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Wohngebäude einer Schnecke

Wohngebäudeversicherung

Ihr Haus ist mehr als nur vier Wände und ein Dach. Es ist Ihr Zuhause, Ihre Altersvorsorge, vielleicht sogar Ihr Lebenswerk. Naturgewalten, Brände, technische Defekte, Überschwemmung oder andere unvorhersehbare Ereignisse – gegen diese Risiken sollten Sie sich absichern!

Schützen Sie Ihr Wohngebäude!

Eine Wohngebäudeversicherung ist für alle Immobilieneigentümer unerlässlich. Sie schützt Ihr Eigentum vor finanziellen Verlusten durch Schäden wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden.

Die richtige Absicherung ist komplex und individuell. Als erfahrener Versicherungsmakler wissen wir: Der Teufel steckt im Detail – insbesondere bei der Wertermittlung des Objektes. Seit mehr als 40 Jahren beraten wir Immobilienbesitzer und kennen die Fallstricke. Unser Ziel ist es, dass Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind – und nicht vor einem Scherbenhaufen stehen.

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Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Kurz gesagt: Für jeden, der ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt.

  • Eigenheimbesitzer
  • Vermieter von Wohnimmobilien
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Besitzer von Ferienimmobilien
  • Erbbauberechtigte

Ganz kurz gesagt

  • Schützt Wohn­gebäude, Neben­gebäude, Grund­stücks­be­standteile und fest ver­bautes Zubehör
  • Absicherung gegen Feuer, Leitungs­wasser, Sturm, Hagel, Elementar­schäden
  • Sollte für umfas­senden Schutz durch eine Deckung für unbe­nannte Gefahren ergänzt werden
  • Essentiell für alle Immo­bilien­eigentümer angesichts der möglichen hohen Schadensummen

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Kurz gesagt: Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz Ihres Hauses.

  • Das Gebäude selbst mit allen fest eingebauten Bestandteilen
  • Zubehör zur Instandhaltung oder Nutzung des Gebäudes (z.B. Heizungsanlagen, fest installierte Fotovoltaik- oder Solaranlagen)
  • Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück (Achtung: meist separat zu deklarieren)
  • Grundstückseinfriedungen, Terrassen, Hauseingangsüberdachungen
  • Aufwendungen für Abriss, Aufräumung und Entsorgung im Schadenfall

Nicht versichert sind bewegliche Gegenstände wie Möbel oder persönliche Habseligkeiten. Dafür benötigen Sie eine separate Hausratversicherung.

Welche Gefahren und Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Standardmäßig deckt eine Wohngebäudeversicherung folgende Grundgefahren ab:

  • Feuer
    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
    • Auch: Überspannungsschäden durch Blitz
  • Leitungswasser
    • Rohrbruch, Frost- und Bruchschäden an Rohren
    • Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser
  • Sturm und Hagel
    • meist ab Windstärke 8 bzw. Sturmstärke
    • Schäden durch umstürzende Bäume etc.

Zusätzlich empfehlen wir dringend:

  • Elementarschadendeckung (Schäden durch Naturgefahren)
    • Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau
    • Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
    • Schneedruck, Lawinen
    • Vulkanausbruch
  • Glasbruchversicherung
    • Fenster, Türen, Wintergärten etc.
  • All-Risk-Deckung (sogenannte "unbenannte Gefahren" oder Allgefahrendeckung)
    • Schutz gegen nahezu alle plötzlich und unerwartet eintretende Gefahren
    • Höchstmögliches Maß an Sicherheit

Umfassenden Schutz wählen

Wählen Sie einen möglichst umfassenden Schutz für Ihre Wohngebäudeversicherung. Die vermeintliche Ersparnis durch einen "schmalen" Tarif kann angesichts der hohen möglichen Schadensummen im Ernstfall teuer werden.

Selbstbeteiligung ist nicht auf Mieter umlegbar

Bedenken Sie auch, dass Beiträge zur Wohngebäudeversicherung bei vermieteten Objekten umlagefähige Nebenkosten sind, Schadenkosten und Selbstbeteiligungen jedoch nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Auch hier lohnt sich also umfassender Versicherungsschutz möglichst ohne oder mit nur geringen Selbstbeteiligungen.

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Die richtige Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung

Als Bemessungsgrundlage für die Wohngebäudeversicherung ist die Wertermittlung der Immobilie von entscheidender Bedeutung! Bei zu niedrig angesetztem Wert droht eine Unterversicherung, ein zu hoher Wert treibt unnötig die Prämie.

So ermitteln Sie den korrekten Wert

  1. Wertermittlungsbogen: Schnell und einfach; für Standardfälle
  2. Gutachter: Präzise, aber kostspielig; für komplizierte Fälle
  3. Tatsächliche Baukosten: Einfach und präzise bei Neubauten
  4. Digitale Gebäudewertermittlung: Präzise, aber aufwändiger; für komplexere Fälle

Verzicht auf Einwand der Unterversicherung einfordern

Achten Sie unbedingt darauf, dass der Versicherer im Versicherungsschein (Police) den "Verzicht auf Einwand der Unterversicherung" dokumentiert. Voraussetzung ist die korrekte Wertermittlung des Gebäudes bei Vertragsabschluss und die Nachmeldung von werterhöhenden Maßnahmen. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen im Schadenfall.

Update bei Werterhöhung Ihres Hauses unerlässlich

Modernisierungen, Wohnraumerweiterungen, An- oder Umbauten erhöhen den Wert Ihres Hauses. Informieren Sie uns in diesen Fällen umgehend, damit wir Ihre Wohngebäudeversicherung anpassen und den Unterversicherungsverzicht weiterhin sicherstellen können. Bitte beachten Sie dazu unsere Seite Update.

Gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern

Bitte beachten Sie die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Gebäuden! Diese Pflicht besteht für beispielsweise in Bayern für Gebäudeneu- und -umbauten beispielsweise seit 2013, bestehende Gebäude mussten in einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2017 nachgerüstet werden.

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Die Wahl des richtigen Versicherers und des passenden Deckungskonzeptes für die Wohngebäudeversicherung sind grundlegend für eine reibungslose Abwicklung im Schadenfall.

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