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Beitrags-Archiv
7. November 2014
Optimieren Sie Ihre Rürup-Rente (Basis-Rente) mit Zuzahlungen
Altersvorsorgesparer sollten daran denken, dass sie bei ihrer Rürup-Rente (Basis-Rente) flexibel Zuzahlungen leisten können. Diese Zuzahlungen sind in gleichem Maße wie die laufenden Beiträge steuerbegünstigt und machen gerade in einer Phase anhaltend niedriger Zinsen Sinn – wenn man die richtige Police hat.
Die Rürup-Rente ist ein wichtiger Baustein der staatlich geförderten Altersvorsorge, insbesondere für Gutverdiener, Selbstständige und Personen, die keine Riesterförderung erhalten. Aber auch für Arbeitnehmer ist die Rürup-Rente entgegen weit verbreiteter Meinung ein hervorragendes Instrument, um in Ergänzung zur Riester-Rente Lücken in der Altersvorsorge zu schließen.
Zuzahlungen sind möglich
Was viele nicht wissen oder seit Abschluss eines Vertrages vergessen haben: Bei der Rürup-Rente sind jedes Jahr Zuzahlungen möglich, die in gleichem Maße wie die laufenden Beiträge von allen Vorteilen des Vertrages profitieren. Wer also gegen Jahresende über freies Kapital verfügt, das (ganz oder teilweise) für die Altersvorsorge genutzt werden kann, sollte über eine solche Zuzahlung nachdenken.
Das macht insbesondere bei fortschrittlichen Policen Sinn, die ihr Geld nicht nur in festverzinsliche Wertpapiere investieren, sondern mit moderneren Anlagestrategien arbeiten – dann sind ordentliche Renditen möglich, so dass die Zuzahlung richtig Sinn macht.
Wer hingegen in einen konventionellen Rürup-Vertrag spart, muss sich mit dem anhaltend niedrigen Zinsniveau abfinden. Bei solchen Verträgen raten wir von Zuzahlungen eher ab, informieren Sie sich stattdessen lieber über Alternativen!
Der Steuervorteil einer Zuzahlung
Zuzahlungen in die Rürup-Rente sind ebenso wie die regelmäßigen monatlichen Beiträge als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) abzugsfähig (Einzelheiten finden Sie auf unseren Spezialseiten zur Basis-Rente).
Die Summe der maximalen Zahlungen pro Jahr in die 1. Schicht sollte den steuerlichen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen nicht übersteigen (20.000 Euro pro Person, 40.000,- bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten).
Ab 2015 soll ein noch höherer Betrag von der Steuer absetzbar sein als bisher. Einen Gesetzesentwurf zur Anhebung der Altersvorsorgeaufwendungen auf 24.000 Euro bzw. 48.000 für gemeinsam veranlagte Ehegatten hat der Gesetzgeber bereits beschlossen.
Wir sehen dies als positives Signal und Zeichen dafür, dass die Politik die private Altersvorsorge allgemein und die Rürup-Rente (Basis-Rente) im speziellen nachhaltig fördern möchte.
Viele Versicherte schöpfen den Höchstbetrag regelmäßig nicht aus, so dass Spielraum für eine Zuzahlung zur Rürup-Rente vorhanden ist. Wichtig ist, dass die Zuzahlung noch im laufenden Jahr erfolgt, so dass sie steuerlich auch im gleichen Jahr wirksam wird.
Die Rürup-Rente ist sicher
Die Rürup-Rente ist eine attraktive Anlageform, denn sie bietet dem Sparer über die Rendite und steuerliche Aspekte hinaus weitere Sicherheits-Vorteile: In der Ansparphase ist sie pfändungssicher (Privatinsolvenz), wird nicht auf Hartz-IV angerechnet und bleibt von der Abgeltungssteuer verschont.
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu Ihrer Rürup-Rente haben, eine Zuzahlung leisten oder Ihren laufenden Beitrag erhöhen möchten.
Sollten Sie noch keinen fortschrittlichen Vertrag haben oder überhaupt erst neu über eine Rürup-Rente nachdenken, beraten wir Sie gern und unverbindlich.
Datum: 7. November 2014
Kategorien: Vorsorge
2 Kommentar(e) zu diesem Beitrag - schreiben Sie auch einen!
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AG schrieb am 7. November 2014
Vielen Dank für diese hervorragende Information. Da sind wir ja froh, von Euch schon so gut beraten zu sein, dass wir den richtigen Rürup haben. Bei angehobenen Steuergrenzen 2015 zahlen wir gern wieder ein.
A.Brahmst schrieb am 3. Juni 2015
Viele Rürup-Einzahler (aber auch Neulinge) sind sich dessen schon bewusst. Man sieht zum Jahresende eine klare Tendenz, zu vermehrten Vertragsabschlüssen und Einzahlungen. Richtig so. Wenn es diesen Vorteil gibt, sollte man ihn nutzen.