwa im Todesfall des Kreditnehmers oder im Fall der Berufsunfähigkeit. Auch eine längere und unerwartete Arbeitslosigkeit kann den Traum von der eigenen Immobilie platzen lassen.

In diesen Fällen zielt der Versicherungsschutz daraufhin ab, dass dem Käufer bzw. seiner Familie die Immobilie erhalten bleibt. Dazu eignen sich folgende Versicherungsarten:

  • Die Risikolebensversicherung (als Absicherung für den Todesfall, um das Darlehen tilgen zu können)
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Dread-Disease-Versicherung (als Absicherung für den Fall der schweren Erkrankung bzw. Berufsunfähigkeit)

Nicht gut absichern lässt sich das Risiko einer längeren Arbeitslosigkeit. Denn wer länger als 12 Monate arbeitslos ist und damit in den Bezug von Hartz IV rutscht, dem helfen auch keine Vereinbarungen mit der Bank zur Aussetzung der Tilgung mehr: In diesem Fall müssen gegenüber den Behörden alle Vermögensverhältnisse offengelegt werden, was in einen zwangsweisen Verkauf der Immobilie münden kann.

So behalten Sie den Überblick

Die hier aufgelisteten Versicherungen können Eindruck machen und die Frage aufkommen lassen, ob man das wirklich alles braucht. Sprechen Sie deshalb mit uns: Wir helfen Ihnen dabei, das Wichtige vom weniger Wichtigen zu unterscheiden – und vor allem auch dabei, bei jeder Versicherungsart die notwendige Versicherungshöhe zu vereinbaren.

Davon abgesehen wünschen wir Ihnen natürlich viel Glück dabei, im Raum München Ihre Wunsch-Immobilie überhaupt zu finden! Eine Versicherung, die Ihnen beim Finden eines guten Objektes zu vertretbaren Konditionen hilft, können wir Ihnen leider noch nicht vermitteln...

Ein Tipp: Bitte sprechen Sie uns so frühzeitig wie möglich an, wenn Sie den Bau oder Kauf einer Immobilie planen!

Nur so können wir rechtzeitig den gewünschten Versicherungsschutz beschaffen (was heutzutage in den Versicherungssparten rund um die Immobilie nicht immer einfach ist) und eventuelle Fristen für die Kündigung von Altverträgen einhalten.

Autor: Das H&P-Team Datum: 21. Oktober 2013

Kategorien: Sachversicherung

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