Ein falscher Rat, ein übersehener Termin oder ein Rechenfehler – und schon entsteht ein reiner Vermögensschaden, für den Sie als Unternehmer unbegrenzt haften. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Fehler und kann existenzentscheidend sein.
Die Vermögensschadenhaftpflicht im Detail
Anders als die Betriebshaftpflicht, die Vermögensschäden nur als Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden abdeckt, greift die Vermögensschadenhaftpflicht bei reinen Vermögensschäden – also wenn ein finanzieller Schaden direkt und ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden entsteht. Dies macht sie besonders für beratende und planende Tätigkeiten unverzichtbar.
Die Wahl der passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist anspruchsvoll und erfordert eine präzise Analyse Ihrer individuellen Risikosituation. Als erfahrener Versicherungsmakler mit mehr als 40 Jahren Expertise wissen wir: Der Teufel steckt im Detail – besonders bei der Ausgestaltung des Versicherungsschutzes und der Festlegung angemessener Deckungssummen. Fehler können hier fatale Folgen haben.
Ganz kurz gesagt
- Deckt reine Vermögensschäden ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden
- Essentiell für beratende, planende und prüfende Berufe
- Ergänzt die Betriebshaftpflicht um wichtigen Baustein
- Für viele Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben
Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Für diese Berufsgruppen ist sie unverzichtbar:
- Rechtsanwälte und Notare: Versäumte Fristen oder fehlerhafte Vertragsgestaltungen können erhebliche Vermögenseinbußen verursachen
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Ihre Beratung hat direkte finanzielle Auswirkungen auf Mandanten
- Unternehmensberater und Interim Manager: Strategische Fehlberatungen können existenzbedrohend sein
- IT-Berater und Softwareentwickler: Programmfehler können zu Datenverlust und Betriebsunterbrechungen führen
- Architekten und Ingenieure: Planungsfehler verursachen oft massive Mehrkosten
- Versicherungsmakler und Finanzberater: Falsche Empfehlungen können die Altersvorsorge gefährden
- Immobilienmakler und Hausverwalter: Fehler bei Bewertungen oder Abrechnungen führen zu direkten Vermögensschäden

Wichtig bei beratenden Tätigkeiten
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine der wenigen Versicherungen, bei denen wir unseren Kunden aktiv zu höheren Deckungssummen raten. Die Schadensfälle der letzten Jahre zeigen: Was früher als ausreichend galt, deckt heute oft nicht einmal die Hälfte des Schadens.
Carola Mechler
Vertriebsunterstützung
Was ist versichert?
- Fehlerhafte Beratung oder Auskünfte: Wenn durch falsche Empfehlungen oder Informationen finanzielle Schäden entstehen
- Versäumte Fristen und Termine: Beispielsweise verpasste Einspruchsfristen oder nicht fristgerecht eingereichte Anträge
- Verletzung von Datenschutzvorschriften: Schäden durch Verstöße gegen DSGVO und andere Datenschutzgesetze
- Verlust von Dokumenten und Daten: Kosten für Wiederherstellung sowie daraus resultierende Vermögensschäden
- Regressansprüche wegen Kalkulationsfehlern: Etwa bei fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Kostenschätzungen
- Vertragliche und gesetzliche Haftung: Inklusive der Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
Eine Vermögensschadenhaftpflicht prüft die Berechtigung der Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche.
Besonderheiten der Vermögensschadenhaftpflicht
- Zeitliche Dimension: Die Versicherung deckt die aktive Berufsausübung und Nachhaftungszeit ab, da Vermögensschäden oft erst Jahre später erkannt werden.
- Branchenspezifische Anforderungen: Für bestimmte Berufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Versicherungsmakler sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, die sich am typischen Schadenspotential der jeweiligen Tätigkeit orientieren.
- Selbstbehalte: Anders als in anderen Versicherungssparten sind höhere Selbstbehalte üblich. Diese reduzieren nicht nur die Prämie, sondern schützen auch vor kleinen Bagatellfällen, die den Schadenverlauf unnötig belasten würden.
- Deckungserweiterungen sind für besondere Risiken möglich wie weltweite Deckung, Eigenschäden, Verlust anvertrauter Daten oder Reputationsschäden.
- Schutz bei Wachstum: Viele Tarife bieten automatische Summenerhöhungen bei steigendem Umsatz oder mehr Mitarbeitern – das verhindert eine gefährliche Unterversicherung in Wachstumsphasen.
Abgrenzung der Vermögensschadenhaftpflicht zu anderen gewerblichen Haftpflichtversicherungen
Für beratende Berufe ist die Kombination einer Vermögensschadenhaftpflicht mit klassischem Versicherungsschutz oft der optimale Schutz. Je nach Tätigkeit können weitere Absicherungen nötig sein.
- Betriebshaftpflicht: Sichert gegen Personen- und Sachschäden ab – durch Mitarbeiter, in Ihren Räumen oder bei der Arbeit beim Kunden. Vermögensschäden jedoch nur als Folge von Personen- oder Sachschäden. Als Solo-Absicherung nur ausreichend für Unternehmen, die keine reinen Vermögensschäden verursachen können.
- Berufshaftpflicht: Schützt umfassend vor finanziellen Schäden durch Beratungsfehler und bietet für bestimmte Berufsgruppen eine ideale Kombination aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht.
- D&O Versicherung: Schützt Führungskräfte oder Interim Manager vor persönlicher Haftung bei Vermögensschäden durch unternehmerische Fehlentscheidungen.
- Produkthaftpflicht als Zusatz zur Betriebshaftpflicht: Greift bei Schäden, die Produkte nach der Auslieferung verursachen – etwa durch Konstruktions- oder Produktionsfehler.
- Umwelthaftpflicht als Zusatz zur Betriebshaftpflicht: Erweitert den Grundschutz bei Umweltschäden. Wichtig für Unternehmen mit Umweltrisiken.
Sie sind kein Freiberufler sondern Gewerbetreibender?
Wenn Sie zu keiner der oben genannten Berufsgruppen der beratenden und freien Berufe gehören, sondern ein klassisches gewerbliches Unternehmen führen, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihre Haftungsrisiken
Dort finden Sie die Informationen für Gewerbebetriebe sowie unsere speziellen Branchenlösungen für gewerbliche Unternehmen mit besonderen Haftungsrisiken.
Konzepte & Lösungen
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für beratende Berufe ein unverzichtbarer Baustein zur Entschärfung von Haftungsrisiken. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihre Haftung zu entschärfen.
Denken Sie auch an andere wichtige Absicherungen für Ihr Unternehmen
- Cyberversicherung
- Inhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
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