Jahreswechsel sind willkommene Anlässe, gute Vorsätze zu fassen und Dinge anzugehen, die man schon lange vor sich herschiebt. Wir haben uns Gedanken gemacht und schlagen Ihnen 3 wichtige Aufgaben vor, mit denen Sie ins neue Jahr gehen können – gerne unterstützen wir Sie aber natürlich auch bei all Ihren anderen Vorsätzen rund um Versicherung und Vorsorge.
Vorsatz 1: Den Hinterbliebenschutz regeln
Wir möchten positiv ins neue Jahr starten. Dennoch sollte man das Thema Tod nicht tabuisieren, sondern sich rechtzeitig darauf vorbereiten und die nötigen Weichen stellen. Mit diesem Problem werden spätestens in Ihrem eigenen Todesfall Ihre Angehörigen konfrontiert. Und je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken entstehen für die eigene Familie.
Viele Menschen stellen uns die Frage nach einer Todesfallabsicherung – aber erst dann, wenn die finanzierende Bank einen solchen Schutz fordert. Eine solche Absicherung ist notwendig und sinnvoll. Achten Sie darauf, dass Versicherungssumme und Laufzeit auf den gesamten Finanzierungszeitraum abgestimmt sind. Dann bleibt Ihrer Familie zumindest die Belastung einer monatlichen Rate erspart.

Was ist aber mit den sonstigen laufenden Kosten? Selbst wenn eine Person weniger im Haus wohnt, sinken diese in vielen Bereichen kaum oder gar nicht: Heizung, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge und viele weitere Belastungen bleiben bestehen. Die gesetzliche Rente kennt zwar die Witwen- bzw. Witwerrente, allerdings wird diese mit dem laufenden Einkommen eines Ehepartners verrechnet.
Ganz klar: Wenn ein Einkommen fehlt, wird man das am Lebensstandard spüren. Neben einer zweckgebundenen sollten Sie sich daher auch um eine zweckoffene Absicherung kümmern, über die Ihre Familie im Fall der Fälle frei verfügen kann: Drei bis fünf Jahresnettogehälter sind dabei ein sinnvoller Richtwert. Jeder Partner sollte zudem über eine eigene Absicherung verfügen. Einen sinnvollen Schutz gibt es bereits für wenig Geld. Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle. Niemand weiß, was das Schicksal für uns bereithält.
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Vorsatz 2: Ihr Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern

Stürme, Orkane, Überschwemmungen, Starkregen. Jedes Jahr fordern Ereignisse aus dem Bereich der sogenannten Elementargefahren Schäden in Milliardenhöhe – und hohe Kosten bei jedem einzelnen Betroffenen. Hochwasser an den Flüssen in Deutschland oder Flutungen des Kellers aufgrund Starkregen werden mit dem Klimawandel weiter zunehmen – und nicht bei jedem auf den ersten Blick "unspektakulären" Hochwasser springt die öffentliche Hand helfend ein.
Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten, kommen schnell fünfstellige Kosten zusammen. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau eines Hauses bzw. für die Entsorgung und Neuanschaffung von Hausrat würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss in der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung) aufkommen.
In vielen Bundesländern geht der Trend dahin, dass künftig nur noch unterstützt wird, wer sich aufgrund der Lage des Gebäudes nicht gegen Elementarschäden hat absichern können.
Daher können wir nur wärmstens empfehlen, eine Elementarschadendeckung in Ihre Wohngebäude- und die Hausratversicherung einzuschließen. Diese Leistungserweiterungen sind mehr als sinnvoll und kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämien.
Ob Überschwemmungen, Schneelast oder Erdrutsch: Die Elementarschadenversicherung kommt für viele Schäden auf, die durch die Kraft der Natur entstehen.
- Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote im Bereich Elementarschadenversicherung, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können.
Vorsatz 3: Veränderungen zeitnah mitteilen, damit Ihr Schutz nicht leidet!
Als Ihr Versicherungsmakler sind wir dem Gesetz nach alleine dem Auftrag unserer Kunden verpflichtet (und nicht den Versicherungsunternehmen). Wir finden Versicherungslösungen für Sie, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung.
Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, wenn sich etwas an Ihrer Situation ändert. Das können sein:
- Beginn/Ende der Berufsausbildung, Schule oder Studium, Freiwilligendienst,
- Hauskauf/-bau – auch bereits in der Planungs- und Findungsphase,
- Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Wechsel in die Selbstständigkeit
- Aufnahme von Verwandten in den Haushalt,
- Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung,
- längere Erkrankung, Unfall,
- Auslandsaufenthalt,
- etc.
Alle diese Veränderungen können zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Prüfen können wir das nur, wenn Sie uns dies – möglichst schon im Vorfeld! – mitteilen. Helfen Sie uns dabei, damit wir unsere Aufgabe so gut erfüllen können, wie es Ihr Anspruch ist.


Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!