Mit dem elektrischen Roller durch die Stadt? Das ist ist jetzt möglich in Deutschland! Sofern es kein Leihroller sein soll und Sie sich dieses trendige Fortbewegungsmittel selbst anschaffen möchten, müssen Sie sich vorher um Zulassung und Versicherung kümmern. Wir helfen Ihnen dabei!
Die einen sehen in ihnen eine Entlastung der Verkehrssituation der Stadt, für die anderen sind sie einfach ein cooles Fortbewegungsmittel – und wieder andere sehen Nachhaltigkeitsprobleme und ein Verkehrshinderniss: E-Scooter, die aussehen wie wie Tretroller, aber von einem Elektromotor unterstützt werden.
Wichtiges zur Zulassung von E-Scootern für den Straßenverkehr
- Die offizielle Bezeichung für diese neue Fahrzeugklasse lautet "Elektrokleinstfahrzeug".
- Die neue Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange (also für E-Scooter und Segways, aber nicht für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards)!
- Das Fahrzeug muss zwei voneinander unabhängigen Bremsen haben, eine Klingel, gelbe Rückstrahler seitlich und ähnlich wie ein Fahrrad eine Beleuchtung (ggf. abnehmbar).
- Die Roller müssen für den Einsatz in Deutschland so ausgelegt sein, dass sie nicht schneller als 20 km/h fahren!
- Gefahren werden darf auf Radwegen und der Straße. Fußwege bleiben entgegen der ursprünglichen Planungen tabu!
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und brauchen keinen Führerschein
- Es besteht keine Helmpflicht, dennoch zeigen viele Unfälle in anderen Ländern, dass ein Fahrradhelm sinnvoll ist!
- Die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
Augen auf beim Elektrorollerkauf!
Bei der Anschaffung sollten Sie genau darauf achten, dass Ihr Scooter auch wirklich der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Zum Teil werden – z.B. in Baumärkten Fahrzeuge angeboten, die nie für den Straßenverkehr zugelassen wurden/werden. Noch mehr aufpassen müssen Sie beim Online-Kauf im Internet. Oft sind die angebotenen Elektroroller zu schnell oder andere Voraussetzungen wie die zwei voneinander unabhängigen Bremsen fehlen. Nicht alles, was man kaufen kann, darf in Deutschland auch auf die Straße!
Versicherungspflicht und Versicherungskennzeichen
Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind die E-Scooter natürlich versicherungspflichtig. Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen nicht montieren – ist auch nicht vorgesehen. Die Lösung wird in Form einer Aufklebplakette geboten.
Neben der Haftpflicht ist auch eine Teilkaskoversicherung erhältlich. Die Haftpflicht kommt für Schäden Dritter auf. Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst geradestehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den passenden Schutz zu finden!

Schon ausprobiert? Ich schon ;-)
Schon bevor die Elektroroller im Juni 2019 nach Deutschland kamen, wurde eifrig diskutiert. Über noch mehr Elektroschrott, Hindernisse auf den Fußwegen, mehr Unfälle im Straßenverkehr. Manchmal verderben wir Deutschen uns schon im vorhinein den Spaß...
Drum habe ich einen der im Stadtgebiet verfügbaren Leih-Roller gleich ausprobiert. App installieren, Zahlungsmittel hinterlegen und los geht's. Ja, es macht Spaß, bei gutem Wetter lautlos durch die Stadt zu surren!
Marie Kurschewitz
Unterstützung Backoffice
So werden E-Scooter versichert
Wie nehme ich den E-Scooter in meine bestehende Haftpflicht auf?
Elektroroller sind eigenständige Fahrzeuge und brauchen daher auch eine eigenständige Kfz-Versicherung. Man kann sie also nicht in eine bestehende Haftpflichtversicherung aufnehmen.
Wo bekomme ich das Versicherungskennzeichen?
Die notwendige Versicherungsplakette bekommen Sie über Ihren KFZ-Versicherer – das geht relativ schnell. Viele Händler bieten aber auch Fahrzeuge zum Kauf an, die schon über eine Versicherungsplakette verfügen.
Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsplakette unterwegs bin?
Sie machen sich strafbar, wenn Sie ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs sind. Sie riskieren nicht nur empfindliche Strafen, sondern im Schadenfall auch hohe Schadenersatzforderungen, die Sie (womöglich lebenslang) aus eigener Tasche bezahlen müssen!
Wer zahlt bei einem Unfall mit meinem E-Roller?
Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Aber nur, wenn Sie zum Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert waren und keinen Unsinn gemacht haben (sich an Fahrzeuge anhängen, freihändig unterwegs sind oder auf der Autobahn fahren). Sehr empfehlenswert: Tragen Sie einen (Fahrrad-)helm!
Wer zahlt, wenn mein Elektro-Roller geklaut wird?
Einige Versicherer bieten mittlerweile Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die auch den ärgerlichen Fall eines Diebstahls abdecken. Hier ist – wie bei ähnlich konzipierten Smartphone- und Elektronikversicherungen – abzuwägen, ob sich das tatsächlich lohnt.
Wie schließen Minderjährige eine Scooter-Versicherung ab?
Minderjährige können eine KFZ-Versicherung nur mit Erlaubnis ihrer Eltern abschließen. Bitte beachten, dass man E-Scooter übrigens erst ab einem Alter von 14 Jahren darf und das Mitnehmen von Personen ("Personenbeförderung") untersagt ist – Anhänger übrigens auch :-)

Richtig versichert rollern
Damit Sie Ihren E-Roller wirklich genießen können und im Schadenfall nicht leer ausgehen, hilft Ihnen Hengstengerg & Partner bei jeglicher Form der Absicherung!
Marie Kurschewitz
Unterstützung Backoffice
Thomas Dette
schrieb am 23. Juli 2019
Einerseits mache ich mir tatsächlich Sorgen um die Ressourcen, die Verkehrssicherheit und den tieferen Sinn hinter der E-Scooter-Hype in Deutschland. Andererseits beleuchtet Sascha Lobo in seiner Kolumne im Spiegel die durchaus interessante andere Seite: https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/wie-gelangen-wir-endlich-zur-e-scooter-gerechten-stadt-kolumne-a-1277730.html