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Geld in einem Marmeladenglas

Beitragsentlastung im Alter

Unser Gesundheitssystem muss seit Jahren enorme Belastungen stemmen. Die Kosten steigen überproportional, der allgemeine Fortschritt der Medizin bietet neue Behandlungsmethoden, die zunehmende Lebenserwartung erhöht ebenfalls den Druck auf die Ausgaben. Hinzu kommen Fehlentwicklungen durch ideologisch geprägte politische Entscheidungen und Klientelpolitik.

Aus diesen Gründen gehören Beitragssteigerungen trotz gigantischer Bundeszuschüsse und Gesundheits"reformen" mit Leistungskürzungen inzwischen zum Alltag der gesetzlich Krankenversicherten. Privat Versicherte können sich zwar auf vertraglich festgelegte Leistungen verlassen, leiden aber ebenfalls unter regelmäßigen, teilweise auch sprunghaften Beitragsanpassungen.

Diese Beitragssteigerungen schüren die Angst, insbesondere im Alter die Beiträge nicht mehr bezahlen zu können. Neben verschiedener Instrumente der Versicherer und des Gesetzgebers haben Sie selbst auch eine Vielzahl von Möglichkeiten.

Ganz kurz erklärt

  • Es gibt Wege, die laufen­den Steige­rungen der Beit­räge in der PKV zu lindern
  • Wichtig ist es, in jungen Jahren zu handeln und besonnen vorzu­gehen

Nehmen Sie es selbst in die Hand!

Es gibt Möglichkeiten, die Beiträge der privaten Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar zu halten, ohne auf die PKV-typischen Leistungen verzichten zu müssen. Wie? Sorgen Sie frühzeitig mit einem sogenannten Beitragsentlastungsmodell vor! Damit können Sie selbst bestimmen, um welche Höhe die Prämie bei Renteneintritt reduziert werden soll. Wie das funktioniert, können wir Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch erläutern.

Jetzt Angebot zur Beitragsentlastung im Alter anfordern

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Beitragsstabilität und Beitragsreduzierung im Alter

Lassen Sie sich nicht gleich von den Aussagen abschrecken, dass die Beiträge der PKV im Alter unbezahlbar seien. Wir zeigen Ihnen ein Konzept, wie Sie aller Voraussicht nach für Ihre Private Krankenversicherung im Alter auch keine höheren Beiträge zahlen, als in der gesetzlichen Krankenkasse - bei unveränderten privatärztlichen Leistungen!

Allerdings müssen Sie dazu frühzeitig handeln: Wählen Sie einen leistungsstarken Versicherer, schließen Sie die PKV in jungen Jahren ab und investieren Sie ab Vertragsbeginn mindestens Ihre Beitragsersparnis zur gesetzlichen Krankenkasse in Ihr Beitragsvorsorgemodell. Wir unterstützen Sie dabei.

Wir kennen Kunden, die dies beherzigt haben und die im Alter sogar geringere Beiträge zahlen, als es in der gesetzlichen Krankenkasse der Fall wäre. Sprechen Sie mich persönlich an! Nennen Sie mir das Stichwort "Alf" und ich erläutere Ihnen unsere Beitragsentlastungsmodelle anhand authentischer Fälle und Beitragsverläufe von Kunden.

Peter Przybilla
Geschäftsführer und Gesellschafter

Weitere Instrumente zur Beitragsentlastung

Die nachfolgenden Instrumente der Versicherer und des Gesetzgebers greifen automatisch und unabhägig davon, ob Sie zusätzliche Vorsorge in Form des von uns empfohlenen Beitragsentlastungsmodells getroffen haben.

  • Ab Alter 60 entfallen 10% Beitragsanteil für den gesetzlichen Vorsorgezuschlag.
  • Die Mittel aus den Alterungsrückstellungen und dem gesetzlichen Vorsorgezuschlag stabilisieren ab dem Alter 65 die Beiträge.
  • Ab Rentenbeginn gewährt der gesetzliche Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von ungefähr 7% des gesetzlichen Rentenanspruchs.
  • Wenn zum dem 85. Lebensjahr noch Mittel aus den Rückstellungen des gesetzlichen Vorsorgezuschlags zur Verfügung stehen, werden diese zur Prämienreduzierung herangezogen.
PDF-Download

Kundenbroschüren

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüren über die Beitragsentlastung im Alter.

Wenn die genannten Maßnahmen nicht ausreichen

Wenn Sie es versäumt haben, frühzeitig Ihr Beitragsentlastungsmodell einzurichten und auch die vorgenannten Instrumente des Versicheres und des Gesetzgebers im Alter nicht die gewünschte Entlastung bringen, gibt es noch weitere Möglichkeiten.

Diese nachfolgend beschriebenen Wege stehen Ihnen zum Teil nicht erst im (Renten)Alter, sondern bereits vorher zur Verfügung. Der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenkasse steht Ihnen sogar nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres offen.

Alle nachfolgenden Maßnahmen sollten Sie jedoch nur als ultima ratio nutzen, nicht ohne Not und auf keinen Fall ohne eine eingehende Beratung durch uns.

 

Selbstbeteiligung erhöhen, Leistungen reduzieren

Die meisten Tarife gibt es in verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen, wobei jeweils der Leistungsumfang gleich ist. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes reduziert Ihre Prämie.

Einige Versicherer bieten für die verschiedenen Tarifbausteine (ambulant, stationär, dental) unterschiedliche Leistungsniveaus an. Sie können also die Leistung einzelner Teilbereiche reduzieren.

Es gilt außerdem zu überprüfen, ob früher gewählte Zusatztarife immer noch nötig oder verzichtbar sind. Nicht benötigte Zusatzleistungen können Sie kündigen.

Tarifwechsel, Versichererwechsel

Ist durch Erhöhung der Selbstbeteiligung und die Anpassung von Tarif­leistungen kein Optimierungs­potenzial gegeben, kann der Versicherte in einen anderen Tarif des Versicherers wechseln.

Auf Wechsel­möglichkeiten muss der Versicherer bei Beitrags­erhöhungen hinweisen. Bei Kunden ab 60 muss außerdem die Möglichkeit des Wechsels zum Basistarif und Standardtarif aufgezeigt werden.

Wechseln Sie intern den Tarif, werden die Alters­rück­stellungen angerechnet. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer kann, wenn überhaupt, nur ein kleiner Teil der Alters­rück­stellungen an den neuen Versicherer übertragen werden.

Standardtarif oder Basistarif

Der Standardtarif ist ein branchen­einheitlicher Tarif der PKV mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, dessen Versicherungs­schutz vergleichbar ist mit demjenigen der gesetzlichen Kranken­versicherung.

In den Standardtarif wechseln können Versicherte, die seit mindestens zehn Jahren privat vollversichert sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 55. Lebensjahr vollendet haben und über ein Einkommen unterhalb der Jahres­arbeits­entgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) verfügen.

2009 wurde der Standardtarif vom neuen branchen­einheitlichen Basistarif abgelöst. Der Standard­tarif steht für Versicherte, die nach diesem Zeitpunkt einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, nicht mehr zur Verfügung.

Wer bereits 2008 privat krankenversichert war und seither nicht den Versicherer gewechselt hat, genießt Bestands­schutz und kann damit auch künftig in den Standardtarif wechseln.

Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie diese Option ziehen möchten, müssen Sie frühzeitig und sorgfältig planen.

Wollen Sie vor der Vollendung des 55. Lebensjahres in die Gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, bieten sich Ihnen vier Möglichkeiten:

  • Rückfall in die Familienversicherung
  • Aufnahme eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses
  • Reduzierung des Einkommens unter die Versicherungspflichtgrenze
  • Bezug von Arbeitslosengeld

Haben Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet, können Sie nur zur GKV wechseln, wenn Sie innerhalb der letzen fünf Jahre für 30 Monate Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Welche Möglichkeit zur Beitragsentlastung ist die beste?

Unsere eindeutigen Empfehlungen: Wählen Sie einen seriösen, leistungsstarken und bestgerateten Krankenversicherer, schließen Sie eine PKV in jungen Jahren ab und sorgen Sie frühzeitig mit einem Beitragsentlastungsmodell für bezahlbare Beiträge im Alter vor! Wir erläutern Ihnen, wie das funktioniert.

Wir raten eindringlich davon ab, die anderen beschriebenen Schritte alleine zu gehen, da eine Reduzierung von Tarifleistungen, ein Tarifwechsel oder gar der Wechsel des Versicherers wohl überlegt sein müssen. Einige der beschriebenen Maßnahmen können erhebliche negative Konsequenzen nach sich ziehen, die später nicht mehr geheilt werden können. Lassen Sie sich von uns beraten!

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Hengstenberg & Partner,

Lassen Sie sich von uns beraten

Sorgen Sie frühzeitig mit einem Beitragsentlastungsmodell für bezahlbare Beiträge im Alter vor! Wir erläutern Ihnen, wie das funktioniert.

Hier sind ihre Ansprechpartner