Menü
Hengstenberg und Partner Versicherungsmakler

Folgen des Brexits für Ihren Standard-Life-Vertrag

Über das H&P-Blog

In unserem Blog erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die Themen Vorsorge und Versicherungen, über unser Unternehmen und was uns in München auffällt und gefällt.

Diskutieren Sie mit: Wir freuen uns über Ihre Kommentare und jedes konstruktive Feedback.

RSS-Feed abonnierenRSS-Feed

Beitrags-Archiv

Der Brexit, also der Ausstieg Großbritanniens aus der Eurozone hat vielfältige Auswirkungen auf jegliche Geschäftstätigkeit zwischen Europa und dem zukünftig nicht mehr zur EU gehörenden Großbritannien. Sofern Sie Verträge mit Standard Life haben, betrifft das auch Sie direkt. Sie wurden dann bereits von Ihrem Versicherer Standard Life informiert.

Standard Life Assurance überträgt 600 000 deutsche, österreichische und irische Kunden auf Standard Life International DAC in Irland. Finden Sie in diesem Beitrag heraus, ob Ihr Vertrag betroffen ist, warum die Kunden übertragen werden und welche Auswirkung das auf Sie und Ihre Lebensversicherung hat.

Warum werden die Standard-LifeVerträge nach Irland übertragen?

Standard Life International DAC in Irland ist eine irische Tochtergesellschaft von Standard Life Assurance Limited im Vereinigten Königreich (Großbritannien). Beide Gesellschaften gehören der Phoenix Group an. In Zukunft wird diese Gesellschaften jedoch eines sehr stark unterscheiden: Standard Life International hat einen Sitz in der EU, während der Sitz der Standard Life Assurance nicht mehr in der EU sein wird.

Warum ist der Brexit ein Problem? 

Standard Life Assurance konnte durch die EU-Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit auf Euro lautende Versicherungsgeschäfte in mehreren europäischen Ländern außerhalb des Vereinigten Königreichs betreiben. Dieses Recht wird das Vereinigte Königreich durch den Brexit jedoch wahrscheinlich verlieren – sicher ist noch nichts, die Verhandlungen laufen noch.

Was sind die Folgen für Sie persönlich? 

Sehr wahrscheinlich könnte Standard Life Assurance die bereits gezeichneten Versicherungsverträge nicht mehr betreuen, sofern der Versicherer nichts unternähme. Außerdem könnte die Versicherungsgesellschaft keine neuen Verträge innerhalb der EU mehr verkaufen. Genaues wird sich erst in den nächsten Monaten herausstellen. Standard Life trifft aber bereits jetzt Vorsorge.

Die Standard Life Assurance (Großbritannien) wird das Euro-Geschäft bei der irischen Tochtergesellschaft Standard Life International in Dublin ansiedeln. Diese ist von der Central Bank of Ireland zugelassen und wird von ihr reguliert.

Durch die Übertragung können Ihre Verträge weiterhin betreut werden und Standard Life kann den Service wahren, den sie Ihnen bereits in der Vergangenheit bietet. Wir hatten bereits im Juli 2016 über die Folgen des Brexit für britische Versicherungen berichtet.

Ist mein Standard-Life-Vertrag überhaupt betroffen?

Von der Übertragung betroffen sind alle irischen, deutschen und österreichischen Versicherungsverträge, deren Beiträge oder Ansprüche im Leistungsfall in Euro gezahlt werden.

Welche Auswirkungen hat die Übertragung auf meinen Vertrag?

Die Übertragung der Verträge auf Standard Life International (Irland) erfolgt geregelt und überwacht. Mehrere Instanzen – wie das schottische Gericht, die britischen Aufsichtsbehörden oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – prüfen das Vorhaben, bevor es durchgeführt werden kann. Auch ein unabhängiger Sachverständiger hat das Vorhaben bereits geprüft.

Geben die verschiedenen Instanzen ihre Zustimmung für den Plan, werden an einem Stichtag Anfang 2019 die Verträge übertragen. Dabei ändert sich der Anbieter des Versicherungsvertrags. Standard Life International (Irland) wird alle Rechte und Pflichten der bestehenden Verträge übernehmen. Die Garantieleistungen gemäß Ihrem Versicherungsvertrag bleiben jedoch gleich. Auch im Alltag entstehen für Sie keine Unterschiede. Ihr Versicherungsvertrag wird wie bisher in Deutschland betreut, behält seine Versicherungsnummer, Auszahlungen und Ansprüche sowie Kosten bleiben gleich.

Was bedeutet der Wegfall des Entschädigungsfonds FSCS?

Ein Hinweis auf einen speziellen Aspekt

Ein gesetzlicher Entschädigungsfonds im Vereinigten Königreich, genannt FSCS, garantiert den Kunden von Versicherungsgesellschaften 100 Prozent der Ansprüche aus Lebensversicherungen, sollte die Gesellschaft insolvent werden. Der FSCS gilt jedoch nur für Kunden von Versicherungsgesellschaften, die im Vereinigten Königreich ihren Sitz haben. Somit sind die Versicherungsverträge, die jetzt nach Irland übertragen werden, dann nicht mehr durch den FSCS geschützt.

Haben Sie mit dem Umzug Ihrer Verträge also gar keinen Schutz mehr?

Doch! Denn es bestehen EU-weite aufsichtsrechtliche Anforderungen, die Versicherungsgesellschaften – auch Standard Life International – dazu verpflichten, getrennt gehaltene Kapitalanlagen in einem Umfang vorzuhalten. Diese Anforderungen decken Verpflichtungen gegenüber den Inhabern von Versicherungsverträgen. Diese Vermögenswerte würden im (sehr unwahrscheinlichen) Fall einer Insolvenz von Standard Life den Inhabern von Verträgen also zustehen.

Es gibt zusätzliche Garantierklärungen

Der Schutz Ihrer Versicherung wird darüber hinaus gestärkt durch Garantieerklärungen, die dem irischen Recht unterliegen. In diesen rechtsgültigen Dokumenten werden die Pflichten der irischen Tochtergesellschaft gegenüber den Inhabern von Versicherungsverträgen des Unternehmens festgelegt. Der Wegfall des FSCS ist aller Voraussicht nach also kein Problem.

Autor Profilbild

Standard Life macht alles richtig

Wir als unabhängiger Versicherungsmakler sind aufgrund der Faktenlage davon überzeugt, dass die Übertragung der Standard-Life-Verträge von Großbritannien nach Irland keine Auswirkungen auf die Leistungen an die Versicherungsnehmer haben wird.

Standard Life reagiert nach unserer Einschätzung bestmöglich auf die zu erwartenden Auswirkungen des Brexit. Denn selbst wenn der Austritt der Briten aus der EU ungeregelt erfolgt, werden die Verträge durch die genannten Maßnahmen ungestört fortgeführt werden können.

Fragen Sie uns gerne mehr!

Hengstenberg & Partner

Weitere Informationen

Der Autor: Hengstenberg & Partner

Hengstenberg & Partner ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in München. Im H+P-Blog schreiben wir fundierte Beiträge zu den Themen Vorsorge und Versicherung und was uns dazu im größeren Rahmen bewegt.

Interessante Blogbeiträge zu "Vorsorge", "Krankenversicherung", "In den Medien"

Finger auf Smartpohne vor bunter Beleuchtung

Versicherungsmakler-Apps enttäuschen die Stiftung Warentest

am 14. Januar 2020 von Peter Przybilla

Junge Leute jubeln

Wie sorge ich als Berufseinsteiger fürs Alter vor?

am 12. Dezember 2019 von Peter Przybilla

junge Leute laufen in ein Gebäude

Welche Versicherungen brauche ich als Berufseinsteiger?

am 6. Dezember 2019 von Andrik Kurschewitz


Hengstenberg & Partner GmbH
Versicherungsmakler

Sendlinger-Tor-Platz 11
80336 München

Telefon: +49 89 54838 – 0
Fax: +49 89 54838 – 199

Web:
E-Mail: info@hbup.de


Hengstenberg & Partner GmbH hat 4,93 von 5 Sternen 140 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 GewO, Registernummer D–CPTP–5155O–54 sowie als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Registernummer D–F–155–PRCF–53.

Impressum · Datenschutzerklärung und -einstellungen