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Beitrags-Archiv
18. August 2014
Alle Jahre wieder: Elementarschäden durch Starkregen
Heftige Unwetter treten in Deutschland immer häufiger auf. Die Folge sind nicht selten erhebliche Wasserschäden an Gebäuden oder am Hausrat nach Starkregen. Doch längst nicht jede Gebäude- oder Hausratversicherung bietet hier Schutz!
Viele Hausbesitzer wähnen sich auf der sicheren Seite, wenn sie ihr Eigentum gegen Elementarschäden versichert haben. Was kann also schon passieren, wenn man eine Wohngebäude- und Hausratversicherung mit Einschluss der Elementarschadendeckung abgeschlossen hat?
Versicherungslücken sind keine Seltenheit
Es kann eine Menge passieren. Denn in vielen Verträgen sind zwar Naturgewalten wie Sturm, Hagel und in der Elementarschadendeckung - auch Erdbeben, Lawinen oder sogar Vulkanausbrüche versichert, oft aber nicht die in Deutschland immer häufiger auftretenden Schäden durch Starkregen.
Wie schon im Jahr 2013 zeigte sich auch diesen Sommer, dass die mancherorts jetzt sehr heftig ausfallenden Unwetter bzw. Gewitter zu erheblichen Wasserschäden durch überschwemmte Keller führen können. Bei den jüngsten Unwettern im Raum Münster ist sogar ein Mann in einem überfluteten Keller ertrunken. Schon wenige Minuten Starkregen reichen manchmal aus, um ganze Keller komplett unter Wasser zu setzen. Doch gerade das Risiko "Starkregen" ist häufig nicht mitversichert.
Wir empfehlen die Absicherung gegen Starkregen
Viele Verträge, zumal wenn diese älteren Datums sind, enthalten keine Absicherung gegen Starkregen, da es sich hierbei nicht um "über die Ufer tretende Gewässer" handelt - und so lautet häufig die Einschränkung in den Versicherungsbedingungen. In den zurückliegenden Jahrzehnten fiel dies weniger auf, weil Schäden durch Wasser meist nur in typischen Überschwemmungsgebieten, also an Flüssen oder Seen, auftraten. Der Klimawandel schafft nun eine neue Situation.
Wir empfehlen deshalb, die Versicherungspolicen der Wohngebäude-, der Hausrat- sowie der Geschäfts-Inhaltsversicherung darauf zu überprüfen, welche Risiken mitversichert sind.
Eine Absicherung gegen Starkregen erfolgt im Paket mit dem Schutz gegen Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Eine Absicherung allein gegen Starkregenschäden gibt es praktisch nicht.
Wenn Sie hier eine Lücke entdecken oder unsicher sind, ob Ihr Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ausreicht, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir klären gerne mit Ihnen gemeinsam die Situation und helfen Ihnen, so dass Sie gegen die wirklich relevanten Risiken ausreichend abgesichert sind.
Datum: 18. August 2014
Kategorien: Sachversicherung
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