Sollte es bei Ihnen zum Schadenfall kommen, stehen wir Ihnen bei Bedarf selbstverständlich zur Seite und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.
Bitte melden Sie einen Schadenfall unverzüglich
Wenn Sie einen Schaden an Ihrem elektronischen Equipment erleiden, welcher eine Leistungspflicht des Elektronikversicherers begründet oder begründen könnte, informieren Sie uns oder Ihren Elektronikversicherer unverzüglich.
Schadenmeldung Elektronikversicherung
Lassen Sie uns dazu die folgende Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zukommen oder verwenden Sie das Formular, das Sie ggf. von Ihrem Versicherer zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten haben.
Im Rahmen Ihrer Obliegenheiten sind Sie verpflichtet, Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Wichtige Hinweise im Schadenfall
Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens bzw. verhindern Sie dessen Ausweitung.
Dokumentieren Sie einen Schaden möglichst genau durch Aufzeichnungen und Fotos.
Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie im Schadenfall außerdem haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Kommen Sie Aufforderungen Ihres Versicherers unverzüglich nach.
Bitte beachten Sie im Schadenfall auch
- unsere Basisinformationen
- unser Merkblatt Elektronikversicherung und
- unsere unsere wichtigen Informationen im Schadensfall zur Elektronikversicherung
sowie unsere wichtigen Informationen im Schadensfall durch die Gefahren