Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geändert hat!
Als Berater, Dienstleister oder Freiberufler entwickelt sich Ihr Tätigkeitsfeld stetig weiter. Neue Auftraggeber kommen hinzu, Beratungsschwerpunkte verschieben sich, zusätzliche Services werden angeboten. All diese Veränderungen können Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Nicht gemeldete Änderungen können im Schadenfall zu vermeidbaren Deckungslücken führen.
Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes. Bei wesentlichen Veränderungen in Ihrer beruflichen Tätigkeit informieren Sie uns bitte umgehend.
Erfassungsbogen
- Freie Berufe (allgemein und Sonderrisiken) (PDF)
- Rechtsanwälte und Notare (PDF)
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (PDF)
- Unternehmensberater und Interim Manager (PDF)
- IT-Unternehmen, IT-Berater und Softwareentwickler (PDF)
- Architekten und Ingenieure (PDF)
- Versicherungsmakler, Finanzberater, Immobilienmakler (PDF)
Bitte prüfen Sie anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).
Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update eingereichten Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.