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Beitrags-Archiv
20. November 2015
Rauchmelder jetzt – egal ob vorgeschrieben oder nicht!
Rauchmelder an der Zimmerdecke sind keine Zier, doch sie können Leben retten. Deshalb gibt es in Deutschland die Rauchmelderpflicht, die allerdings von Bundesland zu Bundesland mit unterschiedlichen Übergangsfristen geregelt wurde. Unsere Empfehlung: Rüsten Sie baldmöglichst nach, zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Noch immer sterben in Deutschland jedes Jahr rund 500 Menschen durch Wohnungsbrände. Tödlich wirken in den meisten Fällen jedoch nicht die Flammen, sondern es kommt zu Rauchvergiftungen im Schlaf. Das Tückische daran ist die Tatsache, dass der menschliche Geruchssinn im Schlaf nicht funktioniert. Ein Brand wird deshalb oft zu spät oder gar nicht bemerkt.
Rauchmelder bald überall Pflicht
Dagegen helfen Rauchmelder, die in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren (Fluchtwege) installiert sind. Seit einigen Jahren sind diese in den meisten Bundesländern bei Neubauten und Umbauten Pflicht. Für Altbauten gibt es großzügige Übergangsregelungen.
So müssen in Bayern erst ab dem 01.01.2018 alle Wohngebäude damit ausgerüstet sein. In Baden-Württemberg und Hessen sind Rauchmelder schon in diesem Jahr (2015) überall Pflicht. Berlin und Brandenburg sind die letzten Länder ohne gesetzliche Regelung.
Doch wir empfehlen erst gar nicht lange nach den gesetzlichen Regelungen bzw. Übergangsfristen zu suchen, sondern lieber sofort zu handeln: Bringen Sie in allen Schlafräumen und den Fluren Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung Rauchmelder an. Das dient Ihrer eigenen Sicherheit.
Versicherungen können Leistungen kürzen
Im Falle eines Falles schauen übrigens auch die Versicherungen genau hin, ob die entsprechenden Vorschriften eingehalten worden sind. Im Schadensfall können die Hausratversicherung bzw. die Wohngebäudeversicherung ihre Leistung kürzen, wenn gegen die Vorschriften zur Rauchmelderpflicht verstoßen wurde.
Für Mietwohnungen gilt: Der Eigentümer ist für den Einbau und die Wartung der Geräte verantwortlich. Nur in Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind die Mieter für die Wartung zuständig, sofern nicht der Vermieter diese Aufgabe übernimmt.
Dass sich bei einer so einfachen Thematik die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen konnten, kann man durchaus kritisieren. Denken Sie hier aber lieber vorrangig an Ihre eigene Sicherheit und vergessen Sie Zweitwohnsitze bzw. Ferienhäuser nicht.
Datum: 20. November 2015
Kategorien: Sachversicherung
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