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Gesetzliche Krankenkassen vergleichen und wechseln

Auf den ersten Blick sind alle Kassen gleich. Der Leistungskatalog ist gesetzlich vorgeschrieben, der allgemeine Beitragssatz ebenfalls. Beim zweiten Blick zeigt sich: Beim Zusatzbeitrag und bei den freiwilligen Zusatzleistungen unterscheiden sich die gesetzlichen Kassen aber doch, teilweise sogar erheblich.

Jetzt vergleichen und wechseln

Über unseren Partner Kassensuche können Sie Beiträge und Leistungen aller gesetzlichen Kassen Ihres Bundeslandes gegenüberstellen, die passende Kasse auswählen und auf Wunsch direkt online den Wechsel beantragen.

Gesetzliche Krankenkassen vergleichen und wechseln

Im Vergleichsrechner gehen Sie in drei Schritten vor:

  1. Bundesland eingeben. Optional Ihr Einkommen, damit Ihr individueller Beitrag berechnet wird.
  2. Vergleichen. Alle relevanten Kassen mit Beitrag, Zusatzleistungen und Bonusprogrammen im Überblick.
  3. Wechseln. Falls Sie direkt online den Mitgliedsantrag stellen, übernimmt die neue Kasse übernimmt alles Weitere.

Wenn Sie über diesen Weg eine neue Kasse beantragen, erhalten wir vom Anbieter eine kleine Provision. Sie zahlen denselben Beitrag wie bei einer Direktanmeldung.

So setzt sich Ihr Krankenkassenbeitrag zusammen

Ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Teilen: dem allgemeinen Beitragssatz, der gesetzlich festgelegt und für alle Kassen identisch ist, und dem Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse für sich festlegt. Genau hier liegen die Unterschiede und Ihr Sparpotenzial.

Beide Bestandteile teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig. Schon ein halber Prozentpunkt weniger Zusatzbeitrag bedeutet bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro rund 90 Euro Ersparnis im Jahr. Ihr Arbeitgeber spart denselben Betrag.

Worauf es beim Vergleich wirklich ankommt

Der reine Zusatzbeitrag ist nur ein Kriterium. Die Kassen unterscheiden sich vor allem bei den freiwilligen Leistungen:

  • Professionelle Zahnreinigung: Vollerstattung, Festbetrag oder gar nichts – die Spanne ist groß.
  • Osteopathie, Homöopathie, alternative Heilmethoden: Umfang und Häufigkeit der Erstattung schwanken erheblich.
  • Bonusprogramme: Spürbare Erstattungen für Vorsorge, Sport und gesunde Lebensführung.
  • Erweiterte Vorsorgeleistungen: Etwa Hautkrebs-Screening unter 35, sportmedizinische Untersuchungen, Reisemedizin.
  • Service und Erreichbarkeit: Geschäftsstellennetz, App, Online-Services, telefonische Erreichbarkeit.
  • Wahltarife: Etwa mit Selbstbehalt gegen Beitragsrückerstattung oder Krankengeld für Selbstständige.

Überlegen Sie vorab, welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen werden. Wer Wert auf professionelle Zahnreinigung legt, fährt mit der billigsten Kasse nicht zwingend am besten.

Fristen und Vorgehen beim Wechsel

Wegen der Krankenversicherungspflicht brauchen Sie immer zuerst eine neue Kasse, bevor Sie die alte verlassen können. Drei Fristen sollten Sie kennen:

Kündigungsfrist

Zwischen Kündigung und Aufnahme liegen immer 2 volle Monate. Beispiel: Entscheiden Sie sich im Februar zum Wechsel, sind Sie frühestens zum 1. Mai in der neuen Kasse.

Bindungsfrist

Mindestens zwölf Monate müssen Sie bei Ihrer aktuellen Kasse versichert sein, bevor Sie regulär wechseln können. Höchstens einmal jährlich ist also ein Kassenwechsel möglich.

Vorsicht bei Wahltarifen

Wahltarife wie Selbstbehalt- oder Krankengeld-Tarife können längere Bindungsfristen von bis zu drei Jahren vorsehen. Vor dem Wechsel ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Bindungsfrist. Kündigen können Sie bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Beitrag erstmals gilt. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende läuft trotzdem weiter. Die Kasse muss Sie spätestens einen Monat vorher schriftlich informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Der Wechsel in vier Schritten

  1. Neue Kasse auswählen. Über den Vergleichsrechner oder durch eigene Recherche.
  2. Bei der neuen Krankenkasse anmelden. Mitgliedsantrag ausfüllen und einreichen, in der Regel online, gerne auch über unseren Partner Kassensuche.
  3. Kündigung läuft automatisch. Die neue Kasse kündigt für Sie bei der alten. Die Kündigungsbestätigung kommt innerhalb von 14 Tagen.
  4. Arbeitgeber informieren. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind verpflichtet, den Arbeitgeber über den Kassenwechsel zu informieren.

Familienangehörige, die kostenlos mitversichert sind, wechseln automatisch mit.

Antworten auf häufige Kundenfragen (FAQ)

Lohnt sich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung?

Bei einem Kassenwechsel zu deutlich günstigerem Zusatzbeitrag und gleichwertigen oder besseren Leistungen sparen Sie schnell 100 bis 500 Euro pro Jahr. Achten Sie aber nicht nur auf den Beitrag, sondern auf die Leistungen, die Sie tatsächlich nutzen.

Wann darf ich meine Krankenkasse frühestens wechseln?

Wenn Sie mindestens zwölf Monate bei Ihrer aktuellen Kasse versichert sind. Vor Ablauf dieser Frist nur dann, wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann greift das Sonderkündigungsrecht.

Verliere ich Leistungen, wenn ich meine Krankenversicherung wechsle?

Der gesetzliche Leistungskatalog gilt für alle Kassen. Verändern können sich nur die freiwilligen Zusatzleistungen — entweder zu Ihren Gunsten oder zu Ihren Lasten. Genauer Blick lohnt sich.

Kann ich von einer privaten in eine gesetzliche Kasse zurückwechseln?

Der Rückweg aus der PKV ist eng begrenzt. Möglich ist er etwa beim Wechsel von einer Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Für Personen ab 55 ist der Weg zurück in die GKV praktisch ausgeschlossen. Bei Fragen zur Privaten Krankenversicherung beraten wir Sie gerne.

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Sie wünschen eine Beratung?

Zur Wahl der Krankenkasse selbst können wir Sie nicht beraten. Zu allen anderen Fragen rund um Ihre Krankenversicherung und Zusatzversicherungen sind wir Ihre Ansprechpartner.

Unsere Mitarbeiter beraten sie gerne


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