Ein falscher Rat, ein übersehener Termin oder ein Rechenfehler – und schon kann ein reiner Vermögensschaden entstehen, für den Sie als Unternehmer haften. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Fehler.
Die Vermögensschadenhaftpflicht im Detail
Anders als die Betriebshaftpflicht, die Vermögensschäden nur als Folge von Personen- oder Sachschäden abdeckt, greift die Vermögensschadenhaftpflicht bei reinen Vermögensschäden – also wenn ein finanzieller Schaden direkt und ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden entsteht.
Die Wahl der passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist hochkomplex und erfordert eine sorgfältige Analyse der individuellen Risikosituation. Als erfahrener Versicherungsmakler mit mehr als 40 Jahren Expertise wissen wir: Der Teufel steckt im Detail – besonders bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes und der Wahl der Deckungssummen.
Ganz kurz gesagt
- Deckt reine Vermögensschäden ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden
- Essentiell für beratende und prüfende Berufe
- Ergänzt die Betriebshaftpflicht um wichtigen Baustein
- Für viele Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben
Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Für diese Berufsgruppen ist sie unverzichtbar:
- Rechtsanwälte und Notare: Versäumte Fristen oder fehlerhafte Vertragsgestaltungen können erhebliche Vermögenseinbußen verursachen
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Ihre Beratung hat direkte finanzielle Auswirkungen auf Mandanten
- Unternehmensberater und Interim Manager: Strategische Fehlberatungen können existenzbedrohend sein
- IT-Berater und Softwareentwickler: Programmfehler können zu Datenverlust und Betriebsunterbrechungen führen
- Architekten und Ingenieure: Planungsfehler verursachen oft massive Mehrkosten
- Versicherungsmakler und Finanzberater: Falsche Empfehlungen können die Altersvorsorge gefährden
- Immobilienmakler und Hausverwalter: Fehler bei Bewertungen oder Abrechnungen führen zu direkten Vermögensschäden

Wichtig bei beratenden Tätigkeiten
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine der wenigen Versicherungen, bei denen wir unseren Kunden aktiv zu höheren Deckungssummen raten. Die Schadensfälle der letzten Jahre zeigen: Was früher als ausreichend galt, deckt heute oft nicht einmal die Hälfte des Schadens.
Carola Mechler
Vertriebsunterstützung
Was ist versichert?
- Fehlerhafte Beratung oder Auskünfte: Wenn durch falsche Empfehlungen oder Informationen finanzielle Schäden entstehen
- Versäumte Fristen und Termine: Beispielsweise verpasste Einspruchsfristen oder nicht fristgerecht eingereichte Anträge
- Verletzung von Datenschutzvorschriften: Schäden durch Verstöße gegen DSGVO und andere Datenschutzgesetze
- Verlust von Dokumenten und Daten: Kosten für Wiederherstellung sowie daraus resultierende Vermögensschäden
- Regressansprüche wegen Kalkulationsfehlern: Etwa bei fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Kostenschätzungen
- Vertragliche und gesetzliche Haftung: Inklusive der Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
Eine Vermögensschadenhaftpflicht prüft die Berechtigung der Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche.
Besonderheiten der Vermögensschadenhaftpflicht
- Zeitliche Dimension: Die Versicherung deckt die aktive Tätigkeit plus Nachhaftungszeit ab, da Vermögensschäden oft erst Jahre später erkannt werden.
- Branchenspezifische Anforderungen: Für bestimmte Berufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Versicherungsmakler sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, die sich am typischen Schadenspotential der jeweiligen Tätigkeit orientieren.
- Selbstbehalte: Anders als in anderen Versicherungssparten sind höhere Selbstbehalte üblich. Diese reduzieren nicht nur die Prämie, sondern schützen auch vor kleinen Bagatellfällen, die den Schadenverlauf unnötig belasten würden.
- Deckungserweiterungen sind für spezielle Risiken möglich wie weltweite Deckung, Eigenschäden, Verlust anvertrauter Daten oder Reputationsschäden.
- Schutz bei Wachstum: Viele Tarife bieten automatische Summenerhöhungen bei steigendem Umsatz oder mehr Mitarbeitern. Das verhindert eine gefährliche Unterversicherung in Wachstumsphasen.
Abgrenzung der Vermögensschadenhaftpflicht zu anderen gewerblichen Haftpflichtversicherungen
Für beratende Berufe ist die Kombination von Vermögensschadenhaftpflicht als essenziellem Versicherungsschutz und Betriebshaftpflicht als Ergänzung der optimale Schutz. Je nach Tätigkeit können weitere Absicherungen nötig sein:
- Betriebshaftpflicht: sichert gegen Personen- und Sachschäden ab – durch Mitarbeiter, in Ihren Räumen oder bei der Arbeit beim Kunden - Vermögensschäden jedoch nur als Folge von Personen- oder Sachschäden! Als Solo-Absicherung also nur ausreichend für Unternehmen, die keine reinen Vermögensschäden verursachen können.
- D&O Versicherung: Schützt Führungskräfte oder Interim Manager vor persönlicher Haftung bei Vermögensschäden durch unternehmerische Fehlentscheidungen.
- Produkthaftpflicht als Zusatz zur Betriebshaftpflicht: Greift bei Schäden, die Produkte nach der Auslieferung verursachen – etwa durch Konstruktions- oder Produktionsfehler.
- Umwelthaftpflicht als Zusatz zur Betriebshaftpflicht: Erweitert den Grundschutz bei Umweltschäden. Wichtig für Unternehmen mit Umweltrisiken.
Konzepte & Lösungen
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für beratende Berufe ein unverzichtbarer Baustein zur Entschärfung von Haftungsrisiken. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihre Haftung zu entschärfen.
Denken Sie auch an andere wichtige Absicherungen für Ihr Unternehmen
- Cyberversicherung
- Inhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
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