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Ein Rechtsstreit lässt sich nicht immer verhindern, seine finanziellen Folgen aber sehr wohl. Die geschäftliche Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige und prüft vorab, ob sich ein Verfahren überhaupt lohnt.

Definition und Zweck der Rechtsschutzversicherung

Ob Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter, ein Bußgeldverfahren wegen einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit oder die Verteidigung gegen einen unberechtigten Vorwurf:

Die geschäftliche Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, die bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen entstehen – egal, ob Sie selbst klagen oder sich gegen eine Klage wehren müssen. Sie ersetzt damit kein Urteil, sondern die finanzielle Hürde, die Sie sonst vom Weg zum Recht abhalten könnte.

Wer benötigt eine Rechtsschutzversicherung?

Jedes Unternehmen, vom Einzelunternehmer bis zur GmbH mit mehreren Standorten. Wer Mitarbeiter beschäftigt, Verträge schließt und Fahrzeuge bewegt, gerät irgendwann in eine Auseinandersetzung, die vor Gericht landet – nicht, weil man etwas falsch gemacht hätte, sondern weil Geschäft eben Reibung erzeugt. Für einzelne Branchen gibt es zugeschnittene Varianten, die wir weiter unten erläutern.

Ganz kurz gesagt

  • Übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Sach­ver­stän­digen­kos­ten bei Rechts­streit­ig­keiten
  • Prüft vor einer Klage die Er­folgs­aus­sichten
  • Deckt je nach gewähl­tem Bau­stein Arbeits-, Vertrags-, Verkehrs-, Straf- und wei­tere Rechts­gebiete ab
  • Eigener Bau­stein für Ge­schäfts­führer, Vor­stände und Auf­sichts­räte: der Mana­ger-Rechts­schutz

Wichtig ist die Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie jemandem einen Schaden zugefügt haben, und reguliert berechtigte Ansprüche oder wehrt unberechtigte ab.

Die Rechtsschutzversicherung kommt dagegen für Ihre eigenen Kosten auf, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich gegen einen Vorwurf verteidigen müssen, der mit einer Haftpflichtfrage nichts zu tun hat – etwa im Arbeits-, Verkehrs- oder Strafrecht.

Mehr zur betrieblichen Haftpflicht finden Sie auf unserer Seite zur Betriebshaftpflichtversicherung. Als Privatperson beachten Sie unsere Seite zur Privaten Haftpflichtversicherung.

Was ist versichert?

Je nach vereinbartem Umfang sind unter anderem folgende Bausteine kombinierbar:

  • Firmenrechtsschutz für Vertragsstreitigkeiten aus Hilfs- und Investitionsgeschäften
  • Arbeitgeberrechtsschutz für Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern, etwa bei Kündigungsschutzklagen
  • Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge plus Fahrer
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz für den Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Tat
  • Vertragsrechtsschutz für Versicherungsverträge
  • Datenrechtsschutz vor Gerichten, etwa bei Streitigkeiten rund um die DSGVO
  • Immobilienrechtsschutz für eigene oder gemietete Gewerbeobjekte
  • Steuer- und Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Antidiskriminierungsrechtsschutz

Was ist nicht versichert?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht alles, und wir sagen das lieber vorher als hinterher.

In der Regel ausgeschlossen sind Streitigkeiten aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Wettbewerbsrecht, Baurechtsstreitigkeiten, Familien- und Erbrecht, Kapitalanlagestreitigkeiten sowie Auseinandersetzungen zwischen mitversicherten Personen untereinander. Wird eine vorsätzlich begangene Straftat rechtskräftig festgestellt, sind die vorgeleisteten Kosten zurückzuzahlen.

Der Versicherungsmarkt kennt für einzelne dieser Punkte teilweise Ausnahmen, weshalb sich ein genauer Blick in die Bedingungen lohnt.

Branchenspezifische Varianten

Für einzelne Branchen passen wir die Bausteine gezielt an, weil sie sich vom allgemeinen Gewerbe unterscheiden:

Heilwesen-Rechtsschutz

Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufe, unter anderem mit Regress-Rechtsschutz im außergerichtlichen Verfahren und Praxis-Vertrags-Rechtsschutz.

Landwirtschaftlicher Rechtsschutz

Für Land- und Forstwirte, unter anderem mit Cross-Compliance-Rechtsschutz und Rechtsschutz im Enteignungsverfahren.

Rechtsschutz für eingetragene Vereine

Unter anderem mit Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz sowie Daten-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit ausgeschiedenen Mitgliedern.

Zwei weitere Bausteine docken an, gehören aber zu keiner Branche, sondern jeweils zu einem eigenen Ausschnitt: dem Straßenverkehr und der persönlichen Haftung von Führungskräften.

Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz

Wer einen eigenen Fuhrpark betreibt, kann den Verkehrsrechtsschutz auch als eigenständigen Baustein abschließen, statt ihn in den allgemeinen Firmenrechtsschutz zu integrieren. Das lohnt sich vor allem für Unternehmen, deren Rechtsschutzbedarf überwiegend aus dem Straßenverkehr entsteht – etwa Logistik- oder Handwerksbetriebe mit mehreren Fahrzeugen. Abgedeckt sind unter anderem Schadenersatz-, Vertrags-, Steuer-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz rund um die Fahrzeugnutzung.

Manager-Rechtsschutz

Hier wechselt die versicherte Person: nicht mehr Ihr Unternehmen, sondern Sie persönlich als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat sichern sich rechtlich ab.

Der Anstellungsvertrag eines Organs fällt nicht unter das Arbeitsrecht, sondern wird vor Zivilgerichten verhandelt – mit entsprechend höheren Streitwerten. Und wer als Entscheider für die Einhaltung von Vorschriften verantwortlich ist, steht bei Unregelmäßigkeiten im Unternehmen oft persönlich im Fokus der Ermittlungen, ganz unabhängig von der eigenen Schuld.

Der Manager-Rechtsschutz setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die einzeln oder in Kombination abschließbar sind:

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Unternehmenslenker haften persönlich für Schäden, die sie dem eigenen Unternehmen durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen zufügen. Dieser Baustein übernimmt die Kosten, sich gegen solche Forderungen zu wehren – unabhängig davon, ob Sie kein Verschulden bei sich sehen oder nur die Schadenhöhe anders einschätzen.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Streitigkeiten rund um den eigenen Anstellungsvertrag, etwa um Tantieme, Abfindung oder eine vorzeitige Abberufung, werden vor Zivilgerichten verhandelt und sind entsprechend teurer als ein normaler Arbeitsrechtsstreit. Dieser Baustein schließt genau diese Lücke.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Deckt die Verteidigungskosten, wenn gegen Sie persönlich wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich begangenen Tat ermittelt wird, die im beruflichen Zusammenhang steht – von der fahrlässigen Körperverletzung bis zum Vorwurf der Bestechung.

Wichtiger Hinweis zur D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung kommt grundsätzlich auch für Abwehrkosten auf, wenn Ihnen ein Vermögensschaden vorgeworfen wird. In vielen D&O-Tarifen werden diese Verteidigungskosten jedoch auf die Versicherungssumme angerechnet – bei knapp bemessener Summe kann es eng werden. Ein separater Vermögensschaden-Rechtsschutz schließt diese Lücke unabhängig von der D&O-Deckung.

Mehr zur D&O-Versicherung finden Sie auf unserer D&O-Seite.

Mehr zur Zielgruppe der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte und ihren typischen Haftungsrisiken lesen Sie auf unserer Seite Führungskräfte & Organe.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Nach dem Wegfall einer Kollegenstelle übernimmt ein Sachbearbeiter über Monate deren Arbeitspensum, ohne das Problem anzusprechen. Auf dem Heimweg verunglückt er nach einem langen Arbeitstag tödlich. Gegen den Geschäftsführer wird wegen einer möglichen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt – der Manager-Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Verteidigung.

Eine Patientin erhebt gegenüber ihrem Masseur den Vorwurf der sexuellen Nötigung. Noch bevor ein Gericht entscheidet, entstehen erhebliche Kosten für die eigene Verteidigung – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, trägt der Strafrechtsschutz diese Kosten.

Ein Mitarbeiter tankt ein Firmenfahrzeug versehentlich falsch, die Einspritzanlage nimmt Schaden. Der Arbeitgeber sieht grobe Fahrlässigkeit und stellt Schadenersatzforderungen, die Gewerkschaft widerspricht. Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten der Auseinandersetzung.

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