Die Hausratversicherung schützt Ihre beweglichen Sachen im Haushalt und deckt die finanziellen Folgen bei Schäden ab. Sie entschädigt Sie bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust und bewahrt Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen.
Ihr Zuhause birgt mehr Wert, als Sie vielleicht denken. Selbst in der sichersten Wohnung lauern Risiken: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus können Ihren Besitz bedrohen. Eine Hausratversicherung schützt nicht nur vor den Kosten der Wiederbeschaffung, sondern deckt im Ernstfall auch Zusatzausgaben wie eine vorübergehende Hotelunterbringung.
Eine Hausratversicherung bietet Ihnen die Gewissheit, dass Ihr persönliches Hab und Gut umfassend abgesichert ist – egal, was passiert.
Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Eine Hausratversicherung ist für jeden zu empfehlen, der sein Eigentum schützen möchte, unabhängig davon ob Mieter oder Eigentümer. Besonders wichtig ist sie, wenn der Ersatz im Schadensfall eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen würde. Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum vor finanziellen Verlusten durch Schäden wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden.
Die passende Absicherung erfordert Fachwissen und individuelle Lösungen. Als erfahrener Versicherungsmakler wissen wir, dass die Tücke im Detail liegt – vor allem bei der Wahl des passenden Deckungskonzeptes. Seit mehr als 40 Jahren unterstützen wir unsere Kunden mit kompetenter Beratung und kennen die potenziellen Stolpersteine. Unser Anliegen ist es, Ihnen umfassenden Schutz für den Ernstfall zu bieten.
Ganz kurz gesagt
- Schützt Ihren gesamten Hausrat vor finanziellen Verlusten
- Absicherung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden
- Sollte durch eine Deckung für unbenannte Gefahren ergänzt werden
- Wichtig für alle, unerlässlich aber bei wertvollem Hausrat
Wer sollte eine Hausratversicherung abschließen?
- Mieter. Vermieter sind nur für das Gebäude, nicht aber für den Hausrat verantwortlich. Daher müssen Mieter ihren eigenen Besitz selbst gegen Schäden absichern.
- Haus- und Wohnungseigentümer. Auch wenn das Gebäude selbst durch eine Wohngebäudeversicherung versichert ist, schützt eine Hausratversicherung das persönliche Eigentum innerhalb der Wohnung.
- Familien. Familien haben oft größere Haushalte und wertvolle Gegenstände, deren Verlust oder Beschädigung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen könnte.
- Personen mit teurem Hausrat. Wer wertvolle Möbel, Elektronik, Schmuck oder andere hochpreisige Gegenstände besitzt, sollte sich gegen Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden absichern.
- Bewohner in Risikogebieten. Menschen, die in Gebieten mit einer hohen Einbruchrate oder Naturgefahren wie Hochwasser oder Stürmen leben, sind besonders auf Schutz angewiesen.
- Studenten und Auszubildende. Auch vermeintlich wenig wertvoller oder geringer Besitz kann bei Verlust durch Diebstahl oder andere Schäden eine große finanzielle Belastung sein.
- Senioren. Ältere Menschen haben oft über viele Jahre wertvollen Hausrat angesammelt und sollten diesen absichern, da ein Verlust finanziell schwer zu kompensieren wäre.
- Erstmieter oder junge Erwachsene. Die Ersteinrichtung kann teuer sein, und der Schutz vor unvorhergesehenen Schäden gibt finanzielle Sicherheit.
Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die am beweglichen Hausrat an dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst typischerweise Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, Haushaltsgeräte, Bekleidung sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb des Versicherungsortes ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.
- Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände
- Haushaltsgeräte
- Bekleidung
- Wertsachen, Schmuck, Bargeld
Nicht versichert sind Schäden am Gebäude selbst. Dafür benötigen Immobilieneigentümer eine separate Wohngebäudeversicherung und Mieter eine Privathaftpflichtversicherung mit Abdeckung von Mietsachschäden.
Welche Gefahren und Schäden sind in der Hausratversicherung versichert?
Die Standardpolice einer Hausratversicherung bietet typischerweise Versicherungsschutz für folgende Gefahren:
- Feuer
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Rauch- und Rußschäden
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Auch Vandalismus nach Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser
- Rohrbruch, Frost- und Bruchschäden an Rohren
- Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser
- Sturm und Hagel
- meist ab Windstärke 8 bzw. Sturmstärke
- Überspannungsschäden durch Blitz
Empfehlenswerte Erweiterungen zur Hausratversicherung:
- Elementarschadendeckung (Schäden durch Naturgefahren)
- Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau
- Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
- Glasbruchversicherung
- Fenster, Türen, Wintergärten etc.
- Mobiliarverglasung
- Cerankochfeld
- Fahrraddiebstahl
- Diebstahl von Fahrrädern außerhalb des versicherten Wohnraums
Umfassenden Schutz wählen
Wählen Sie einen möglichst umfassenden Schutz. Die vermeintliche Ersparnis durch einen "schmalen" Tarif kann im Ernstfall teuer werden.
Allgefahrendeckung für maximalen Schutz
Wenn Sie "auf Nummer sicher" gehen und eine höchstmögliche Absicherung möchten, können Sie Ihren Versicherungsschutz um eine All-Risk-Deckung erweitern (sogenannte "unbenannte Gefahren" oder Allgefahrendeckung).
Damit schützen Sie Ihr Eigentum gegen nahezu alle plötzlich und unerwartet eintretende Gefahren – außer im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen Risiken.
Welche Zahlungen werden geleistet?
Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen wird der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert erstattet.
Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
Darüber hinaus werden entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Hotelkosten ersetzt.
Wie bestimmen Sie die richtige Versicherungssumme für die Hausratversicherung?
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme dem gesamten Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. Eine korrekte Bemessung ist entscheidend. Haben Sie keine besonders hohen Wertgegenstände, sind etwa 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ein grober Richtwert.
Für eine genaue Ermittlung der benötigten Versicherungssumme nutzen Sie bitte unseren Summenermittlungsbogen.
Vermeiden Sie eine Unterversicherung
Eine ausreichende Bemessung der Versicherungssumme ist entscheidend, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Dies stellt sicher, dass Sie im Falle eines Totalschadens, beispielsweise durch einen Brand, nicht auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Eine Erstattung erfolgt nämlich maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Risiken bei kleineren Schäden
Doch nicht nur bei Totalschäden spielt die korrekte Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Auch bei kleineren Schäden besteht bei einer Unterversicherung die Gefahr, dass die Versicherungsleistung entsprechend der Quote der Unterversicherung gekürzt wird. Das bedeutet, Sie erhalten möglicherweise weniger Entschädigung, als zur Behebung des Schadens nötig wäre.
Richtwert für Ihre Absicherung
Um dies zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherungssumme ausreichend hoch ist. In der Regel gilt ein Richtwert von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als angemessen. Wenn Sie diesen Wert erreichen oder überschreiten, kann in vielen Fällen mit dem Versicherer ein Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung vereinbart werden.
Das Plus bei Hengstenberg + Partner: Genereller Unterversicherungsverzicht
In unseren leistungsstarken Deckungskonzepten gehen wir noch einen Schritt weiter: Hier verzichten die Versicherer generell auf die Einrede der Unterversicherung – und zwar unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme pro Quadratmeter. Dies bietet Ihnen maximale Sicherheit und Flexibilität, ohne dass Sie sich Sorgen um mögliche Deckungslücken machen müssen.
Lassen Sie sich von uns beraten, um die für Sie optimale Versicherungssumme zu ermitteln und den bestmöglichen Schutz für Ihren Hausrat zu gewährleisten.
Gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern
Bitte beachten Sie die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Gebäuden! Diese Pflicht besteht für beispielsweise in Bayern für Gebäudeneu- und -umbauten beispielsweise seit 2013, bestehende Gebäude mussten in einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2017 nachgerüstet werden.
Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung
Ist eine Hausratversicherung Pflicht oder kann ich darauf verzichten?
Eine Hausratversicherung ist keine Pflicht, sondern eine freiwillige Versicherung. Dennoch ist sie zu empfehlen, da bereits ein einziger Schadenfall (wie Feuer oder Einbruch) finanzielle Verluste verursachen kann, die den Gesamtbetrag aller je gezahlten Versicherungsprämien deutlich übersteigen können. Besonders als Mieter oder Eigentümer mit wertvollem Hausrat sollten Sie nicht auf diesen wichtigen Schutz verzichten.
Was bedeutet die Allgefahrendeckung und lohnt sich dieser Zusatzschutz?
Die Allgefahrendeckung (auch "unbenannte Gefahren" genannt) geht deutlich über den Standardschutz hinaus und versichert nahezu alle plötzlich und unerwartet eintretenden Schäden, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen sind. Der Zusatzschutz lohnt sich besonders für Haushalte mit hochwertigem Inventar und bietet maximale Sicherheit. Die Mehrkosten sind in der Regel überschaubar im Verhältnis zum deutlich erweiterten Schutzumfang.
Was ist der Unterschied zwischen einer Haushaltversicherung und einer Hausratversicherung?
Die Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber dasselbe: Eine Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz in Ihrem Haushalt. In Österreich ist der Begriff "Haushaltversicherung" gebräuchlicher, während in Deutschland von "Hausratversicherung" gesprochen wird. In beiden Fällen sind Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Kleidung, Wertsachen und persönliche Habseligkeiten gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert. Nicht zu verwechseln ist die Hausratversicherung mit der Wohngebäudeversicherung, die das Gebäude selbst absichert.
Wann gilt mein Hausrat als unterversichert und welche Folgen hat das?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Im Schadenfall zahlt der Versicherer dann nur anteilig entsprechend dem Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert (Unterversicherungsquote). Beispiel: Ist Ihr Hausrat 100.000 € wert, aber nur für 50.000 € versichert, werden im Schadenfall nur 50% des Schadens erstattet – selbst bei Teilschäden. Unsere Empfehlung: Mindestens 650 € bzw. 750 € (je nach Versicherer) pro Quadratmeter Wohnfläche ansetzen und einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren.
Wie wirkt sich eine Elementarschadendeckung auf meine Hausratversicherung aus?
Eine Elementarschadendeckung erweitert Ihre Hausratversicherung um Schutz vor Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse ist diese Zusatzdeckung nahezu überall sinnvoll geworden – selbst in Regionen, die bisher als nicht hochwassergefährdet galten. Die Mehrkosten variieren je nach Risikoeinstufung Ihres Wohnorts in der ZÜRS-Gefahrenzonierung: In Zone 1 (geringes Risiko) ist der Aufschlag meist gering, während in Hochrisikogebieten (Zone 4) der Schutz deutlich teurer oder teilweise gar nicht erhältlich ist. In jedem Fall bietet die Elementarschadendeckung ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und sollte Bestandteil jeder modernen Hausratversicherung sein.
Sind meine elektronischen Geräte und teure Technik ausreichend versichert?
Elektronische Geräte und teure Technik sind grundsätzlich im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings gelten für elektronische Geräte oft bestimmte Entschädigungsgrenzen. Bei besonders teurer Technik oder Spezialgeräten empfiehlt sich daher zu prüfen, ob diese Grenzen ausreichen oder ob Erweiterungen oder spezielle Versicherungen (z.B. für Smart Home Installationen) sinnvoll sind. Für mobile Geräte außerhalb der Wohnung greift zudem nur die Außenversicherung mit oft deutlich niedrigeren Deckungssummen.
Welche Wertsachen sind in der Hausratversicherung mit welchen Entschädigungsgrenzen abgesichert?
In der Standarddeckung der Hausratversicherung sind Wertsachen wie Schmuck, Kunstgegenstände, Sammlungen, Antiquitäten und Bargeld typischerweise mit einer Entschädigungsgrenze von 20-25% der Gesamtversicherungssumme abgesichert. Für einzelne Wertkategorien gelten oft noch niedrigere Sublimits: Bargeld meist zwischen 1.000-2.000 Euro, Schmuck in unbenutzten Behältnissen etwa 5.000 Euro. Überschreiten Ihre Wertsachen diese Grenzen, sollten Sie eine Höherversicherung oder einen speziellen Wertsachenzusatz vereinbaren. Bei besonders wertvollen Einzelstücken empfehlen wir zudem eine Einzelwertdeklaration mit entsprechendem Wertnachweis.
Wie verhält sich meine Hausratversicherung bei einem Umzug?
Bei einem Umzug besteht in der Regel für einen begrenzten Zeitraum (meist 1-2 Monate) Versicherungsschutz an beiden Orten. Wichtig: Melden Sie deshalb den Umzug rechtzeitig, teilen Sie dem Versicherer die neue Wohnfläche sowie geänderte Risikofaktoren mit (Wohnlage, Gebäudetyp, Sicherheitsmerkmale). Nach dem Umzug sollten Sie zudem die Versicherungssumme prüfen (Neuwert Ihres gesamten Hausrats) und bei Bedarf anpassen.
Wann sind erwseiterte Sicherungsmaßnahmen wie Alarmanlagen erforderlich?
Bei hohen Versicherungssummen können zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein. Dazu gehören mechanische Sicherungen (z.B. einbruchhemmende Türen, Fenstersicherungen, sicherung von Kellerschächten und Dachluken), elektronische Sicherungen (Einbruchmeldeanlagen), Wertsicherungsschränke (Tresore) oder erweiterte Brandschutzmaßnahmen. Im Schadenfall kann die Nichterfüllung von Sicherungspflichten zur Leistungskürzung führen.
Wie funktioniert die Schadenmeldung bei der Hausratversicherung?
Bei einem Hausratschaden sollten Sie unverzüglich handeln: Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich mit Fotos und melden Sie ihn umgehend Ihrem Versicherungsmakler oder direkt dem Versicherer. Bei Einbruchdiebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich eine sofortige Anzeige bei der Polizei erforderlich. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen eine Meldefrist von einer Woche vor. Reichen Sie alle angeforderten Unterlagen zeitnah ein, darunter eine detaillierte Schadenliste mit Kaufbelegen und Wertangaben der beschädigten oder entwendeten Gegenstände. Eine verspätete oder unvollständige Meldung kann zu Leistungskürzungen führen.
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