Über das H&P-Blog
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Beitrags-Archiv
6. November 2013
Hände weg von der Alterungsrückstellung der Privaten Krankenversicherung
In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wird aktuell in Erwägung gezogen, dass Kunden beim Wechsel der privaten Krankenversicherung künftig ihre gesamten Alterungsrückstellungen mitnehmen (portieren) können. Die Versicherungs-Ratingagentur Assekurata warnt davor mit Nachdruck.
"Eine nachträgliche Portabilisierung der Alterungsrückstellung per Gesetz käme einer Zweckentfremdung der Alterungsrückstellung gleich", sagt Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der Assekurata.
Dem können wir uns bei Hengstenberg & Partner nur anschließen: Die Alterungsrückstellung (oft auch nicht ganz korrekt "Altersrückstellung" genannt) der privaten Krankenversicherung in ihrer gegenwärtigen Form eignet sich nicht zur Portierung und ein dementsprechendes Gesetz würde nur die Versicherer schwächen ohne den Kunden einen substanziellen Nutzen zu bringen.
Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Die weitere Entwicklung werden wir hier im Blog dokumentieren und diskutieren.
Datum: 6. November 2013
Kategorien: Krankenversicherung
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