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Glaskuppel und Dach eines Gebäudes

Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Über das H&P-Blog

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Beitrags-Archiv

Haben Sie schon mal darauf geachtet, wie viel Glas in Ihrem Haushalt vorkommt? Möglicherweise denken Sie dann plötzlich anders über eine vermeintlich entbehrliche Versicherung für Glasbruch.

Überall ist Glas verbaut: Fenster, Türen, Möbel, Bilder, Glaskochfelder etc. Dass Glas zerbrechlich ist, wissen Sie – und womöglich auch, wie teuer es wird, wenn es mal zu Bruch geht. 

Eine Glasversicherung (eigentlich "Glasbruchversicherung") bietet einen sehr speziellen Versicherungsschutz für alle planen – also ebenen – Glasscheiben, die Sie am Haus beziehungsweise in Ihrem Haushalt finden können. Auch Ceran-Kochfelder können so gegen Bruchschäden abgesichert werden. In den Vertragsbedingungen wird meist gesprochen von "Bruchschäden an der Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung Ihrer Wohnung".

Glasversicherung verzichtbar oder ratsam?

Sicherlich tritt bei zerbrochenem Glas in der Regel kein existenzbedrohender Schaden ein. Letztlich geht es bei Versicherungen aber nicht nur um den Schutz alleine, sondern ein Stück weit auch um das individuelle Gefühl, gut abgesichert zu sein. In modernen Gebäuden mit großen Glasfronten, Wintergärten oder Terrassendächern aus Glas, raten wir aber doch zu einer Glasversicherung.

Privat­haft­pflicht­versicherung?

Schäden, die an einer gemieteten Wohnung verursacht werden, sind problemlos über die Haftpflichtversicherung absicherbar – Glasbruch­­schäden sind hier aber regelmäßig ausdrücklich vom Versicherungs­­schutz ausgeschlossen! Hier kann also nur die Glasversicherung helfen.

Hausrat­- und Wohn­gebäude­versicherung?

Glasschäden können in einer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden, selten kann auch ein separater Vertrag sinnvoll sein. Welche Lösung die richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab, beispielsweise ob Sie Eigentümer der Immobilie sind, ob es Nebengebäude mit Verglasung gibt und ob auch Mobiliarverglasung mitversichert sein soll. Wir beraten Sie unter Berücksichtigung aller Umstände und Ihrer Wünsche.

Welche Glasschäden sind versichert?

Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich. In der Regel werden aber Schäden an folgenden Dingen abgedeckt.

  • Gebäudeverglasung wie Fenster und Türen
  • Wintergärten und Glasbedachungen
  • Mobiliarverglasungen
  • Glaskeramik-Kochflächen
  • Kaminofen-Verglasungen
  • Duschkabinen
  • Glasspiegel, Bilderrahmen, etc.
  • Kunststoffscheiben

Was ist nicht versichert?

Glasbruchkandidaten Nummer 1 sind wohl Displays von Smartphones. Diese sind, wie auch Elektronikgeräte generell, nicht versichert (dafür gibt es andere Spezialversicherungen – bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an). Ausgeschlossen sind also:

  • Smartphone-Displays
  • Elektronikgeräte wie z.B. Fernseher
  • Brillen
  • Geschirr
  • Beleuchtung
  • Scheiben von Sonnenkollektoren können über eine Fotovoltaikanlagenversicherung abgesichert werden.

Beachten Sie auch, dass sich eine Glasbruchversicherung nicht auf Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche) erstreckt.

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Wir finden den richtigen Anbieter für Sie

Sie haben noch keinen Glasversicherungsschutz, aber Interesse an einem Angebot? Dann kontaktieren Sie mich gerne direkt. Wir finden gerne einen leistungsstarken Anbieter für Sie, der Ihr Risiko preiswert abdeckt. Letztlich sollte man immer die Versicherungen haben, die wirklich nötig sind – und die einem ein Gefühl der Sicherhheit geben.

Barbara Henning
Kundenservice, Vertriebsunterstützung und Backoffice

Der Autor: Barbara Henning

Barbara Henning ist Versicherungsfachfrau (IHK) mit Erfahrung im medizinischen und organisatorischen Bereich. Sie arbeitet im Backoffice, unterstützt den Vertrieb und freut Sie sich am meisten über die netten Kunden von Hengstenberg & Partner.


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