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Sie möchten uns oder einem Versicherer einen Auftrag zur Änderung eines Vertrages geben, eine Einzugs­ermächtigung erteilen, Verträge in unsere Betreuung übergeben oder den Verlust einer Police melden? Verwenden Sie unsere Kundenaufträge!

Weitergehender Handlungsbedarf?

Wenn Sie hier ein Formular suchen, gibt es in den allermeisten Fällen weiteren Handlungs- und Beratungsbedarf!

Durch einen Umzug und die Änderung des Risikoortes beispielsweise können sich neue Risiko­verhältnisse ergeben, die Anpassungen oder Erweiterungen des Versicherungs­schutzes oder eventuell weitere Maßnahmen erfordern. Lassen Sie deshalb Ihren bestehenden Versicherungs­schutz und Ihre Vorsorge überprüfen.

Sie sollten sich deshalb zusätzlich auf folgenden Seiten informieren:

  • Checklisten für unter­schiedliche Lebenslagen: Hier bieten wir Ihnen anlass­bezogene Informationen und Checklisten an, wenn Sie geheiratet haben, Nachwuchs erhalten haben, ein Haus bauen oder kaufen möchten, umgezogen sind und vieles mehr.
  • Update Ihrer bestehenden Verträge: Bitte lesen Sie die Infor­mationen und verwenden die Formulare, die wir Ihnen für die einzelnen Versicherungs­- und Vorsorge­sparten unter Updates zur Verfügung stellen.
  • Konzepte & Lösungen: Nehmen Sie eine Veränderung zum Anlass, sich grundsätzlich über Konzepte & Lösungen für Sicherheit, Vermögen, Handlungsfähigkeit und Bequemlichkeit zu informieren!

Allgemeine Kundenaufträge und Service-Formulare

Übernahme von Verträgen in unsere Betreuung

Haben Sie noch unterschiedliche Ansprechpartner für Ihre Versicherungs- und Vorsorgeangelegenheiten? Aktualisieren, verwalten und beobachten Sie Ihre Verträge noch selbst?

Wir können uns auch um solche Verträge kümmern, die Sie nicht über uns abgeschlossen haben bzw. die noch nicht in unsere Betreuung übertragen wurden! Geben Sie uns einfach die jeweilige Art des Vertrages (Sparte), die Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer bekannt.

Bitte füllen Sie dazu das nachfolgende Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten Ihren Wunsch an den jeweiligen Versicherer weiter.

Alternativ können Sie uns auch Kopien Ihrer Vertragsdokumente schicken oder uns für ein paar Tage Ihren Versicherungsordner überlassen, dem wir die benötigten Informationen entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Betreuung für jeden einzelnen Versicherungsvertrag (erst) ab dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der jeweilige Versicherungsvertrag vom Versicherer in unseren Bestand übertragen wurde und uns der Versicherer aktuelle Vertragsinformationen zur Verfügung gestellt hat.

Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, überprüfen wir Ihre Verträge. Sind Anpassungen oder Erweiterungen des Versicherungsschutzes geboten? Benötigen Sie ganz anderen Versicherungsschutz? Können Sie sich bei einem anderen Versicherer und mit einem anderen Deckungskonzept mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis versichern?

In der Regel wird eine weitergehende Beratung notwendig sein, bei der wir Informationen zur Risikosituation, zu Ihrem Versicherungsbedarf und zu Ihren Wünschen erheben. Informieren Sie sich vorab in der Rubrik Produkte über die einzelnen Versicherungsarten, zu denen wir jeweils die für diese Beratung erforderlichen Erfassungsbögen zur Verfügung stellen.

Sollten wir für einzelne Verträge die Betreuung nicht übernehmen können (z.B. weil der Versicherer nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeitet), werden wir Ihnen dies mitteilen.

 

Änderung der Anschrift

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Adressänderung an die Versicherer weiter, von denen wir Verträge von Ihnen betreuen.

Beachten Sie den Unterschied zwischen postalischer Anschrift und Risikoort. Bei verschiedenen Versicherungen kann beides voneinander abweichen, beispielsweise bei der Wohngebäudeversicherung (sie besitzen ein Haus, das vermietet ist, wohnen aber woanders) oder bei der Hausratversicherung (sie haben eine Wohnung, die Sie möbliert vermieten) oder Sie möchten sich die gesamte Post ins Büro schicken lassen, statt nach Hause (an den Risikoorten hat sich aber nichts verändert). Bitte geben Sie uns deshalb genaue Anweisungen.

Informieren Sie sich am besten auch in unserer Rubrik Lebenslagen über die erforderlichen Maßnahmen zu Ihren Versicherungen bei einem Umzug.

Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschriftermächtigung)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Einzugsermächtigung an die Versicherer weiter, von denen wir Verträge von Ihnen betreuen.

Wenn Beiträge von unterschiedlichen Konten abgebucht werden sollen (wenn Sie z.B. ein separates Konto für Ihre vermietete Immobilie unterhalten), geben Sie bitte im Formular an, für welche Verträge welche Bankverbindung gelten soll. Am besten verwenden Sie für jede Bankverbindung ein eigenes Formular, um Missverständnisse zu vermeiden.

Aufgrund des SEPA-Verfahrens ist die Einrichtung des Lastschriftverfahrens komplizierter geworden. Wir werden Ihren Kundenauftrag an die Versicherer weiterleiten, Sie werden von den Versicherern aber dennoch weitere Unterlagen zur Unterschrift erhalten. Bitte senden Sie diese Unterlagen trotz Ihrer Meldung an uns ebenfalls noch an die Versicherer zurück.

Änderung der Bankverbindung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Änderung der Bankverbindung an die Versicherer weiter, von denen wir Verträge von Ihnen betreuen.

Wenn Beiträge von unterschiedlichen Konten abgebucht werden sollen (wenn Sie z.B. ein separates Konto für Ihre vermietete Immobilie unterhalten), geben Sie bitte im Formular an, für welche Verträge die neue Bankverbindung gelten soll. Am besten verwenden Sie für jede Bankverbindung ein eigenes Formular, um Missverständnisse zu vermeiden.

Aufgrund des SEPA-Verfahrens ist die Änderung einer Bankverbindung im Lastschriftverfahren komplizierter geworden. Wir werden Ihren Kundenauftrag an die Versicherer weiterleiten, je nach Situation (wenn Sie beispielsweise bisher noch kein Lastschriftverfahren vereinbart hatten) werden Sie vom Versicherer ggf. trotzdem weitere Unterlagen zur Unterschrift erhalten. Bitte senden Sie diese Unterlagen trotz Ihrer Meldung an uns ebenfalls noch an die Versicherer zurück.

Widerruf einer Einzugsermächtigung (Lastschriftermächtigung)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten den Widerruf an die betreffenden Versicherer weiter.

Änderung der Zahlweise oder Beitragszahlungsart

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Änderung der Zahlweise bzw. Beitragszahlungsart an die Versicherer weiter, von denen wir Verträge von Ihnen betreuen.

Wenn Beiträge von unterschiedlichen Konten abgebucht werden sollen (wenn Sie z.B. ein separates Konto für Ihre vermietete Immobilie unterhalten), geben Sie bitte im Formular an, für welche Verträge welche Bankverbindung gelten soll. Am besten verwenden Sie für jede Bankverbindung ein eigenes Formular, um Missverständnisse zu vermeiden.

Aufgrund des SEPA-Verfahrens ist die Einrichtung des Lastschriftverfahrens komplizierter geworden. Wir werden Ihren Kundenauftrag an die Versicherer weiterleiten, Sie werden von den Versicherern aber dennoch weitere Unterlagen zur Unterschrift erhalten. Bitte senden Sie diese Unterlagen trotz Ihrer Meldung an uns ebenfalls noch an die Versicherer zurück.

Änderung des Bezugsrechts

Bei Änderung des Bezugsrechts in Ihrer Lebens­versicherung, Renten­versicherung, Unfall­versicherung oder Berufs­unfähigkeits­versicherung informieren Sie uns, damit wir Ihre Verträge an neue persönliche Verhältnisse anpassen können.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig und vor allem unmiss­verständlich aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Bezugsrechts­änderung an die Versicherer weiter, von denen wir Verträge von Ihnen betreuen und veranlassen, dass jeder einzelne Versicherer Ihnen die Bezugsrechtsänderung schriftlich bestätigt.

Bitte füllen Sie für jede Gesellschaft ein separates Formular aus. Wenn Sie für verschiedene Verträge bei einem einzigen Versicherer unterschiedliche Bezugsrechte erteilen möchten, verwenden Sie bitte sogar ein separates Formular für jeden Vertrag.

Um Missbrauch und Missver­ständnisse zu verhindern, muss die Änderung von Bezugs­rechten immer schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift und mit präzisen Formulierungen erfolgen. Bitte informieren Sie uns deshalb nicht per eMail oder telefonisch, sondern ausschließlich in Schriftform mit Unterschrift, auch wenn Sie nicht das hier von uns zur Verfügung gestellte Formular verwenden möchten.

Am liebsten wäre es uns, wenn Sie die einzelnen Versicherer direkt über das von Ihnen gewünschte Bezugsrecht informieren. Wir möchten hier nicht unseren Kundenservice einschränken, sondern wir scheiden dann als mögliche "Fehlerquelle" bei dieser so wichtigen Willenserklärung aus. Auch bei der Meldung an die Versicherer können Sie unser Formular verwenden. Bitte achten Sie darauf, dass jeder einzelne Versicherer Ihnen die Bezugsrechtsänderung schriftlich bestätigt.

Sprechen Sie vor einer Änderung des Bezugsrechts auf jeden Fall vorher mit uns (oder mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater), wenn folgende Vorausetzungen zutreffen:

  • Sie möchten Minderjährige als Bezugsberechtigte einsetzen. Im Leistungsfall sitzt dann immer das Betreuungsgericht (früher: Vormundschafts­gericht) mit im Boot, was nicht immer unproblematisch und schon gar nicht immer wünschenswert ist.

Bitte informieren Sie sich auch anhand unserer Broschüre "Bezugsrechte im Todesfall - Wer kann begünstigt werden, wenn Sie nicht mehr da sind". Hier finden Sie Informationen zur Notwendigkeit von Bezugsrechten, zu widerruflichen und unwiderruflichen Bezugsrechten, über freie oder eingeschränkte Bezugsrechte bei den unterschiedlichen Versicherungsarten sowie Formulierungshilfen.

Wenn Sie Bezugsrechte ändern möchten, ist wahrscheinlich eine Änderung in Ihrem Leben eingetreten, die weitergehende Beratung, Anpassungen oder Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes oder Ihrer Vorsorge erfordert. Informieren Sie sich am besten in unserer Rubrik Lebenslagen über wichtige Maßnahmen bei verschiedenen Lebensereignissen wie beispielsweise Heirat, Trennung und Scheidung oder Todesfall.

Eine Bitte noch: Fragen Sie nicht uns, welche Bezugsrechte bei Ihren einzelnen Policen hinterlegt sind. Selbst wenn uns der ursprüngliche Antrag vorliegt, in dem die Bezugsrechte erstmals festgelegt wurden, und selbst wenn wir Bezugsrechtsänderungen schon einmal an Versicherer weitergegeben haben, entzieht es sich unserer Kenntnis, welche Bezugsrechte aktuell bei den einzelnen Verträgen hinterlegt sind (weil wir von den Versicherern über ggf. zwischenzeitlich von Ihnen vorgenommenen Bezugsrechtsänderungen nicht informiert werden). Wir oder Sie müssten also jeden einzelnen Versicherer anfragen.

Deshalb unser Praxistipp: Wenn Sie im Zweifel sind, ob die gewünschten Bezugsrechte hinterlegt sind und Sie die Information darüber nicht in Ihren eigenen Unterlagen finden, erteilen Sie den betreffenden Versicherern einfach neue Anweisungen wie oben beschrieben. Falls das gewünschte Bezugsrecht bereits hinterlegt war, schadet eine neue Meldung an den Versicherer auch nicht. So sparen Sie sich und uns mit dieser Vorgehensweise viel Arbeit.

Änderung des Namens

Wenn sich Ihr Name – z.B. aufgrund Heirat oder Trennung – ändert, informieren Sie uns, ob wir Ihre Verträge an neue persönliche Verhältnisse anpassen sollen.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei (Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienstammbuch o.ä.), ohne den die Namensänderung nicht weiterbearbeitet werden kann.

Wir leiten die Unterlagen an die Versicherer weiter, von denen wir Verträge von Ihnen betreuen.

Gründe für eine Namensänderung sind meistens Änderungen im Leben, die eine weitergehende Beratung, Anpassungen oder Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes oder Ihrer Vorsorge erfordern. Informieren Sie sich am besten in unserer Rubrik Lebenslagen über wichtige Maßnahmen bei verschiedenen Lebensereignissen wie Heirat oder Trennung und Scheidung.

Gründe für eine Namensänderung sind meistens Änderungen im Leben, die eine weitergehende Beratung, Anpassungen oder Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes oder Ihrer Vorsorge erfordern. Informieren Sie sich am besten in unserer Rubrik Lebenslagen über wichtige Maßnahmen bei verschiedenen Lebensereignissen wie Heirat, Trennung und Scheidung oder Todesfall.

Wechsel des Versicherungsnehmers

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten den Antrag auf Versicherungsnehmerwechsel an den Versicherer weiter.

Gründe für einen Versicherungsnehmerwechsel sind meistens Änderungen im Leben, die eine weitergehende Beratung, Anpassungen oder Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes oder Ihrer Vorsorge erfordern. Informieren Sie sich am besten in unserer Rubrik Lebenslagen über wichtige Maßnahmen bei verschiedenen Lebensereignissen wie Heirat, Trennung und Scheidung oder Todesfall.

Oder werden Ihre Kinder volljährig, beginnen eine Ausbildung oder treten in den Beruf ein? Spätestens wenn Ihr Nachwuchs eigenes Geld verdient, sollte er auch die Verträge, die die Eltern zur Versicherung und Vorsorge abgeschlossen hatten, selbst übernehmen. Was für den Nachwuchs sonst noch wichtig ist, finden Sie in unserer Rubrik Lebenslagen unter Volljährigkeit, Ausbildung oder Berufseinstieg.

Widerspruch zur Dynamik

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten den Widerspruch zur Dynamisierung an den Versicherer weiter.

Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit uns, bevor Sie einer Dynamisierung widersprechen, und lassen Sie sich über die Konsequenzen beraten. Folgende Stichworte sind z.B. zu nennen:

  • Bei Altverträgen (vor 2005 abgeschlossen) geht Ihnen das Dynamisierungsrecht unwiderbringlich verloren, wenn Sie mehr als zweimal unmittelbar hintereinander widersprechen. Bei guten Verträgen sollten Sie also die Dynamisierung unbedingt wenigstens jedes dritte Jahr wahrnehmen! Beachten Sie dazu unseren Blog-Beitrag vom 21.11.2012.
  • Aber auch bei jüngeren Verträgen entfällt das Dynamisierungsrecht meistens endgültig, wenn Sie mehr als zweimal unmittelbar hintereinander widersprechen. Falls in Abhängigkeit vom Tarif überhaupt möglich, ist für den erneuten Einschluss einer Dynamisierung auf jeden Fall eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Auch bei jüngeren guten Verträgen sollten also die Dynamisierung wenigstens jedes dritte Jahr wahrnehmen.
  • Ein Dynamikwiderspruch vermindert die Ablaufleistung. In Zeiten zunehmend schwächer werdender sozialer Absicherung und zunehmender Inflation / Geldentwertung eine gefährliche Schwächung Ihrer Altersvorsorge.
  • Ein Dynamikwiderspruch führt dazu, dass auch ein im Vertrag enthaltener Versicherungsschutz (z.B. Berufsunfähigkeitsabsicherung und Todesfallleistung) nicht erhöht wird, also keinen Inflationsausgleich erfährt. Auch diese Auswirkung ist zu überdenken.
  • Die Nachholung einer nicht erfolgten Dynamisierung ist in der Regel nicht möglich.
  • Eingeschlossene Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und Todesfallversicherung) können außerhalb der Dynamisierung in der Regel nur mit erneuter Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Die Auswirkungen eines Dynamikwiderspruchs können von so großer Tragweite sein, dass es in jedem Falle empfehlenswert ist, darüber zu sprechen. Falls Ihnen die Beitragsbelastung selbst dann zu hoch wird, wenn Sie die Dynamisierung nur jedes zweite oder dritte Jahr in Anspruch nehmen, können Sie beispielsweise den jährlichen Dynamisierungssatz reduzieren (z.B. von 5 auf 3%), und bewahren sich so die Vorteile einer Dynamisierung, statt sie gänzlich aufzugeben.

Beitragsänderung (Lebens- oder Rentenversicherung)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten den Antrag auf Beitragsänderung an den Versicherer weiter.

Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit uns, bevor Sie die Beitragsänderung in Auftrag geben, und lassen Sie sich über die Konsequenzen beraten. Folgende Stichworte sind z.B. zu nennen:

  • Bei Altverträgen (vor 2005 abgeschlossen) können Ihnen Rechte unwiderbringlich verloren gehen (beachten Sie dazu unseren Blog-Beitrag vom 21.11.2012).
  • Eine Beitragsreduzierung vermindert die Ablaufleistung. In Zeiten zunehmend schwächer werdender sozialer Absicherung ein gefährliche Schwächung für Ihre Altersvorsorge.
  • Eine Beitragsreduzierung vermindert in der Regel auch Ihren Versicherungsschutz (z.B. Berufsunfähigkeitsabsicherung und Todesfallleistung), auch diese Auswirkung ist zu überdenken.
  • Die erneute Anhebung der Beitragszahlung auf den ursprünglichen Beitrag ist meistens nur innerhalb bestimmter Zeiträume möglich.
  • Eingeschlossene Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) können nach Beendigung einer Beitragsreduzierung in der Regel nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und unter Berücksichtigung des neuen Eintrittsalters wieder aktiviert bzw. erhöht werden. Teilweise ist eine Reaktivierung von Zusatzversicherungen gar nicht mehr möglich, was einen dauerhaften Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hat.

Die Auswirkungen einer Beitragsreduzierung sind in vielen Fällen von so großer Tragweite, dass es in den meisten Fällen empfehlenswert ist, lieber andere Sparpläne beitragsfrei zu stellen, bei denen die Konsequenzen geringer sind - insbesondere dann, wenn es gilt nur einen zeitlich befristeten Liquiditätsengpass zu überbrücken.

Bei einer Beitragserhöhung kann es in vielen Fällen empfehlenswert sein, zur Diversifikation ein anderes Produkt, ggf. auch einer anderen Gesellschaft zu wählen. Informieren Sie sich unter Konzepte & Lösungen.

Beitragsfreistellung (Lebens- oder Rentenversicherung)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten den Antrag auf Beitragsfreistellung an den Versicherer weiter.

Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit uns, bevor Sie die Beitragsfreistellung in Auftrag geben, und lassen Sie sich über die Konsequenzen beraten. In vielen Fällen gibt es sinnvollere und empfehlenswertere Alternativen. Folgende Stichworte sind z.B. zu nennen:

  • Bei Altverträgen (vor 2005 abgeschlossen) können Ihnen Rechte unwiderbringlich verloren gehen (beachten Sie dazu unseren Blog-Beitrag vom 21.11.2012).
  • Eine Beitragsfreistellung reduziert die Ablaufleistung. In Zeiten zunehmend schwächer werdender sozialer Absicherung ein gefährliche Schwächung für Ihre Altersvorsorge.
  • Eine Beitragsfreistellung reduziert in der Regel auch Ihren Versicherungsschutz (z.B. Berufsunfähigkeitsabsicherung und Todesfallleistung), auch diese Auswirkung ist zu überdenken.
  • Die erneute Aufnahme der Beitragszahlung ist meistens nur innerhalb bestimmter Zeiträume möglich.
  • Eingeschlossene Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) können in der Regel nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und unter Berücksichtigung des neuen Eintrittsalters wieder aktiviert werden. Teilweise ist eine Reaktivierung gar nicht mehr möglich, was einen dauerhaften Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hat.

Die Auswirkungen einer Beitragsfreistellung sind in vielen Fällen von so großer Tragweite, dass es in den meisten Fällen empfehlenswert ist, lieber andere Sparpläne beitragsfrei zu stellen, bei denen die Konsequenzen geringer sind - insbesondere dann, wenn es gilt nur einen zeitlich befristeten Liquiditätsengpass zu überbrücken.

Beitragsstundung (Lebens- oder Rentenversicherung)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten den Antrag auf Beitragsstundung an den Versicherer weiter.

Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit uns, bevor Sie die Beitragsstundung in Auftrag geben, und lassen Sie sich über die Konsequenzen beraten. In vielen Fällen gibt es sinnvollere und empfehlenswertere Alternativen. Folgende Stichworte sind z.B. zu nennen:

  • Bei einer Beitragsstundung wird die Beitragszahlung nur aufgeschoben, die gestundeten Beiträge müssen zu einem späteren Zeitpunkt vollständig nachgezahlt werden.
  • Für eine Beitragsstundung werden teilweise Stundungszinsen verlangt.

Die Auswirkungen einer Beitragsstundung sind in vielen Fällen von so großer Tragweite, dass es in den meisten Fällen empfehlenswert ist, lieber andere Sparpläne beitragsfrei zu stellen, bei denen die Konsequenzen geringer sind - insbesondere dann, wenn es gilt nur einen zeitlich befristeten Liquiditätsengpass zu überbrücken.

Kündigung Lebens- oder Rentenversicherung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Kündigung an den Versicherer weiter.

Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit uns, bevor Sie die Kündigung in Auftrag geben, und lassen Sie sich zu den Konsequenzen und Nachteilen beraten! In vielen Fällen gibt es sinnvollere und empfehlenswertere Alternativen, als eine Kündigung. Folgende Stichworte sind z.B. zu nennen:

  • Bei Altverträgen (vor 2005 abgeschlossen) können Ihnen Rechte unwiderbringlich verloren gehen (beachten Sie dazu unseren Blog-Beitrag vom 21.11.2012).
  • In Zeiten zunehmend schwächer werdender sozialer Absicherung kenn eine Vertragskündigung ein gefährliche Schwächung für Ihre Altersvorsorge bedeuten.
  • Eine Kündigung führt ggf. zum Entfall von Versicherungsschutz (z.B. Berufsunfähigkeitsabsicherung und Todesfallleistung), auch diese Auswirkung ist zu überdenken.

Die Auswirkungen einer Kündigung sind in vielen Fällen von so großer Tragweite, dass es in jedem Falle empfehlenswert ist, über Alternativen zu sprechen.

Bitte informieren Sie sich auch anhand unserer Kundeninformation Lebensversicherung kündigen? Anpassen ist besser!.

Kündigung (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kfz-, Rechtsschutzversicherung)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Kündigung an den Versicherer weiter.

Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit uns, bevor Sie die Kündigung in Auftrag geben, und lassen Sie sich zu den Konsequenzen beraten. Folgende Stichworte sind z.B. zu nennen:

  • Eine ausgesprochene Kündigung kann nur mit Zustimmung des Versicherers widerrufen werden. Bei "unerwünschten Risiken" wird der Versicherer auf der Vertragsbeendigung beharren.
  • Aus diesem Grunde sollten Sie vor einer Kündigung die Deckungszusage vom Anschlussversicherer einholen. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen, wenn das Risiko schwer versicherbar oder der Vorvertrag schadenbelastet ist und Sie dadurch keine Anschlussdeckung erhalten.

Auf jeden Fall sollten Sie vor einer Kündigung beim Versicherer Informationen zu den Vorschäden (Schadenrenta) anfordern. Es ist überraschend, welche unerwarteten Informationen dort oft hinterlegt sind. Dazu gehören z.B. Einträge zu Schäden, die Sie vielleicht nie als "Schaden" definiert hätten, die aber bei Beantragung eines Anschlussvertrages angegeben werden müssen (z.B. die telefonische Einholung eines Rechtsrates bei einem Rechtsschutzversicherer).

Verlusterklärung Versicherungsschein (Police)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Verlusterklärung an den Versicherer weiter.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie insbesondere Originalpolicen (Versicherungsscheine) von Lebens- und Rentenversicherungen sicher verwahren! Der Überbringer der Originalpolice hat die Möglichkeit, sich Versicherungsleistungen (Ablaufleistung, Rückkaufswert usw.) auszahlen zu lassen - auch gegen Ihren Willen!

Diese Verlusterklärung wird vom Versicherer verlangt, wenn zum Vertragsende die Rente oder Kapitalauszahlung aus einer Lebens- oder Rentenversicherung oder im Todesfall die Hinterbliebenenleistung beantragt wird, aber der ursprüngliche Versicherungsschein nicht mehr auffindbar ist. In diesen Lebenslagen gibt verschiedensten Beratungsbedarf, über den Sie sich unter Best Ager, Ruhestand und Todesfall informieren können.

Anforderung aktueller Vertragsdetails (Lebens- oder Rentenversicherung)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Anforderung an den Versicherer weiter und setzen uns nach Erhalt der Vertragsdetails mit Ihnen in Verbindung. Wir bitten Sie jedoch um etwas Geduld, da die Beantwortung bei einigen Versicherern längere Zeit in Anspruch nehmen kann (teilweise mehrere Wochen).

Anbieterwechsel Riester (Förderrente)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten den Kundenauftrag an den neuen Riester-Anbieter weiter. Wir bitten Sie jedoch um Geduld, da ein Anbieterwechsel längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Informieren Sie sich zur Riester-Rente (Förderrente) auch hier.

Anforderung von Informationen zu Vorschäden (Schadenrenta)

Insbesondere bei folgenden Sparten kann es bei schadenbelasteten Vorverträgen (sehr) schwierig sein, eine Anschlussversicherung zu akzeptablen Bedingungen, angemessenen Selbstbeteiligungen und bezahlbaren Beiträgen zu erhalten:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Betriebliche Versicherungen

Insbesondere dann, wenn ein Versicherungsvertrag vom Versicherungsunternehmen aufgrund Schadenhäufigkeit gekündigt wurde oder eine Kündigung droht, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen, um das weitere Procedere zu besprechen.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück. Wir leiten die Anforderung an den Versicherer weiter und setzen uns nach Erhalt der Schadeninformationen mit Ihnen zur weiteren Beratung in Verbindung.

Individuelle Anmerkungen sind hilfreich

Die Kundenaufträge berücksichtigen möglicherweise nicht alle Eventualitäten. Gerne können Sie auf den Formularen jegliche Anmerkungen und Stichworte hinzuschreiben, die Ihnen im Zusammenhang nützlich und sinnvoll erscheinen.

Der Versicherungsmakler Peter Przybilla am Arbeitsplatz

Machen Sie es sich doch gleich noch bequemer!

Haben Sie noch unter­schiedliche Ansprech­partner für Ihre Versicherungs- und Vorsorge­angelegen­heiten? Aktualisieren, verwalten und beobachten Sie Ihre Verträge noch selbst?

Wir können uns im Rahmen eines Gesamtmandats auch um solche Verträge kümmern, die Sie nicht über uns abgeschlossen haben bzw. die noch nicht in unsere Betreuung übertragen wurden! Geben Sie uns einfach die jeweilige Art des Vertrages (Sparte), die Versiche­rungs­gesellschaft und die Vertrags­nummer bekannt.

Formular zur Übernahme Ihrer Verträge durch H+P

Sie können unser Formular zur Übernahme von Verträgen verwenden oder schicken Sie uns Kopien Ihrer Vertragsdokumente, aus denen diese Informationen ersichtlich sind.

Bei der Änderung von Daten oder sonstigen Verwaltungsvorgängen informieren Sie dann zukünftig einfach nur uns statt die einzelnen Versicherungsgesellschaften.

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

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Gerne können Sie sich per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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