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Beitrags-Archiv
23. Januar 2014
Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung richtig interpretieren
Einmal jährlich erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte Post von der Deutschen Rentenversicherung: Die Renteninformation ist eine Prognose über die künftigen Rentenansprüche. Doch die Zahlenangaben sind eigentlich zu hoch angesetzt und vermitteln deshalb leicht ein falsches Bild.

Viele Beitragszahler machen sich keine großen Gedanken, wenn sie einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung Post bekommen. Die Renteninformation nämlich sieht auf den ersten Blick in vielen Fällen ganz ordentlich aus.
Brutto- statt Nettorente
Leider übersehen die Empfänger der Renteninformation, dass die darin gemachten Angaben nicht die tatsächlich zu erwartende Nettorente darstellen, sondern nur einen Bruttowert, von dem noch Steuern sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen sind.
Weil diese Abzüge natürlich nicht schon im Voraus von der Deutschen Rentenversicherung ermittelt werden können, wird eben nur die Bruttorente ausgewiesen. Im Grunde ist das nicht zu beanstanden. Besser wäre es jedoch, in der Renteninformation würde explizit darauf hingewiesen, dass von der ausgewiesenen Rente noch Abzüge zu erwarten sind. Darüber hinaus weist die Renteninformation an keiner Stelle darauf hin, dass auch die Inflation zu Buche schlägt und eine nach heutigen Maßstäben ordentliche Rente in 10 oder 20 Jahren vielleicht ganz anders beurteilt werden wird.
Abzüge selbst schätzen ist schwierig
Möchten man ein genaueres Bild von seiner künftigen Rente bekommen, kann man zumindest in Bezug auf eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ganz gut selber rechnen: Ca. 10,15 % Beitragssatz sind zu kalkulieren (halber Beitragssatz bei der Krankenversicherung + Sonderbeitrag, dazu der volle Beitragssatz zur Pflegeversicherung).
Wer privat krankenversichert ist, hat praktisch keine Möglichkeit seinen Beitragssatz im Voraus zu ermitteln. Ebenso unsicher sind Prognosen bezüglich der Inflation. Bei der Besteuerung von Renten gibt es zwar heute schon sehr klare Vorgaben, wir bei Hengstenberg & Partner gehen jedoch davon aus, dass es hier noch zu Anpassungen (nach unten) kommen wird.
Weil in 10 bzw. 20 Jahren sehr viele Rentner nur sehr geringe Renten beziehen werden, rechnen wir damit, dass die Steuerlast aus politischen Gründen speziell für Rentner kleinerer Renten verringert wird, sei es durch höhere Freibeträge, sei es durch angepasste Steuertarife.
Eine grobe Faustformel für die Ermittlung der zu erwartenden Abzüge bietet die HUK-Coburg: Sie empfiehlt, 15 % bis 20 % von der Bruttorente abzuziehen, um umgefähr die Nettorrente zu ermitteln.
Renteninformation kritisch lesen
Wir empfehlen deshalb die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nicht oberflächlich, sondern kritisch zu lesen und dem Vorschlag der HUK-Coburg zu folgen und 15 % bis 20 % als Abschlag einzukalkulieren.
Bei Beziehern hoher Einkommen mit entsprechend höheren Rentenansprüchen aus der Deutschen Rentenversicherung sollte vorsichtshalber mit noch stärkeren Abzügen gerechnet werden. Bis zu 25 % können es sein, wenn mit einem relativ hohen Steueranteil zu rechnen sein wird.
Dazu kommt: Der in der Renteninformation ausgewiesene Wert der künftigen Rente setzt voraus, dass die Erwerbsbiografie lückenlos und in unverminderter Höhe bis zur Rente durchgehalten wird! Brüche und Fehlzeiten sind nicht einkalkuliert.
Wir empfehlen deshalb dringend bei der Altersvorsorge nicht nur auf Vater Staat zu vertrauen, sondern mehrgleisig zu denken: Die Kombination mehrerer Vorsorgeformen einschließlich dem Vermögensaufbau über die selbstgenutzte Immobilie ist der beste Weg für finanzielle Sicherheit im Alter.
Datum: 23. Januar 2014
Kategorien: Vorsorge
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