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Rentner mit Altersvorsorge im Liegestuhl am Strand

Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basisrente (umgangssprachlich: "Rürup-Rente") ist eine steuerlich geförderte, privat finanzierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge. Das macht sie für Selbständige und für Arbeitnehmer interessant.

Eine steuerlich geförderte Altersvorsorge

Die umgangssprachlich "Rürup-Rente" genannte Basisrente wird als private Altersvorsorge steuerlich gefördert. Die Leistungskriterien entsprechen der gesetzlichen Rente, sie ist im Gegensatz zu dieser allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Die Förderung des Staats erfolgt durch eine Steuerentlastung in den Jahren der Beitragszahlung, wohingegen die Rente erst später im Alter zu einem meist geringeren Satz besteuert wird.

Ganz kurz gesagt

  • Eine potenzielle Option für Personen, für die die Förderrente (Riester) nicht in Betracht kommt.
  • Eine Form der Alterssicherung, die steuerlich begünstigt wird
  • In erster Linie gedacht für Selbständige – aber nicht nur

Für Selbständige – Gewerbetreibende und Freiberufler – aber auch für Arbeitnehmer

Dir Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbständige, da sie die Riester-Förderung nicht in Anspruch nehmen können. Die meisten von ihnen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht­versichert und können deshalb über ihre Altersvorsorge frei entscheiden und privat vorsorgen.

Sparteninformation zur Rürup-Rente

Bitte informieren Sie sich zur Basisrente anhand unserer Broschüren: 

  • "Sparteninformation Basis-Rente" (PDF)
    Informationen zu den Besonderheiten der Rürup-Rente, Erläuterung der steuerlichen Förderung, Beispielrechnungen für Selbständige, Freiberufler und Angestellte sowie weitere Tipps und Hinweise.
  • Vorteile der Basis-Rente (PDF)
    Beratungshilfe mit den wichtigsten Vorteilen in Stichworten.
  • Nachteile der Basis-Rente (PDF)
    Nachteile ist relativ, besser formuliert handelt es sich um Kompromisse, die eingegangen werden müssen, um die hohe Steuerersparnis und weiteren Vorteile der Rürup-Rente nutzen zu können.
  • Besteuerung der Renten der Schicht 1 (PDF)
    Beratungshilfe zur Besteuerung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Basisrente (Rüruprente). Steuerlich absetzbarer Anteil der Beiträge in der Sparphase und zu versteuernder Anteil der Rente in der Rentenphase.

Bei einer hohen Steuerbelastung können Selbständige besonders von der Basisrente profitieren. Für sie ist diese Art der Altersversorgung derzeit die einzig staatlich geförderte Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Denn sie können weder Riester-Rente noch eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen.

Aber auch für Arbeitnehmer ist die Rürup-Rente entgegen anderslautender Aussagen eine ideale Ergänzung für die Altersvorsorge. Auch hier gilt: je höher das Einkommen, desto höher die Steuervorteile.

Nachgelagerte Besteuerung

In der Ansparphase werden die Beiträge zu Rürup-Verträgen als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) geltend gemacht. Versteuert wird (erst) die Rentenleistung in der Rentenphase – in der Regel zu deutlich niedrigeren Steuersätzen. In der Ansparphase werden keine Steuern fällig, auch keine Abgeltungssteuern.

Was unterscheidet die Rürup- und die Riester-Rente?

Neben der betrieblichen Altersvorsorge und der Rürup-Rente gibt es eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge – die Riester-Rente (siehe dort).

Auch wenn die Rürup-Rente in der öffentlichen Berichterstattung meistens nur mit Selbständigen in Verbindung gebracht wird, können auch Arbeitnehmer die Vorteile nutzen. Umgekehrt gibt es auch bei Selbständigen berufliche und familiäre Konstellationen, bei denen äußerst interessante Gestaltungen mit der Riester-Rente möglich sind.

Lassen Sie deshalb unbedingt von uns prüfen, ob beide Vorsorgeformen für Sie in Frage kommen und wie sie die Förderungen optimal für Ihre Altersvorsorge nutzen können! Wir beraten Sie gerne.

Vorteile der Rürup-Rente

  • Die Altersversorgung ist sicher und demografieunabhängig, da kapitalgedeckt. Das heißt, das Geld das Sie einzahlen, gehört Ihnen und landet nicht wie bei der gesetzlichen Rente in einem allgemeinen Topf, aus dem alle etwas entnehmen.
  • Sie genießen hohe Steuervorteile während der Beitragszahlung. Die Beiträge zur Rürup-Rente können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) absetzen.
  • Die Steuerbelastung wird in die Rentenbezugsphase verlagert, die in der Regel niedriger besteuert ist.
  • Sie sparen so flexibel, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Es kommen feste monatliche Beträge oder Einmalzahlungen / Zuzahlungen (oder beides flexibel kombiniert) in Betracht.

Merkmale der Rürup-Rente

  • Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, der Beitrag kann zum Rentenbeginn nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang in monatlichen Raten verrentet.
  • Die Rente darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar und in der Ansparphase dadurch pfändungs- / "Hartz-IV-sicher".
  • Im Todesfall können Renten nur an den Ehepartner oder die Kinder ausbezahlt werden.

Externe Quellen zur Basisrente/Rürup-Rente

Konzepte & Lösungen

Die Rürup-Rente zählt zur Altersvorsorge der 1. Schicht.

Damit ist sie ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle drei Schichten und lassen Sie sich von uns beraten, mit welchen Vorsorgeformen und Kombinationen Sie bestmöglich für Ihr Alter vorsorgen können.

Versicherungsmakler Peter Przybilla
Peter Przybilla, Geschäftsführer und Gesellschafter

Rürup interessant für Selbständige und Angestellte

Die Rürup-Rente ist eine sehr interessante Vorsorgemöglichkeit nicht nur für Selbständige – Gewerbetreibende und Freiberufler – sondern auch für Angestellte. Wir beraten Sie gerne über Vor- und Nachteile und sämtliche Details und Varianten der Basisrente.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne!