Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Umwelthaftpflichtversicherung geändert hat!
Industrielle und gewerbliche Prozesse entwickeln sich ständig weiter. Neue Anlagen werden installiert, Lagermengen angepasst, Produktionsprozesse verändert. Jede dieser Änderungen kann Auswirkungen auf Ihre Umweltrisiken haben. Nicht gemeldete Änderungen können im Schadenfall zu vermeidbaren Deckungslücken führen und den Versicherungsschutz gefährden.
Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes. Bei Änderungen an Ihren Anlagen oder Betriebsprozessen informieren Sie uns bitte umgehend.
Erfassungsbogen
In Einzelfällen benötigen wir noch weitere Angaben, für die Sie bitte diese speziellen Erfassungsbögen verwenden:
- Ermittlungsbogen 2 zur Umwelthaftpflicht- und -schadenversicherung (PDF)
(Lagerung und Verwendung von umweltgefährdenden, insbesondere gewässerschädlichen Stoffen und Abfällen) - Ermittlungsbogen 3 zur Umwelthaftpflicht- und -schadenversicherung (PDF)
(Genehmigungsbedürftige und anzeigepflichtige Anlagen, insbesondere Emissionsanlagen)
Bitte prüfen Sie anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).
Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update eingereichten Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.