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Beitrags-Archiv
24. Oktober 2016
Berufsunfähigkeit: So schützen sich Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger
Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger kennen in den meisten Fällen bereits das Risiko der Berufsunfähigkeit und wissen, dass sie vom Staat hier nichts zu erwarten haben. Zudem sehen sich die Eltern oft nicht mehr in der Pflicht – die jungen Menschen sind schließlich erwachsen. Was also tun? Aufschieben bis man gut verdient? Lieber nicht, denn es geht auch anders.
Das Studentenleben ist eine schöne Zeit. Doch eine Gemeinsamkeit gibt es mit Auszubildenden und anderen jungen Berufsstartern: Man hat meist nur wenig Geld zur Verfügung. Dennoch ist man in dieser Lebensphase bereits vom Risiko der Berufsunfähigkeit bedroht – und der Staat lässt die jungen Menschen damit weitgehend allein.
Wenn man die Eltern nicht mehr bitten möchte
Nun könnte man in dieser Situation an die eigenen Eltern (oder andere Verwandte) herantreten und um Unterstützung bitten. Wenn diese kooperativ sind, ist das ausgesprochen positiv: Welche Lösungen hier möglich sind, haben wir in unserem Blogartikel "Berufsunfähigkeit: Wie Eltern ihre Kinder schützen können" ausführlich behandelt.
Doch dieser Weg ist vielen jungen Menschen versperrt. Sei es, weil die Eltern der Auffassung sind, dass die jungen Erwachsenen sich selbst darum kümmern sollen oder weil ihnen schlicht die Mittel fehlen. So mancher junge Mensch möchte einfach auch nicht wieder auf die Eltern zurückgreifen, sondern allmählich auf den eigenen Beinen stehen. Was also tun?
Der Faktor Geld ist nur eine Komponente
Zunächst einmal ist der Faktor "Geld" nur eine Komponente. Diese verstellt nicht selten den Blick auf andere, ebenso wichtige Aspekte, speziell die Frage der Gesundheit. Wer noch vollständig gesund ist, kann sich umfassender und günstiger gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichern als derjenige, der bereits Vorerkrankungen angeben und ggf. mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen rechnen muss.
Bei Studenten etwa kann die Prüfungsangst zur Stolperfalle werden, wenn man sich deswegen Medikamente wie Ritalin verschreiben lässt oder ein Attest für eine spätere Prüfungsteilnahme (wegen Prokrastination) benötigt. Bei Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit handelt man sich damit leicht einen lebenslangen Ausschluss sämtlicher psychischer Erkrankungen ein. Das aber ist nicht gut, denn eine Berufsunfähigkeit tritt im fortgeschrittenen Berufsleben sehr häufig genau wegen psychischer Probleme ein (z.B. Burnout-Syndrom)!
Jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig
Dann wäre da noch der Beruf. Wer schon als Schüler oder Student eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, bekommt später keine Probleme mit Risiko-Berufsgruppen. Das gilt etwa für die Bereiche Kunst, Schauspiel und Sport sowie für risikoreiche Berufsgruppen. Je nach Berufswahl wird die Versicherung entweder sehr teuer oder es gibt schlicht keinen Versicherungsschutz mehr.
Dazu kommt, dass mit steigendem Eintrittsalter grundsätzlich auch die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung steigen. Je später man sich versichert, desto teurer wird es. Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit treten zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr ein. Im Durchschnitt trifft es heute jeden vierten Arbeitnehmer.
Auf die Wahl der Versicherungsgesellschaft kommt es an
Und ganz wichtig: Schließen Sie niemals eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne iv-Individualvereinbarung ab! Nur so können Sie die Hintertürchen schließen, die sich manch ein Versicherer offenhält.
Am Ende läuft alles auf die Wahl der richtigen Versicherungsgesellschaft hinaus. Denn diese sollte garantieren, dass ein späterer Berufswechsel bzw. die Wahl eines Risiko-Berufes nicht zu einer Neubewertung der Versicherungsprämien führt. Das leistet längst nicht jede Gesellschaft am deutschen Markt, aber es ist dennoch möglich.
Darüber hinaus empfehlen wir bei Hengstenberg & Partner - damit der Beitrag auch für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bezahlbar ist - zunächst den Abschluss relativ niedriger Rentenleistungen, die später aufgestockt werden können.
Wir halten das für einen guten Kompromiss: Eine vorläufig niedrige BU-Rente stellt zwar erst einmal nur einen eingeschränkten Schutz dar, versichert die junge Person jedoch schon mal grundsätzlich zu sehr vorteilhaften Bedingungen. Später, nach dem Studium oder einem Berufswechsel und bei höherem Einkommen, kann die Versicherung dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.
Auch hier machen wiederum längst nicht alle Versicherungsgesellschaften mit. Als unabhängige Makler kennen wir hier aber genau die richtigen Adressen!
Studenten, Auszubildende und Berufsanfänger mit niedrigem Anfangsgehalt können also durchaus etwas tun und sich vor allem die "Eintrittskarte" zum optimalen Versicherungsschutz frühzeitig selbst sichern. Wer es genau wissen will: Wir stehen Ihnen jederzeit unverbindlich zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.
Datum: 24. Oktober 2016
Kategorien: Vorsorge
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