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Wohngebäude einer Schnecke

Wohngebäudeversicherung

Ihr Haus ist mehr als nur vier Wände und ein Dach. Es ist Ihr Zuhause, Ihre Altersvorsorge, vielleicht sogar Ihr Lebenswerk. Eine umfassende Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor Naturgewalten, Bränden, technischen Defekten, Überschwemmung oder andere unvorhersehbare Ereignissen!

Schützen Sie Ihr Wohngebäude!

Eine Wohngebäudeversicherung ist für alle Immobilieneigentümer unerlässlich. Sie schützt Ihr Eigentum vor finanziellen Verlusten durch Schäden wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden.

Die richtige Absicherung ist komplex und individuell. Als erfahrener Versicherungsmakler wissen wir: Der Teufel steckt im Detail – insbesondere bei der Wertermittlung des Objektes. Seit mehr als 40 Jahren beraten wir Immobilienbesitzer und kennen die Fallstricke. Unser Ziel ist es, dass Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind – und nicht vor einem Scherbenhaufen stehen.

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Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden unverzichtbar, der ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, da sie die Bausubstanz und fest eingebaute Bestandteile des Gebäudes absichert.

  • Eigenheimbesitzer
  • Vermieter von Wohnimmobilien
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Besitzer von Ferienimmobilien
  • Erbbauberechtigte

Ganz kurz gesagt

  • Schützt Wohn­gebäude, Neben­gebäude, Grund­stücks­be­standteile und fest ver­bautes Zubehör
  • Absicherung gegen Feuer, Leitungs­wasser, Sturm, Hagel, Elementar­schäden
  • Sollte für umfas­senden Schutz durch eine Deckung für unbe­nannte Gefahren ergänzt werden
  • Essentiell für alle Immo­bilien­eigentümer angesichts der möglichen hohen Schadensummen

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Der Inhalt einer Wohngebäudeversicherung umfasst die Bausubstanz Ihres Hauses.

  • Das Gebäude selbst mit allen fest eingebauten Bestandteilen
  • Zubehör zur Instandhaltung oder Nutzung des Gebäudes (z.B. Heizungsanlagen, fest installierte Fotovoltaik- oder Solaranlagen) 
  • Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück (Achtung: meist separat zu deklarieren)
  • Grundstückseinfriedungen, Terrassen, Hauseingangsüberdachungen
  • Aufwendungen für Abriss, Aufräumung und Entsorgung im Schadenfall

Nicht versichert sind bewegliche Gegenstände wie Möbel oder persönliche Habseligkeiten. Dafür benötigen Sie eine separate Hausratversicherung.

Welche Gefahren und Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Standardmäßig deckt eine Wohngebäudeversicherung folgende Grundgefahren ab:

  • Feuer
    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
    • Auch: Überspannungsschäden durch Blitz
  • Leitungswasser
    • Rohrbruch, Frost- und Bruchschäden an Rohren
    • Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser
  • Sturm und Hagel
    • meist ab Windstärke 8 bzw. Sturmstärke
    • Schäden durch umstürzende Bäume etc.

Zusätzlich empfehlen wir dringend:

  • Elementarschadendeckung (Schäden durch Naturgefahren)
    • Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau
    • Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
    • Schneedruck, Lawinen
    • Vulkanausbruch
  • Glasbruchversicherung
    • Fenster, Türen, Wintergärten etc.
  • All-Risk-Deckung (sogenannte "unbenannte Gefahren" oder Allgefahrendeckung)
    • Schutz gegen nahezu alle plötzlich und unerwartet eintretende Gefahren
    • Höchstmögliches Maß an Sicherheit

Umfassenden Schutz wählen

Wählen Sie einen möglichst umfassenden Schutz für Ihre Wohngebäudeversicherung. Die vermeintliche Ersparnis durch einen "schmalen" Tarif kann angesichts der hohen möglichen Schadensummen im Ernstfall teuer werden.

Selbstbeteiligung ist nicht auf Mieter umlegbar

Bedenken Sie auch, dass Beiträge zur Wohngebäudeversicherung bei vermieteten Objekten umlagefähige Nebenkosten sind, Schadenkosten und Selbstbeteiligungen jedoch nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Auch hier lohnt sich also umfassender Versicherungsschutz möglichst ohne oder mit nur geringen Selbstbeteiligungen.

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Die richtige Versicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung

Als Bemessungsgrundlage für die Wohngebäudeversicherung ist die Wertermittlung der Immobilie von entscheidender Bedeutung! Bei zu niedrig angesetztem Wert droht eine Unterversicherung, ein zu hoher Wert treibt unnötig die Prämie.

So ermitteln Sie den korrekten Wert

  1. Wertermittlungsbogen: Schnell und einfach; für Standardfälle
  2. Gutachter: Präzise, aber kostspielig; für komplizierte Fälle
  3. Tatsächliche Baukosten: Einfach und präzise bei Neubauten
  4. Digitale Gebäudewertermittlung: Präzise, aber aufwändiger; für komplexere Fälle

Verzicht auf Einwand der Unterversicherung einfordern

Achten Sie unbedingt darauf, dass der Versicherer im Versicherungsschein (Police) den "Verzicht auf Einwand der Unterversicherung" dokumentiert. Voraussetzung ist die korrekte Wertermittlung des Gebäudes bei Vertragsabschluss und die Nachmeldung von werterhöhenden Maßnahmen. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen im Schadenfall.

Update bei Werterhöhung Ihres Hauses unerlässlich

Modernisierungen, Wohnraumerweiterungen, An- oder Umbauten erhöhen den Wert Ihres Hauses. Informieren Sie uns in diesen Fällen umgehend, damit wir Ihre Wohngebäudeversicherung anpassen und den Unterversicherungsverzicht weiterhin sicherstellen können. Bitte beachten Sie dazu unsere Seite Update.

Gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern

Bitte beachten Sie die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Gebäuden! Diese Pflicht besteht für beispielsweise in Bayern für Gebäudeneu- und -umbauten beispielsweise seit 2013, bestehende Gebäude mussten in einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2017 nachgerüstet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude­versicherung und Wohn­gebäude­versicherung?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Die Wohngebäudeversicherung ist eine spezifische Form der Gebäudeversicherung für Wohnimmobilien, während die allgemeine Gebäudeversicherung auch Gewerbeimmobilien umfassen kann. Bei Wohngebäuden deckt die Versicherung typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab und kann durch weitere Bausteine ergänzt werden. Die Bezeichnung variiert je nach Versicherer, meint aber im Privatkundensegment dasselbe: den umfassenden Schutz Ihrer Immobilie gegen definierte Gefahren.

Welche Leistungen umfasst die Wohng­ebäude­versicherung bei Sturm- und Hagelschäden?

Die Wohngebäudeversicherung deckt bei Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel beschädigte Gebäudeteile wie Dächer, Fassaden, Fenster und Rollläden ab. Versichert sind sowohl direkte Sturmschäden als auch Folgeschäden, wenn beispielsweise durch abgedeckte Dächer Regenwasser eindringt oder umstürzende Bäume das Gebäude beschädigen. Die Versicherung übernimmt Kosten für Reparatur, Aufräumarbeiten, provisorische Maßnahmen (z.B. Notdach) und bei Unbewohnbarkeit auch Mietausfälle. Nicht gedeckt sind meist Schäden an beweglichen Gegenständen im Freien oder an nicht ausreichend befestigten Gebäudeteilen.

Ist eine Elementar­schaden­deckung für alle Regionen sinnvoll?

Ja, eine Elementarschadendeckung ist heute nahezu überall empfehlenswert. Extremwetterereignisse durch den Klimawandel haben gezeigt, dass Starkregen und lokale Überflutungen mittlerweile in allen Regionen auftreten können. Diese Zusatzdeckung schützt nicht nur vor Überschwemmungen, sondern auch vor Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen. Der Aufpreis variiert je nach ZÜRS-Gefahrenzonierung Ihres Wohnorts, bietet aber angesichts potenziell existenzbedrohender Schäden ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis und sollte standardmäßig in jeder modernen Wohngebäudeversicherung enthalten sein.

Was ist beim Vergleich von Wohn­gebäude­versicherungen wichtiger: Preis oder Leistung?

Beim Vergleich von Wohngebäudeversicherungen sollte der Leistungsumfang stets Vorrang vor dem Preis haben. Ein vermeintlich günstiger Tarif kann im Schadenfall durch Leistungsausschlüsse, hohe Selbstbeteiligungen oder niedrige Entschädigungsgrenzen teuer werden. Achten Sie besonders auf: Verzicht auf Einwand der Unterversicherung, Mitversicherung von Nebengebäuden, Elementarschadendeckung, All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren), Grobe Fahrlässigkeit und Aufräumkosten. Testsieger und Top-10-Rankings bieten eine erste Orientierung, können aber Ihre individuellen Anforderungen nicht berücksichtigen. Als unabhängiger Versicherungsmakler können wir die tatsächlich passende Wohngebäudeversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre spezifische Immobilie ermitteln.

Was beinhaltet die Werter­mittlung bei der Wohn­gebäude­versicherung?

Die Wertermittlung bestimmt die Versicherungssumme und ist entscheidend für ausreichenden Schutz. Bei älteren Gebäuden wird oft mit dem Wert 1914 und dem gleitenden Neuwertfaktor gearbeitet; bei Neubauten gelten die tatsächlichen Baukosten. Die Ermittlung erfolgt über Wertermittlungsbögen (nach Wohnfläche/Ausstattung für Einfamilienhäuser oder umbautem Raum für Mehrfamilienhäuser), durch Gutachter oder digitale Tools wie SkenData. Eine Unterversicherung führt zur anteiligen Leistungskürzung – daher ist der "Verzicht auf Einwand der Unterversicherung" im Versicherungsschein entscheidend.

Kann ich die Kosten für die Wohn­gebäude­versicherung auf meine Mieter umlegen?

Ja, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind gemäß § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähige Nebenkosten. Als Vermieter können Sie diese in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen. Nicht umlagefähig sind jedoch Selbstbeteiligungen im Schadenfall, Kosten für nicht versicherte Schäden sowie Prämienerhöhungen aufgrund einer schlechten Schadenhistorie. Ein umfassender Versicherungsschutz mit geringen Selbstbeteiligungen ist daher für Vermieter besonders wichtig.

Welche besonderen Anforderungen stellen Altbauten an die Wohn­gebäude­versicherung?

Gebäude mit Baujahr vor 1945 oder ohne umfassende Kernsanierung werden von Versicherern als höheres Risiko eingestuft. Dies führt oft zu höheren Prämien oder Einschränkungen im Versicherungsschutz, besonders bei veralteten Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen. Bei der Wertermittlung müssen die erhöhten Wiederherstellungskosten historischer Bausubstanz berücksichtigt werden. Wichtig für Altbauten: Sichern Sie einen erweiterten Versicherungsschutz für Auflagen des Denkmalschutzes und behördliche Wiederaufbauauflagen. Dokumentieren Sie durchgeführte Modernisierungen, da diese zu besseren Konditionen führen können. Einige Versicherer bieten spezielle Altbau-Tarife mit angepasstem Leistungsumfang.

Wie funktioniert die Schaden­meldung bei der Wohn­gebäude­versicherung?

Bei einem Gebäudeschaden sollten Sie sofort handeln: Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich mit Fotos und melden Sie ihn unverzüglich Ihrem Versicherungsmakler oder Versicherer. Ergreifen Sie mögliche Maßnahmen zur Schadenminderung und bewahren Sie beschädigte Teile bis zur Besichtigung auf. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen eine Meldefrist von einer Woche vor. Wichtig: Führen Sie keine umfangreichen Reparaturen vor der Freigabe durch den Versicherer durch, da dies zu Leistungsverweigerungen führen kann. Reichen Sie alle angeforderten Unterlagen zeitnah ein, insbesondere Kostenvoranschläge für die Reparatur.

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